Liebe User,
sagen wir Mieter Schmidt wohnt in einer Einliegerwohnung (eines Einfamilienhauses). Der Mieter war vorher der Eigentümer des Einfamilienhauses.
Im Mietvertrag ist die Kündigungsform "Eigenbedarf" ausgeschlossen und in dem Notarkaufvertrag ist ebenfalls eine Kündigungsfrist von 10 Jahren vermerkt (nichts im Grundbuch!!!).
Weiter ist vermerkt, dass eine ortsübliche Miete gezahlt wird.
Die Miete beläuft sich auf 203,00 Euro (kalt) und 147,00 Euro Nebenkosten inkl. Heizung. Die Maisonette hat 75qm 2,5 Raum, hochwertige Aussattung (Mamor, Fußbodenheizung), excelente Wohnlage. Die Maisonettewohung wird "weit unter Wert" vermietet (real sind 600-650 Euro warm). Ausserdem gibt es noch einen kostenlosen Stellplatz und Garage für den Mieter!
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!!!!!!!!! Seit Oktober 2009 ist von dem Mieter keine Miete geflossen !!!!!!!!!
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Oktober 2009 währe die erste Miete! Es ist also noch keine gezahlt worden
Der Ex-Mann der Mieterin überweißt unregelmäßig 200 Euro als Aufwandsentschädigung an die Eigentümer (von 5x kamen 3x 200€!).
Kann manangesichts des Mietvertrages und dem Notarvertrag den Mieter rausklagen? Was kostet sowas ungefair? Was muss man beachten?
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-- Editiert am 01.02.2010 11:01
-- Editiert am 01.02.2010 11:03