Guten Abend,
angenommen jemand lässt ein älteres Paar kostenlos in seinem Haus leben (Ohne Mietvertrag) und im Gegenzug soll sich das Paar um die Pflege des Hauses/Grundstückes kümmern. Allerdings macht das ältere Paar nichts als sich jeden Tag zu besaufen und der Zustand des Hauses verschlechtert sich immer mehr. Der Besitzer hat darauf keine Lust mehr und will das Haus/Grundstück jetzt verkaufen. Jetzt kommt jemand und möchte das Haus gerne kaufen und dort selbst einziehen.
Worauf müsste der neue Käufer achten ?
Hätte man überhaupt eine Chance ein älteres Paar aus einer Wohnung zu bekommen, wenn man Eigenbedarf anmeldet ?
Hat man Chance da sich das ältere Paar ja nicht an die Abmachung hält ?
Mieter kündigen ohne Mietvertrag/Miete
27. Februar 2022
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Frage vom 27. Februar 2022 | 23:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter kündigen ohne Mietvertrag/Miete
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#1
Antwort vom 27. Februar 2022 | 23:32
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41046x hilfreich)
ZitatMieter kündigen ohne Mietvertrag/Miete :
Finde den Widerspruch ...
ZitatWorauf müsste der neue Käufer achten ? :
Das das Haus am Datum des Kaufes bzw. spätestens bei der Zahlung des Kaufpreises von den Bewohnern und deren Habseligkeiten geräumt ist.
ZitatHätte man überhaupt eine Chance ein älteres Paar aus einer Wohnung zu bekommen, wenn man Eigenbedarf anmeldet ? :
Eigenbedarf kann man nur bei Mietern anwenden, noch dazu müsste man dazu den Status "Vermieter" erlangt haben.
#2
Antwort vom 27. Februar 2022 | 23:53
Von
Status: Praktikant (953 Beiträge, 260x hilfreich)
ZitatHätte man überhaupt eine Chance ein älteres Paar aus einer Wohnung zu bekommen, wenn man Eigenbedarf anmeldet ? :
Wenn sich die Frage Eigenbedarfskündigung tatsächlich stellen würde - wie nicht:
Mieter wegen Eigenbedarf zu kündigen, tatsächlich aber die Absicht zu haben das Objekt in Bälde zu veräußern, ist keine gute Idee.
Die Mieter könnten den geltend gemachten Eigenbedarf als vorgeschoben Kündigungsgrund erkennen.
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#3
Antwort vom 28. Februar 2022 | 08:29
Von
Status: Gelehrter (10555 Beiträge, 4670x hilfreich)
Zunächst ist zu klären, ob es einen mündlichen oder konkludent geschlossenen Mietvertrag gibt. Also ob auf irgendeine Weise eine Vereinbarung getroffen wurde: "Ihr dürft hier wohnen, dafür müsst ihr als Gegenleistung ..." . Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob die Gegenleistung lediglich die Nebenkosten deckt, die die Bewohner selber erzeugen, oder ob der Eigentümer auch etwas von der Gegenleistung hat.Zitatangenommen jemand lässt ein älteres Paar kostenlos in seinem Haus leben (Ohne Mietvertrag) und im Gegenzug soll sich das Paar um die Pflege des Hauses/Grundstückes kümmern. :
Also konkret: Was sollte das Paar leisten? Zahlen diese Nebenkosten wie Strom/Heizung/Wasser? Was wurde zur Pflege des Hauses vereinbart? Ist das ein Einfamilienhaus, wo die Bewohner sich nur alleine aufhalten, oder sollten diese als Hausmeister für ein Mehrparteienhaus arbeiten?
Wenn man das ein wenig aufgedröselt hat, kann man vielleicht einschätzen, ob es ein Mietverhältnis gibt und wenn ja, ob die Mieter die vereinbarte Gegenleistung ausreichend erfüllen. Wenn nicht, dann könnte man sie abmahnen und im Zweifel dann aus diesem Grund kündigen. Sollte es kein Mietverhältnis geben, dann würde es keiner Kündigung mit Gründen bedürfen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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