Mieter kündigt, aber räumt Fitness-Studio nicht. Vermieter schließt neuen Mietvertrag mit anderem In

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
newbie11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter kündigt, aber räumt Fitness-Studio nicht. Vermieter schließt neuen Mietvertrag mit anderem In

Der über 70zig-jährige Mieter M hat seit vielen Jahren in Berlin von Vermieter V gewerbliche Räume gemietet, in denen er ein Fitnessstudio betreibt. Die umfangreichen Fitnessgeräte und auch das sonstige Inventar stehen im Eigentum des Mieters M.

Aufgrund schrumpfender Mitgliedszahlen und des hohen Alters des M, versucht M einen Nachfolger bzw. Käufer für sein Fitness-Studios zu finden, leider bisher erfolglos.

Der M kündigt fristgerecht beim Vermieter V zum 30.09.2018 seinen gewerblichen Mietvertrag mit V.

V hat Bedenken, daß der M einen passenden Nachfolger bis zum 30.09.2018 für das Fitness-Studio findet, der die Verkaufsbedingungen des M erfüllt und befürchtet ebenso, daß M bis zum 30.09.2018 auch die gewerblichen Räume nicht geräumt hat.

Ein Bekannter B des V ist bereit, das Fitness-Studio des M weiterzuführen, allerdings können sich B und M nicht über die Verkauf- bzw. Kaufbedingungen einigen.

Am 30.09.2018 sind die von M gemieteten Raüme nicht geräumt. Der größte Teil des Inventars und der Fitness-Geräte steht noch in den gemieteten Räumen. Eine ordnungsgemäße Übergabe der gemieteten Räume zwischen M und V findet nicht statt. V schätzt den materiellen Wert des Inventars und der Fitness-Geräte auf insgesamt 35.000 Euro ohne Kosten der Entsorgung, des Abtransports, der Räumung bzw. Verkaufskosten.

Morgens am 01.10.2018 tauscht der V alle Schlösser der Eingangstüren und schließt mit B einen neuen Mietvertrag zum Betrieb eines Fitness-Studios. V erteilt dem M Hausverbot und hindert ihn daran, das Fitness-Studio zu betreten.

Der B übernimmt sofort die Räumlichkeiten und schließt mit den kommenden Kunden neue Mitgliedsverträge.

Folgende Fragen:

Machen sich V oder B strafbar? Wenn ja, welche Straftat?

Kann der V die Herausgabe des Inventars verweigern, weil der M noch Mietschulden bei V hat und V diese verrechnen will. Welche sonstigen rechtlichen Möglichkeiten bzw. Argumente hat V, um dem M die Herausgabe des Inventars bzw. der Fitness-Geräte zu verweigern?

Sofern der M die Herausgabe des Inventars verlangen kann, wie würde das praktisch ablaufen?
(Hinweis: Einige Fitnessgeräte müssen aufgrund Größe und Gewicht zeitaufwendig zerlegt werden, damit sie aus dem Fitness-Studio abtransportiert werden können.
Muß der V bzw. B das dulden oder kann V von M für diese Unannehmlichkeiten eine Entschädigung verlangen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von newbie11):
Kann der V die Herausgabe des Inventars verweigern


Ja, Vermieterpfandrecht.

Zitat (von newbie11):
Der B übernimmt sofort die Räumlichkeiten und schließt mit den kommenden Kunden neue Mitgliedsverträge.


Hoffentlich ist das Studio so groß, dass B SEINE Geräte zusätzlich zu denen von M noch unterbringen kann...

Nutzen dürfen Sie die Geräte von M nämlich nicht!

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von newbie11):
Morgens am 01.10.2018 tauscht der V alle Schlösser der Eingangstüren und schließt mit B einen neuen Mietvertrag zum Betrieb eines Fitness-Studios. V erteilt dem M Hausverbot und hindert ihn daran, das Fitness-Studio zu betreten.

Dann wäre zu hoffen das der V ein gut gefülltes Konto hat. Falls der M einen guten Anwalt findet, wird er das wohl dringend benötigen.

Der zivilrechtliche Teil dürfte da wohl einen großen Teil von verbrauchen, der strafrechtliche Teil wäre das kleinere Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Morgens am 01.10.2018 tauscht der V alle Schlösser der Eingangstüren und schließt mit B einen neuen Mietvertrag zum Betrieb eines Fitness-Studios. V erteilt dem M Hausverbot und hindert ihn daran, das Fitness-Studio zu betreten.


Schon mal was von verbotener Eigenmacht § 858 BGB gehört ?
Der Exmieter zählt ohne Übergabe immer noch als Besitzer !.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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