Heute (= Freitag) wurde mir per Einschreiben mit Rückschein die fristlose außerordentliche Kündigung meines Mieters zugestellt, mit lauter in meinen Augen unberechtigten Begründungen. Am Dienstag habe ich mir nun einen Termin zur Rechtsberatung geben lassen, um richtig zu reagieren. Reicht es, am Dienstag Einspruch gegen die fristlose Kündigung einzulegen, oder ist in der Zwischenzeit irgend eine Frist abgelaufen und die Kündigung durch mein Stillhalten wirksam geworden?
Danke!
Mieter kündigt fristlos - Frist für Einspruch?
Fragen zur Miete?
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Die Gründe sind veraltete Haustechnik, veraltete Fenster (beides nicht kaputt, nur Stand der 70er Jahre), ein Schaden an der Wohnzimmerwand (den ich seit zwei Monaten beheben möchte, mir für die Reparatur aber kein Termin vom Mieter eingeräumt wird) sowie kleinere Schönheitsmängel. Sollte alles nicht für eine fristlose Kündigung ausreichen, habe nur die Sorge, dass er morgen schon auszieht und nächste Woche bei meinem Einspruch sagt: das hätte ich ihm sofort mitteilen müssen, dass ich seine Kündigung so nicht akzeptiere.
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--- editiert vom Admin
quote:
dass die fristgerechte zum 30.09. anerkannt wird.
Soweit das überhaupt der nächstmögliche Termin sein sollte.
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habe nur die Sorge, dass er morgen schon auszieht
Lass ihn doch, dir läuft nichts weg.
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So will ich denn mal beruhigt auf die Beratung am Dienstag warten.
Danke an alle!
--- editiert vom Admin
und auch sonst wäre es doch bei kündigungseingang am 02.07. bei 3-monatiger kündigungsfrist für den 30.09. schon zu spät, zumindest theoretisch, wenn man spitzfindig wäre. oder gibt es da ein paar tage überhang, die noch als rechtzeitig gelten?
--- editiert vom Admin
tue ich, tue ich...
--- editiert vom Admin
quote:
Samstag 03.10.
ist Feiertag; zählt nicht mit.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Dass der 3. Werktag für eine ordentliche Kündigung reicht, und es nicht der letzte Tag im Monat davor sein muss, das wusste ich Unwissende tatsächlich nicht, ich wills mir hinter die Ohren schreiben. Aber eigentlich ging es ja um die Frage, ob ich eine Frist beachten muss, um der fristlosen Kündigung des Mieters zu widersprechen, doch da droht mir also wohl keine Gefahr...
Noch viel Freude am Fußball!
--- editiert vom Admin
Hallo, ich bin der Meinung wenn eine Wohnzimmerwand Schäden aufweist ( Schimmel),könnte es durchaus ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung sein. Falls der M es als Grund bei einem event. Gerichtstermin vorbringt, dürfte der VM schlechte Karten haben und zahlt noch die Gerichtskosten.
Auch wäre es sinnvoll mit dem M zu sprechen und eine Lösung zu suchen,die für beide Seiten tragbar ist. In Deutschland wird bei jeder Bagatelle gleich zum Gericht gerannt. Advokat freut sich.
Schönes Wochenende,
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