Ich habe eine vermietete Wohnung geerbt, die ich verkaufen möchte. Die Wohnung ist aber massiv von Schimmel befallen und muss vor dem Verkauf saniert werden. Ich hatte einen Gutachter in der Wohnung. Er hat festgestellt, dass die Mieter für den Befall verantwortlich sind. Sie waschen und trocken Wäsche in der Wohnung; lüften unzureichend, weil die Fenster zugestellt sind und nur gekippt werden können. Wie kann ich den Mietvertrag kündigen?
Mieter kündigen wegen Schimmel
Zitat :Wie kann ich den Mietvertrag kündigen?
Indem du zu einem Fachmann gehst und ihn dies fehlerfrei für dich erledigen lässt.
Mit einem Kündigungsschreiben, dass den Mietern schriftlich, fristgerecht und nachweisbar zugestellt wird.Zitat :Wie kann ich den Mietvertrag kündigen?
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Abmahnung wäre zu erwägen, was freilich auch fürs Erste beinhaltet, auf eine Kündigung zu verzichten.
Denn wenn ein Gutachten dem Mieter die Ursache für den Schimmel nachweist, stellt sich wohl auch die Frage, wer das bezahlt, den Schimmel zu sanieren.
Dass du das übernimmst, kommt doch wohl eher nur dann infrage, wenn du die Wohnung so oder so umfassend modernisieren willst.
-- Editiert von User am 31. Mai 2025 12:08
Was sollte diese bewirken?Zitat :Wahrscheinlich ist eine Abmahnung eine gute Idee ...
Ich will die Mieter möglichst schnell raushaben. Sanieren hätte ich vor dem Verkauf sowieso müssen, aber Schimmelsanieren wird ja teuer. Klar muss ich mir einen Anwalt nehmen. Auf allen Kosten werde ich wohl sitzen bleiben, bei den Mietern ist nichts zu holen. Ich suche mal nach einem Anwahlt für Mietrecht in der Umgebung
Der Rat zum Anwalt ist der einzig sinnvolle. Für eine fristlose Kündigung wäre in solchen Fällen eine vorherige Abmahnung verpflichtend, siehe § 543 (3) BGB. Auch für eine ordentliche Kündigung wird eine Abmahnung hilfreich sein.
Schnell wirds nur gehen, wenn die Mieter freiwillig rausgehen. Alles andere kostet mindestens Monate, das muss dir klar sein. Ich schreibe das deshalb so deutlich, damit du keine unnützen Pläne machst. Das wird dauern, sofern es denn überhaupt funktioniert. Insbesondere wenn die Mieter nicht solvent sind, dann kann auch immer mal ein Härtefalleinwand mindestens die Kündigung verzögen.Zitat :Ich will die Mieter möglichst schnell raushaben.
Sobald du sagst, dass du die Wohnung verkaufen willst, werden sich deine Chancen auf Kündigung verschlechtern. Denn es entsteht sofort der Eindruck, du kündigst nur, um den Verkaufspreis zu erhöhen. Das wiederum ist im BGB explizit ausgeschlossen. Deinem Anwalt gegenüber solltest du ehrlich sein, das ist klar. Aber bitte frage ihn vorher, bevor du solche Dinge deinen Mietern zu Ohren kommen lässt.Zitat :Ich habe eine vermietete Wohnung geerbt, die ich verkaufen möchte.
Sofern das wirklich ein echter Gutachter war, dann ist das ein guter Ansatz. Sei dir aber bewusst, dass im Zweifel ein Gericht einen eigenen Gutachter bestellen wird.Zitat :Die Wohnung ist aber massiv von Schimmel befallen und muss vor dem Verkauf saniert werden. Ich hatte einen Gutachter in der Wohnung. Er hat festgestellt, dass die Mieter für den Befall verantwortlich sind.
Ich will kündigen, da mir die Mieter ja die Wohnung ruinieren, wenn sie weiter drinbleiben; dass sie daran schuld sind, sehen sie nicht ein. Zur Sanierung muss die Wohnung ja außerdem leer sein. Verkaufen kann ich auch mit Mietern drin an Leute, die Geld anlegen wollen. Dass das Monate dauern kann, muss ich wohl hinnehmen.
Der Gutachter war "echt", amtlich beglaubigter Sachverständiger. Das Gutachten ist 32 Seiten lang, mit vielen Bildern der befallenene Stellen.
Hallo,
ich glaube du machst dir hier zu große Hoffnungen.
Wie willst du das denn begründen?Zitat:Ich will kündigen, da mir die Mieter ja die Wohnung ruinieren, wenn sie weiter drinbleiben
Erstmal ist es imho schon schwierig, mit Schimmel einen Schaden der Meitsache zu begründen, normalerweise ist das für die Mauern fast egal. Und alles andere (Putz, Böden u.s.w.) ist ja praktisch schon wertlos.
Außerdem müssten die Mieter den Schimmel 'nur' beseitigen, dann hätte es sich mit dem Kündigungsgrund schon erledigt.
Nein, muss sie natürlich nicht. Es wäre besser, keine Frage, aber es geht auch anders.Zitat:Zur Sanierung muss die Wohnung ja außerdem leer sein.
Sprich: Allein der Sanierungsbedarf rechtfertigt keine Kündigung.
Und warum machst du das dann nicht? (ich kann mir die Antwort schon vorstellen - und die bricht dir das Genick)Zitat:Verkaufen kann ich auch mit Mietern drin an Leute, die Geld anlegen wollen.
Nochmal grundsätzlich: Kündigen von Wohnraum ist so gut wie das schwierigste überhaupt, solange die Miete gezahlt wird. Die große Ausnahme ist Eigenbedarf (und selbst das ist kein Selbstläufer).
Stefan
Also fristgerecht kündigen. Seit wann wohnen die schon dort?Zitat :Ich will die Mieter möglichst schnell raushaben.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html
Und einen ordentlichen Auszugsköder als *Umzugspauschale* anbieten.
Vielleicht hilfts: Mit Geld kann man fast alles kaufen
Wenn du das jetzt schon weißt, wozu noch einen Anwalt bezahlen? Und wo sollen die Mieter hinziehen? Beschaffst du denen eine Wohnung...oder dein Anwalt?Zitat :Auf allen Kosten werde ich wohl sitzen bleiben, bei den Mietern ist nichts zu holen.
Danke für die späte Info.Zitat :dass sie daran schuld sind, sehen sie nicht ein.
Dann wirds nicht schnell gehen... die Mieter suchen sich evtl. auch einen Fachanwalt...
Ihr meint also übereinstimmend, die Mieter rauszubekommen wird schwierig und teuer; der Schimmel schadet der Bausubstanz nicht. Dann sollte ich wohl versuchen, die Wohnung vermietet zu verkaufen. Was ist, wenn die Mieter keine Miete mehr zahlen, weil sie behaupten, ich wäre für die Schimmelbeseitigung verantwortlich? Kann ich sie dann einfacher rausbekommen?
Hallo,
Ja, ich meine das.Zitat:Ihr meint also übereinstimmend, die Mieter rauszubekommen wird schwierig und teuer;
Im schlimmsten Fall läuft es lange Zeit, mehrere Räumungstermine und Widersprüche dagegen, und am Ende ist nichts zu holen von den Mietern. Da ist es oft wirklich die bessere Idee, direkt ein finanzielles Angebot zu machen.
Zumindest nicht so schnell. Und damit ist eine fristlose Kündigung schon mal ziemlich sicher unmöglich. Alles andere dürfte von Gutachtermeinungen und auch vom Gericht abhängig sein.Zitat:der Schimmel schadet der Bausubstanz nicht.
Wir haben die Wohnung ja nicht gesehen, aber ich sag' mal so: In einer Wohnung in der noch Menschen mehr oder weniger normal leben kann der Schimmelbefall nicht so arg sein, dass er wirklich die Bausubstanz angreift (Ausnahmen wie man sie immer mal wieder in den Medien sehen kann gibt es aber natürlich, z.B. typische Messihaushalte).
Kommt darauf an, wer am Ende juristisch für den Schimmel verantwortlich gemacht werden kann.Zitat:Was ist, wenn die Mieter keine Miete mehr zahlen, weil sie behaupten, ich wäre für die Schimmelbeseitigung verantwortlich? Kann ich sie dann einfacher rausbekommen?
Eine Mietkürzung führt jedenfalls nicht automatisch zu einem Mietrückstand der zur Kündigung berechtigt (das würde dem Mieter seine Rechte nehmen).
Letztendlich ist sowas meist reines Glückspiel, niemand kann voraussagen wie es ausgeht. Und damit bin ich wieder beim Anfang: Ich würde den Mietern eine Abfindung anbieten (als Einstieg vielleicht mal eine Jahresmiete). In vielen Großstädten könnte zudem eine (schönere bessere) Alternativwohnung eine Motivation sein.
Stefan
Man kann hier keine Bilder einstellen, aber alle Ecken und alle Fensterrahmen sind voll mit grünem und schwarzem Schimmel. Danke für die Ratschläge, ich denke nochmals drüber nach
Nein, so meine ich das nicht.Zitat :Ihr meint also übereinstimmend, die Mieter rauszubekommen wird schwierig und teuer; der Schimmel schadet der Bausubstanz nicht.
Du hast ein Gutachten beauftragt. Das war der erste Schritt. Nun mach auch den zweiten und lass dich anwaltlich beraten. Am besten wirklich von einem vor Ort, der sich mit Mietrecht auskennt.
Du solltest die Beratung jedoch ernst nehmen. Es bringt dir nichts, wenn der Anwalt einfach nur deine konkreten Vorgaben zur Kündigung umsetzt. Er soll dich offen beraten, was an deiner Stelle rechtlich möglich und sinnvoll ist.
Es ist ja klar, dass ein Verkauf in der aktuellen Situation schwierig und nur mit erheblichen Einbußen beim Preis möglich sein wird. Du musst abwägen, wieviel Geld du noch investieren kannst und welche Chancen der Anwalt dir gibt.
Danke, so mache ich das . Abwägen muss ich auch den Zeitaufwand.
Sanieren müssen die Mieter, das Gutachten sagt das eindeutig. Sie trocknen Wäsche in der Wohnung, aber sie können nicht richtig lüften, weil sie die Fenster zugestellt haben und alle Möbel stehen direkt an den Wänden. Ich werde ihnen anbieten, entweder sie ziehen aus und ich zahle die Sanierung, oder sie bleiben und sie sanieren. Wie wäre das?
Ohh,Zitat :Sanieren müssen die Mieter, das Gutachten sagt das eindeutig.
da würde mich doch mal der Auftrag an den Gutachter interessieren. Der schreibt wirklich, dass die Mieter --sanieren--müssen?
Dass die Mieter die Verursacher des Schimmels sind, mag ja sein (wahrscheinlich stimmt es sogar).
Doch was meint der Gutachter denn mit --sanieren--?
- Ist es den Mietern verboten, Wäsche in der Wohnung zu trocknen?
- Steht das Waschverbot im Mietvertrag?
- Ist das eine Neubauwohnung?
- Möbel dürfen nicht an den Wänden stehen? Steht das im Mietvertrag?
- Wie lange wohnen diese Mieter schon dort?
Schön, doch dazu brauchen sie erst ne andere Wohnung.Zitat :Ich werde ihnen anbieten, entweder sie ziehen aus und ich zahle die Sanierung
Die Mieter behaupten doch, sie hätten keine Schuld. Warum sollten sie dann *sanieren*?Zitat :oder sie bleiben und sie sanieren.
Ich denke, das wäre nix.
Man kann hier übrigens Fotos einfügen--->
Mit einem üblichen Bilderdienst aus dem Netz hochladen...und dann hierher verlinken.
Ich empfehle, anami zu ignorieren.
Natürlich kannst du selber es auf diversen Wegen alleine versuchen. Aber es scheint mir immer noch sinnvoll zu sein, vorher die Strategie mit einer Fachperson zu besprechen. Klar, das kostet Geld. Aber alleine wird das ein schwierige Angelegenheit. Dieses Forum wird dazu nur wenig bis nichts beitragen müssen. Dafür ist das Forum auch nicht da.Zitat :Ich werde ihnen anbieten, entweder sie ziehen aus und ich zahle die Sanierung, oder sie bleiben und sie sanieren. Wie wäre das?
Nur noch ein Punkt: Sollten die Mieter Wohngeld oder andere Sozialleistungen beziehen, dann wird eine einvernehmliche Beendigung vermutlich komplizierter. Denn dann kann es sein, dass derjenige, der die Zeche zahlt (sprich der Staat), mitreden will.
@anami: Ok, ich habe mich unsauber ausgedrückt. Von "sanieren" schreibt der Gutachter natürlich nichts.
Das Gutachten sagt:
Zum Zeitpunkt des Ortstermins stand die Wohnungseinheit in Nutzung und war entsprechend möbliert und beheizt. Die Raumtemperatur lag bei 20,9 °C bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 60,7 %. Beim Betreten der Wohnungseinheit konnte olfaktorisch ein unangenehmer muffiger Geruch wahrgenommen werden. Dieser Geruch war erdkellerartig und suggerierte eine erhöhte Feuchtebelastung im Wohnraum. Des Weiteren konnte an allen Außenwänden erheblicher Schimmelpilzbewuchs vorgefunden werden. Diese Schimmelpilzschäden wurden in unterschiedlichen Konstellationen vorgefunden. Zum einen entwickelte sich ein Schimmelpilzrasen, der sich bräunlich-grünlich darstellte und partiell ins Schwarze überging. In den anderen Bereichen war der Schimmelpilz mehr kolonieartig wachsend, wobei die Farbgebung der Schimmelpilze sich nicht großartig von flächigem Schimmelpilzrasen unterschied. Stellenweise war der Schimmelpilzbewuchs so ausgeprägt, dass dieser Was-serlaufspuren an den Wandoberflächen darstellte. Eine erhöhte Feuchtigkeitsbelastung der Außenwände konnte messtechnisch mit Messwerten < 17 SKE nicht nachgewiesen werden. Salzausblühungen, Farb- oder Putzabplatzungen, die auf einen Feuchtigkeitseintrag von außen hinweisen würden bzw. auf eine havarierte wasserführende Leitung, konnten nicht vorgefunden werden. Das vorgefundene Schadensbild ist eindeutig auf Kondenswasserschäden zurückzuführen, die aus der Innenraumatmosphäre resultieren.
Die Mieter waschen und trocknen Wäsche in der Wohnung (dürfen sie natürlich), lüften aber nicht, weil sie die Fenster zugestellt haben. Natürlich dürfen sie die Möbel bis an die Wände stellen. Wenn es aber dahinter schimmelt, sind sie die Schimmelverursacher; Hinterlüftung muss sein. Natürlich behaupten sie, sie wären nicht daran schuld. Aus dem Gutachten wird aber (hoffentlich) wohl jedes Gericht schliessen, dass sie für den Schimmel verantwortlich sind. Sind sie das aber, müssen sie ihn beseitigen, nicht ich. Oder etwa nicht?
-- Editiert von User am 1. Juni 2025 19:55
-- Editiert von User am 1. Juni 2025 19:56
-- Editiert von User am 1. Juni 2025 19:59
-- Editiert von User am 1. Juni 2025 20:00
Gelöscht, Text im nächsten post
-- Editiert von User am 1. Juni 2025 20:29
Zitat :Ich empfehle, anami zu ignorieren.
Werde ich auch
Das steht im Internet:
Schimmelbildung, für die der Mieter zuständig ist:
Oberflächliche Schimmelbildung: Wenn der Schimmel durch fehlerhaftes Heizen, Lüften oder andere Sorglosigkeiten des Mieters entstanden ist, ist er verpflichtet, ihn selbst zu beseitigen.
Schimmel, der durch Mieter verursacht wurde: Wenn der Mieter zum Beispiel die Wohnung nicht richtig heizt oder lüftet und dadurch Schimmel entsteht, ist er für die Beseitigung und eventuelle Schäden zuständig.
Das ist ja wohl eindeutig - oder?
Zitat :Aus dem Gutachten wird aber (hoffentlich) wohl jedes Gericht schliessen, dass sie für den Schimmel verantwortlich sind.
Trotzdem wird das Gericht mit 99% Wahrscheinlichkeit ein weiteres Gutachten in Auftrag geben.
Zitat :Sind sie das aber, müssen sie ihn beseitigen, nicht ich. Oder etwa nicht?
Im Prinzip schon. Aber Sie haben das Problem, dass die Mieter mittellos sind. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.
Möglicherweise ist es wirtschaftlich sinnvoller, Schadensersatz erstmal hintenan zu stellen und den Fokus darauf zu legen, die Mieter möglichst schnell loszuwerden, um die Wohnung selbst zu renovieren und schnell neu zu vermieten.
Eben. Drum will ich Ihnen ja anbieten, raus ohne Sanierung zu bezahlen. Und wenn sie es vorziehen zu bleiben, dann werden sie wohl sanieren, wer mag schon in einer Schimmel Bude wohnen. Zahlen sie deshalb keine Miete mehr, habe ich einen Kündigungsgrund
-- Editiert von User am 1. Juni 2025 21:39
Zitat :Drum will ich Ihnen ja anbieten, raus ohne Sanierung zu bezahlen. Und wenn sie es vorziehen zu bleiben, dann werden sie wohl sanieren, wer mag schon in einer Schimmel Bude wohnen. Zahlen sie deshalb keine Miete mehr, habe ich einen Kündigungsgrund
Ich würde den Mietern Geld anbieten, damit sie möglichts schnell ausziehen. Dann kannst du zügig rein und sanieren.
Alles andere wird sicher teurer, zumal die ja anscheinend mehr oder weniger mittellos sind. Du wirst bei der Räumungsklage, wenn die nach 1-2ahren dann mal wirklich ausgezogen sind, auch noch auf den Kosten sitzenbleiben. Plus die Sanierung.
Bei anscheinend mittellosen Mietern könnten ein paar tausend Euro schon sehr attraktiv erscheinen.
Du willst die Wohnung schnell geräumt haben, das sollte deine Priorität sein.
Danke, mal warten, was der Anwalt meint
Danke. Über das Gutachten werde ich nichts schreiben.Zitat :Ok, ich habe mich unsauber ausgedrückt. Von "sanieren" schreibt der Gutachter natürlich nichts.
Aber einen Anwalt beauftragen... ja, warum nicht. Dauert trotzdem.
Das kann man hoffen, wenn ein Richter das auch technisch versteht. Auch mittellose Mieter können sich vor Gericht wehren. Auch, wenn sie Verursacher sind und kostet sie oft nicht mal was, kommt eben drauf an.Zitat :Aus dem Gutachten wird aber (hoffentlich) wohl jedes Gericht schliessen, dass sie für den Schimmel verantwortlich sind.
Tja, oder nicht. Beseitigen könnten sie zum Auszug im Rahmen der lt.MV vereinbarten Schönheitsreparaturen?Zitat :Sind sie das aber, müssen sie ihn beseitigen, nicht ich. Oder etwa nicht?
Leider beantwortest du nicht, seit wann die Mieter dort wohnen... die anderen Wiederholungen sind unnötig. Es sind wohl Mieter, denen es nichts ausmacht, in einer Schimmel Bude zu wohnen.
Ja. Da steht viel. Deine Mieter werden sich wehren, wahrscheinlich mit Anwalt statt mit Internet.Zitat :Das steht im Internet:
Ja.Nein.Vielleicht. Aber ziehen sie dann auch aus?? oder nicht? Es müsste evtl./wahrscheinlich eine Grundrenovierung werden. Wer eine solche Wohnung kauft...ergibt sich viel später. Leider hilft *Anami-Ignoranz* da nicht.Zitat :Wenn die Mieter die Sanierung zahlen müssen, habe ich hoffentlich gute Karten.
Und Deine Falsch- / Fehlinformationen gehen schon hier los ->
Zitat :Mit einem Kündigungsschreiben, dass den Mietern schriftlich, fristgerecht und nachweisbar zugestellt wird.
§573 BGB ist nun wirklich nicht schwer verständlich.
Zitat :Leider beantwortest du nicht, seit wann die Mieter dort wohnen... die anderen Wiederholungen sind unnötig.
Verständlich, denn diese Information ist nicht nur unnötig, sondern sogar irrelevant, genauso wie diese ganzen Fragen Deinerseits.
Zitat :- Ist es den Mietern verboten, Wäsche in der Wohnung zu trocknen?
- Steht das Waschverbot im Mietvertrag?
- Ist das eine Neubauwohnung?
- Möbel dürfen nicht an den Wänden stehen? Steht das im Mietvertrag?
Zitat :Leider hilft *Anami-Ignoranz* da nicht.
Zumindest muss sich der TE, neben Deinem anderen Käse, nicht auch noch so etwas durchlesen.
Zitat :Tja, oder nicht. Beseitigen könnten sie zum Auszug im Rahmen der lt.MV vereinbarten Schönheitsreparaturen?
Und da ich bereits weiß, dass Du keine Lust dazu hast, dich mit vom Mieter verursachten Schäden an der Mietsache und den daraus resultierenden Folgen zu beschäftigen, ist jede weitere Diskussion sinnlos.
Daher ist cauchy's Rat
für jeden Ratsuchenden, welcher nicht erhebliche Nachteile Durch Deine "Meinung" erleiden möchte, leider der einzig richtige.Zitat :Ich empfehle, anami zu ignorieren.
Zitat :Daher ist cauchy's Rat
Zitat (von cauchy):
Ich empfehle, anami zu ignorieren.
für jeden Ratsuchenden, welcher nicht erhebliche Nachteile Durch Deine "Meinung" erleiden möchte, leider der einzig richtige.
Sehe ich auch so![]()
-- Editiert von User am 4. Juni 2025 13:18
@ #26
Da wir hier in einem Meinungs-und Diskussionsforum sind und niemand richtige oder falsche Rechtsberatung gibt und der TE bereits etliche Hinweise bekam und sich selbst nicht ganz sicher war und diverse eigene Ideen präsentierte, kann er meine Hinweise und Fragen selbstverständlich ignorieren.
Dass er einen Anwalt *nimmt*, hat er schon in # 5, dann in #14 und nochmal in #24 bestätigt.
Hilft ihm leider in der Sache wahrscheinlich trotzdem nicht viel...denn auch die Fachperson, ein Fachanwalt für Mietrecht wird die Mieter --nicht schnell raus kriegen--. Denn DAS ist sein erklärtes Ziel.
btw. Fast alle meine Fragen hat der TE doch beantwortet. Danke an den TE.
Falsch ist hier was?
Welche Nachteile würde ein Fragesteller in gleicher ?? Situation wie der TE erleiden müssen, wenn er meine Beiträge und Hinweise liest?
Da der TE sich nun wohl tatsächlich zur Suche nach einem Anwalt entschlossen hat--->
ist doch dein #26 erst recht zu ignorieren, weil völlig verspätet und überflüssig.
...aber nochmal nachtreten... ja, geht.
-- Editiert von User am 4. Juni 2025 13:43
Zitat :Falsch ist hier was?
Deine Beiträge #2, #4 und #9 zeigen deutlich, dass Du (mindestens) von vermieterseitigen Kündigungen keine Ahnung hast.
Lese und verstehe § 573 BGB. Ich weiß, Du wirst weder das eine noch das andere.
#9 & #16 noch mit unnützen und irrelevaten Fragen und wertvollem "Ich meine..." aufgefüllt.
Mit #25 und Schönheitsreparaturen den Vogel abgeschossen.
Mit #28 ->
Zitat :Hilft ihm leider in der Sache wahrscheinlich trotzdem nicht viel...denn auch die Fachperson, ein Fachanwalt für Mietrecht wird die Mieter --nicht schnell raus kriegen--.
dann nochmal ganz deutlich klargestellt, dass Du von vermieterseitigen Kündigungen und deren Voraussetzungen überhaupt keinen Schimmer hast, denn ohne Anwalt würde er sie unter diesen Voraussetzungen --gar nicht-- rausbekommen.
Zitat :Welche Nachteile würde ein Fragesteller in gleicher ?? Situation wie der TE erleiden müssen, wenn er meine Beiträge und Hinweise liest?
Sofern er sie nicht beachtet und stattdessen ignoriert, keine.
Ansonsten erhebliche finanzielle.
Aber um auf Deine erste Frage zurückzukommen:
Zitat :Falsch ist hier was?
Mit deinem Wissen über das BGB im Bereich des Mietrechts, ganz offensichtlich Du in diesem Forenbereich.
Gehts denn noch?Zitat :Ansonsten erhebliche finanzielle.
Wenn der TE meine Beiträge hier liest, --erleidet er-- erhebliche finanzielle Nachteile?
Durch Lesen? Seit wann passiert das denn in diesem Forum?
Habe ich jemals behauptet, ich hätte Ahnung von vermieterseitigen Kündigungen ??
Oder habe ich hier geschrieben, was in die Kündigung reingeschrieben werden soll?
Oder habe ich geschrieben, dass er die Mieter ohne Anwalt gar NICHT raus kriegt?
Es soll schon passiert sein, dass Personen erhebliche finanzielle Nachteile erlitten, WEIL sie auf einen Anwalt hörten.
Ich darf doch sehr bitten.
Bitte LESEN.
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