Mieter in Wohnung Schloss ausgebaut etc.

14. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
loriotmd
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter in Wohnung Schloss ausgebaut etc.

Als ich heute Abend von Arbeit kam, traf mich der Blitz. In meinem Briefkasten lag ein Zettel, aufdem mir die Vermieterin mitteilte, dass meine Wohnung geöffnet werden musste, da ein Fenster offen stand und somit eine Havarie eintraf. Dazu aber folgendes:

a) ich weiß, das garaniert kein Fenster offen stand, und b) das von ihr genannte im Bad sowieso nicht.

b) auf Anruf bei der Vermieterin erklärte Sie mir, dass es einen Anruf gegeben habe von einer Mitmieterin, wo gesagt wurde das in den Leerwohnungen (50 % stehen leer) die Fenster offen seien und eben bei mir. Die Mitmieterin verneinte mir gegenüber das sie mein Fenster erwähnt habe und würde als Zeugin auftreten

c) ebenso soll eine Person aus dem Haus ihr gesagt haben, dass ich schon seit einer Woche nicht mehr im Haus war, leider konnte sich die Vermieterin nicht an die Person erinnern. Dazu muss erwähnt sein, dass es 4 Mietparteien gibt, der eine ein Punk, die anderen Alkoholiker und eben jene Frau, die mir versicherte dass sie weder die Wobau anrief und erklärte dass mein Fenster offen sei und welche, da sie unter mir wohnt auch weiß, dass ich anwesend war

d) heute waren 10 Grad also kein Grund Angst zu haben vor einem eingefrohrenem Rohr

e) Der Zettel den Sie mir hinterließ hing in gleicher Ausführung auch an der Tür, es war eine Kopie und da ich davon ausgehe, dass diese kein Kopierer bei hatten, scheint das Betreten der Wohnung schon vorher beschlossen gewesen zu sein.

f) ich musste mir die neuen Schlüssel bei einem ortsansässigem Sicherheitsunternehmen abholen. Dort sollte ich einen Ausweis vorlegen. Hätte ich den in der Wohnung gehabt, wäre ich heute wohl unter Brücken....

g) ebenso behauptete die Vermieterin, sie sei informiert wurden, dass das Fenster schon über ne Woche aufstand, ich wurde weder angeschrieben, noch war dem so, auch dafür gibt es Zeugen

h) dazu kommt, dass ich einen Hund habe, ausgerechnet heute brachte ich diesen zu einer Bekannten, sonst wären die Damen und Herren wohl nicht in die Wohnung gekommen. Zufall?

Was soll und vorallem muss ich tun? Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Einbruch? Kann ich auf Eindringen in die Privatsphäre und auf Schadensersatz klagen?

Fotos hat die Frau nicht gemacht, nur der Mann vom Schlüsseldienst wurde als Zeuge aufgenommen und ist jedoch abhängig aufgrund seiner Aufträge vom Vermieter (eine städtische Wohnungsgenossenschaft!!!). Und ich glaube nicht, dass die Frau vor mir zugeben wird, dass sie die Tür ohne Grund geöffnet haben!!!

Brauche dringend Rat, bin echt nen bissl Perplex.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
loriotmd
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

achso eine kündigung möchte ich nicht aussprechen, da ich für die wohnung 86 qm nur 263 euro bezahle. kann ich aufgrund des verhaltens der vermieterin einen mietausfall für 2 monate aufdrücken?

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#2
 Von 
DKH
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch ein netter Fall.
Also...

Die Vermieterin hat NICHT das Recht, ohne Beisein des Mieters, oder eines Gesetzlichen Vertreters des Mieters in wohnung einzudringen.

Sie hat lediglich das Recht,
die Wohnung zu besichtigen im Beisein des Mieters!
Das Schloss wurde laut deinem Text einfach ausgetauscht ohne dich wirklich darauf ansprechen!

Solltest du dich jetzt entschliessen keine Miete zu zahlen, wäre dies ein grund für die Vermieterin dich aus der Wohnung zu schmeissen, wegen Mietverstoss!

Was du jedoch machen kannst, ist zur ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft) zu gehen, und dort sicherheitssalber nochmals nachzufragen. Bist du Harz4 Empfänger?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DKH
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Denn als Harz4 Empfänger musst du bei der ÖRA keine Beratungskosten zahlen, wenn du deinen Aktuellen Leistungsbescheid mitbringst und den dort vorlegst das du Harz4 nach dem SGB II beziehst.

Sonst müsstest du als Schüler 5 Euro, und als Arbeitnehmer 10 Euro zahlen.

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#4
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
DKH
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Da gebe ich meinen Vorposter recht.

Um Sicher zu gehen das deine Vermieterin nicht nochmal in deinen Wohnung geht ohne Schlüsseldienst, solltest du zum Baumarkt gehen und dir dort nen Schloss kaufen für die Tür.
Kosten ja nicht viel.

Als Harz4 Empfänger kannst du auch PKH beantragen (Prozzestkostenhilfe). Du zahlst dann keine kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
loriotmd
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wird immer skuriler.

Folgendes:

Die Personen, die angeblich ausgesagt hätten ich wäre eine Woche nicht da gewesen, haben nur gesagt, sie haben mich eine Woche nicht gesehen.

Hinzu kommt, das der Schlüsseldienst vor der Vermieterin da war und bei den anderen Mietern klingelte. Dort gab er an, das er wegen Schufa o.ä. da wäre und kein Wort fiel über ein offenes Fenster. Ebenso schloss er sich mit der VM per Telefon kurz, ob er nun die Anlage öffnen könne. (Leider sind die VM Alkies und so wohl vor Gericht nicht zu gebrauchen) Sie gibt nun an, dass sie kurz darauf eingetroffen wäre, ob dem so war ist unbekannt, aber eigentlich hat die Wobau (Das Unternehmen) an diesem Dienstag Sprechstunde wo alle Mitarbeiter in der Firma anzutreffen sind.

Das der Schlüsseldienst schon vor der VM da war ist insofern nen Knaller, da die anderen Wohnungen ja leer sind und die VM somit die Schlüssel hat.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Bei einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs brauchst Du keinen Anwalt und Kosten entstehen Dir dadurch auch nicht, da eine Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird.

Schadenersatz kannst Du nur fordern, wenn auch ein Schaden entstanden ist. Das kann ich aber aus Deiner Schilderung nicht erkennen.

Daneben kannst Du die Herausgabe der Schlüssel fordern, die noch im Besitz Deiner vermieter sind. Hierfür ist dann ggfls. ein Anwalt erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
loriotmd
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also seh ich das richtig, das obwohl in der Verfassung steht, das die Wohnung eines jeden unantastbar ist, mir nur die Hausfriedensbruchanzeige als Mittel offensteht?

Schaden ist halt wirklich ne Definitionssache, aber mal ehrlich, die Wohnung wurde geöffnet und das obwohl kein Fenster offen stand. (Der Schlüsseldienst hat die Wohnung nicht betreten und kann auch nicht sagen, wo ein Fenster offen stand).

Wo liegt der Sinn darin und echt es ist ein beklemmendes Gefühl hier zu sitzen und nicht zu wissen, was hier vor geht? Naja habe morgen ein Termin bei der Chefin der Abteilung und hoffe, dass da als "Entschuldigung" etwas raus springt.

Ach ja, der Schlüsseldienst hatte den Auftrag zur Öffnung meiner Tür schon eine Woche vorliegen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@loriotmd

sie haben das recht die wohnung fristlos zu kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Tja, dann würde ich doch klagen. Der Vermieter darf nur in die Wohnung, wenn Gefahr in Verzug ist (Brand, Wasserschaden) und du nicht da bist. Hier liegt der Fall ja eindeutig nicht vor. Und wenn du die ganze Zeit dein Fenster auf hast - das hat den Vermieter nicht zu interessieren, ist nämlich dein gutes Recht. Allerdings bei einem Einbruch von außen würdest du den Versicherungsschutz von der Hausrat verlieren, wenn ein Fenster offen war.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
loriotmd
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Neueste im Fall:

Also ich hatte ja, wie hier geschrieben heute einen Termin bei der örtlichen Wohnungsbaugesellschaft und konnte eine Kaltmiete als "Entschädigung" aushandeln.

Aber die Skurilitäten wurden heute nochmals verschärft:

Nun hieß es, dass es keinen direkten Hinweis bzw. Anruf gab, wo eine Nachbar oder sonstwer explizit erwähnte, dass bei mir ein Fenster offen steht/stand. Es gab wie gesagt ein Anruf von einer Mieterin, welche sich auf die leerstehenden Wohnungen bezog und eben nicht auf meine!!!

Nun werde ich noch eine offizielle Stellungnahme abfordern und den Fall nochmals schriftlich festhalten. Ebenso verlangte ich, dass mir ein Schriftstück zugesandt wird, indem festgehalten wird, dass weder etwas hinzugefügt, noch entnommen oder der Zustand der Wohnung in irgendeiner Weise verändert wurde.

Was bleibt ist die Frage, was war der Sinn dieser Aktion, die bleibt wohl offen und ich hoffe, dass ich durch diesen Besuch keine weiteren Unannehmlichkeiten erfahren muss.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
loriotmd
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nun noch folgendes an die VM geschrieben:

Sehr geehrte Frau ********,

am 14.11.2006 wurde auf ihre Anweisung im Zeitraum von 11.15 bis 17.30 Uhr meine Wohnung wegen eines angeblich offen stehendem Fensters geöffnet.

Aufgrund einiger Ungereimtheiten und des Verhaltens Ihrer Firma zu diesem Fall, möchte ich die Gelegenheit nutzen mich nochmals zu äußern und meiner Enttäuschung über eben jenes Geschehen zu artikulieren.

Der Fall:

Laut Auskunft von Frau ********** ging in der Woche vom 06.11.2006 – 11.11.2006 ein Anruf einer Mieterin des Hauses ein, der aussagte, dass im oben genannten Objekt in den Leerwohnungen Fenster offen standen. Dies ist zweifelsfrei so gewesen und ich selbst hatte überlegt die ihrige Firma darüber zu unterrichten. Diese Mieterin jedoch erwähnte nie, dass meine Fenster ebenfalls offen standen und das bestätigte mir Sie genauso, wie Frau ******** im Gespräch am heutigen Tag.

Trotzdem ordneten Sie bzw. Frau ******* schon in der Woche an, dass ein Schlüsseldienst mit der Öffnung meiner Tür beauftragt werden solle. Dieser bestätigte mir telefonisch den Eingang des Auftrages in der 45. KW. Da aber zu dem Zeitpunkt eben nicht explizit erwähnt wurde, dass bei mir ein Fenster offen stehe, ist es verwunderlich, dass eben dieser Auftrag erteilt wurde.

Am 14.11.2006 kam es dann zur Ausführung des Auftrages durch den Schlüsseldienst. Der Herr ******* war als erstes im Objekt anwesend und befragte weitere Mieter, wann diese mich zuletzt gesehen haben, worauf Ihm entgegnet wurde vor einer Woche. Der Herr ******** holte sich daraufhin die Einverständniserklärung zur Öffnung der Tür von Frau ********** telefonisch, bevor diese am Objekt eintraf. Ich war bis 11.15 Uhr in der Wohnung anwesend und weiß zu 100 %, dass kein Fenster zu diesem Zeitpunkt und vorallem keine Woche lang aufstand. Frau ********* hingegen behauptet, dass mein Badfenster offen stand und das schon seit einer Woche, obwohl sie durch die Anruferin eben gar nicht darauf aufmerksam gemacht wurde (siehe oben), es stellt sich also die Frage, woher will sie das wissen? Ebenso kommt hinzu, dass das Badfenster von der Straße her einsichtbar ist und weder Mieter können sich erinnern, gesehen zu haben, dass das Fenster (eine Woche lang) offen stand noch der anwesende Schlüsseldienst, welcher als Zeuge angegeben wurde.

Nach Aussage des Herrn ******* öffnete er nur die Tür und betrat die Wohnung nicht, was ausschließlich Frau ******* tat und er könne auch nicht sagen welches Fenster offen stand, noch dass eine „Kühle in der Wohnung“ wahr zu nehmen war. Es stand also kein Fenster offen, noch war „eine Gefahr für die Immobilie erkenntlich“.

Weshalb?

Aufgrund des Telefonanrufes der Mieterin und dem temporärem Beheben des Schadens, in dem Falle das Schließen der Fenster, verging eine Woche, also war wohl aus Sicht der Wobau eben kein Schaden zu erwarten bzw. ein sofortiges Einschreiten notwendig. Hinzu kommt, dass an besagtem 14. November 2006 eine Außentemperatur von 15 Grad Celsius herrschte und somit die Gefahr des Einfrierens von Wasserleitungen ebenfalls nicht gegeben war. Laut geltendem Recht hat jedoch ein Vermieter nur das Recht in eine Wohnung einzudringen, wenn eine Havarie oder Gefahr für andere Mieter besteht (Bsp.: Feuer, Wasserschaden etc.) und das auch nur dann, wenn der Mieter nicht zu erreichen ist. Alle anderen Eingriffe in den Wohnraum verstoßen gegen die Verfassung und sind somit ein Fall von Hausfriedensbruch. Dazu heißt es im Rechtslexikon des Landes Niedersachsen:

Wer gegen den Willen des Berechtigten in dessen Wohnung eindringt, begeht Hausfriedensbruch. Die Tat ist gemäß § 123 StGB unter Strafe gestellt, wird aber nur auf Strafantrag des Berechtigten strafrechtlich verfolgt. Neben der Wohnung sind auch Geschäftsräume, öffentliche Räume (soweit sie abgeschlossen sind) und befriedete Besitztümer geschützt. Unter letzterem versteht man sämtliche durch Kennzeichen vom allgemeinen Verkehr abgegrenzte Grundstücke wie Äcker, Weiden, Gärten, Parkplätze etc. Hausfriedensbruch wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
(http://www.justiz.niedersachsen.de/master/C6260119_N5642693_L20_D0_I3749483)


Tatsache ist, dass weder versucht wurde mit mir Kontakt aufzunehmen noch gab es ein sichtbaren Grund für das Betreten meines Wohnraumes. Auch wurde angegeben, dass ich meine Wohnung seit einer Woche schon nicht mehr besucht hätte. Da dem nicht so ist, und ich dafür Zeugen habe, würde ich gerne Wissen, wie sie zu diesem Kennstnisstand gelangten und weshalb diese „falsche Aussage“ als ein weiterer Grund für eine Wohnungsöffnung angegeben wurde.

Um jedoch das Verhalten einordnen zu können habe ich folgende Fragen, welche ich von Ihnen schriftlich beantwortet haben möchte.

Wenn es keinen Hinweis gab, dass explizit bei mir eine Woche lang ein Fenster aufstand, weshalb wurde eben dies als Grund für eine Wohnungsöffnung genommen?

Weshalb wurde der Schlüsseldienst schon eine Woche vor Öffnung meiner Wohnung mit dem Öffnen dieser beauftragt?

Weshalb wurde nicht versucht mit mir in Kontakt zu treten und wieso wurde ohne Absicherung der angegebenen Umstände meine Tür geöffnet?

Haben Sie einen weiteren Schlüssel des neuen Schlosses in ihrer Obhut?

Wurde in meiner Wohnung am Zustand dieser etwas verändert? Wurde etwas hinzugefügt oder entfernt?

Wieviele Personen befanden sich in meiner Wohnung? Wurden Fotos gemacht und wieviel Personen waren bei der Wohnungsöffnung anwesend? Wurden andere Mittel genutzt, um Festhaltungen zu erstellen über den Zustand meiner Wohnung oder das Sich-Befinden von Gegenständen in meiner Wohnung?

Des weiteren möchte ich noch einige Anmerkung zum Umgang mit mir und dem Fall machen. Nachdem nun offentsichtlich von Ihnen geltendes Recht missachtet wurde finde ich es seltsam, dass damit so „halb-offiziell“ umgegangen wird. Als jahrelanger Kunde bei Ihnen hätte ich mir gewünscht, wenn es aufgrund eines Missverständnisses zu diesen Unannehmlichkeiten kam, das dies auch so artikuliert wurden wäre und nicht versucht wird, mir den schwarzen Peter in die Schuhe zu schieben.

Durch die offentsichtlichen Halbwahrheiten in diesem Fall und den Vorgängen ist eine Vertrauensbasis missbraucht wurden, welches mich eben zu diesem Brief veranlässt. Dass nun ich auf sie zukommen muss(te) um Gerechtigkeit zu erfahren finde ich beschämend, wäre es doch ihre Aufgabe gewesen, mir ein Angebot für eine Wiedergutmachung vorzulegen.

Ich erbitte mir eine Antwort und eine konkrete Auflistung des Ablaufes dieses doch eher ungewöhnlichen Falles um die Vertrauensbasis wieder aufbauen zu können.

Ich hoffe, Sie kommen dieser Bitte nach und verbleibe


-- Editiert von loriotmd am 16.11.2006 13:19:49

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