Mieter insolvent - was tun mit Untermieter?

10. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
lkontur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter insolvent - was tun mit Untermieter?

Eine verzwickte Situation:
Der Hauptmieter einer vermieteten Wohnung ist eine GbR, bestehend aus 3 Personen, von denen mindestens 2 einen Offenbahrungseid geleistet haben, der 3. ist nicht aufzufinden. Diese GbR hat vor Jahren mit Einverständnis des Vermieters an einen ihrer Umsetzmieter (zu einem viel niedrigerem Mietzins) untervermietet. Als die Insolvenz der GbR auftrat, wurde die Untermiete abgetreten, die jedoch nur 2/3 der Hauptmiete beträgt.
Der Untermieter ist nicht daran interessiert, einen marktgerechten Mietvertrag als Hauptmieter zu unterschreiben und beruft sich auf seinen "gültigen Untermietvertrag".
Frage: Was passiert mit einem Untermietvertrag, wenn der Hauptmietvertrag (z.B. wegen ausgebliebener Mietzahlungen) aufgekündigt wurde?
Hat der Hauptvermieter eine Möglichkeit, den Untermieter direkt anzugehen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ein Untermietvertrag endet mit dem Hauptmietvertrag. Der Untermieter tritt nicht in das Hauptmietverhältnis ein.
Davon zu unterscheiden ist die gewerbliche Zwischenmiete, d.h. wenn der Hauptmieter als Zwischenvermieter berechtigt ist, Hauptmietverhältnisse zu schließen.

Der Untermieter wird mit dem Hauptmieter geräumt. Er hat kein eigenes Besitzrecht. Ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Untermieter hat der Hauptvermieter nicht. Rechtlich ist also der Untermieter bei einer Räumung wie ein mitwohnender Familienangehöriger des Hauptmieters zu betrachten (also mitzuräumen).

Forderungen gegen den Untermieter können aus einem gegen den Hauptmieter bestehenden Titel im Wege der Forderungspfändung (Pfändungs- und Überweisungsbeschluß) durchgesetzt werden.
Wolfgang

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#2
 Von 
lkontur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Hinweise.
Was dann, wenn der Untermietvertrag jedoch ein vorgedruckter "Mietvertrag" ist - ohne Hinweis, das der Vermieter selbst nur Mieter ist? Kann sich der Untermieter darauf berufen, er hätte einen "gültigen Mietvertrag"?

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#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Da wird es darauf ankommen, was der Untermieter wußte oder wissen mußte.
Ist eine Einzelfallprüfung.

Wolfgang

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#4
 Von 
lkontur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Untermieter wusste von Anfang an, dass sein Vermieter nicht der Besitzer war, d.h. auch nicht der Hauptvermieter sein konnte. Er wusste von Anfang an, wem die Wohnung gehört. Er hat auch die Abtretung der Miete der GbR an mich zur Kenntnis genommen und fortan an mich bezahlt.
Wäre das schon ein Nachweis, dass er wusste, nur Untermieter gewesen zu sein?
Wie ist es übrigens, wenn er es nicht gewusst hätte? Wäre er dann nicht räumbar? Wer trüge dann den Schaden?

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