Mieter lässt Handwerker nicht in seine Wohnung

24. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
level123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter lässt Handwerker nicht in seine Wohnung

Hallo,
musste vergangenes Wochenende feststellen, das Wasser in der Küche von der Decke tropft.
Informierte sofort Vermieter, Hausverwaltung und den ÜBER mir.

Es kam sofort ein Handwerker (Samstags spät Abend), der feststellte das Wasser muss von oben kommen.
Der Handwerker klingelte dann über mir und fragte ob er mal in die Wohnung darf. Dies wurde ihm untersagt.

Später kam der Mieter über mir runter und sagte er hätte erstmal Wasser abgestellt.

Das Tropfen hörte dann auch später auf.

Montags war dann Termin zur Schadensfestellung.
Es wurden Fotos von meiner Wohnung gemacht.
Und wie sich herausstellte hatte der Mieter über mir den Wasseraufbereiter selbst angeschlossen und Armaturen ebenfalls, wo das Wasser raus lief.
Es wurde notdürftig repariert. Der Verursacher weigerte sich aber das Fotos gemacht werden (Beweise?).

Dienstags tropfte es wieder durch die Decke.
Ich informierte sofort meinen Vermieter.

Später erhielt ich einen Rückruf, der Verursacher lässt keinen mehr in seine Wohnung, nicht einmal Handwerker.

Nun tropft es sporadisch immer wieder von der Decke, muss jetzt schon Schüsseln und Tücher auf den Küchenschrank stellen, damit der Küchenschrank (sehr alt) nicht noch mehr Schaden nimmt.

Der Vermieter sagte mir, er kann momentan nichts machen, da keiner mehr hineinkommt, und er über seinen Anwalt einen Beschluss vom Gericht braucht. Was er diesen Montag einreichen wird.

Wie siehts nun aus, kann ich erstmal Mietminderung machen, und wieviel %, und wer reguliert den ganzen Schaden?
Und was bekomm ich überhaupt ersetzt?

Gruss

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-- Editiert level123 am 24.03.2012 13:23

-- Editiert level123 am 24.03.2012 13:25

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Wie siehts nun aus, kann ich erstmal Mietminderung machen, und wieviel %


Fragste Google, oder den freundlichen Anwalt vom Fach.

quote:
und wer reguliert den ganzen Schaden?


Der liebe Verursacher, oder seine Haftpflicht.

quote:
Und was bekomm ich Überhaupt ersetzt?


Was du angegeben hast, meist aber nur den Zeit- nicht den Wiederbeschaffungswert.

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#3
 Von 
level123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wenn der aber keine Versicherung hat und auch sonst klamm ist ?


So siehts wahrscheinlich aus, und nun kann der meine ganze Küche einfach ruinieren!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
So siehts wahrscheinlich aus, und nun kann der meine ganze KÜche einfach ruinieren!



Dafür gibt es Gerichte, bei denen du den Verursacher verklagen kannst. Oder erwartest du, dass der Vermieter den Schaden an deinem Hab und Gut ersetzt?

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#6
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Dann hilft nur noch die Hoffnung, dass die eigene Hausrat den Schaden bezahlt.

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und was bekomm ich Überhaupt ersetzt? <hr size=1 noshade>



Falls du eine Hausratversicherung hast (?), übernimmt die Leitungswasserschäden an deinem Eigentum, entweder den Zeitwert, oder den Neuwert, je nach Bedingungen/Police.

So weit Vermietereigentum betroffen ist, muss der das i.R. des § 535 BGB wieder herrichten. Das Geld kann er sich vom Verursacher zurückholen.

Schadensersatz schuldet dir der Vm. nicht, da er den Schaden nicht zu vetreten hat und bereits alles tut, was er kann um Abhilfe zu schaffen.

Minderung wäre theoretisch auch ohne Vm-Verschulden denkbar. Viel ergibt das aber nicht. Und du solltest anerkennen, dass Vm. sofort aktiv geworden ist, dich nicht "hängen" lässt.

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#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Minderung wäre theoretisch auch ohne Vm-Verschulden denkbar. Viel ergibt das aber nicht. Und du solltest anerkennen, dass Vm. sofort aktiv geworden ist, dich nicht hängen lässt.

Mir geht immer wieder die Hutschnur hoch, wenn wegen jedem ****** und irgendwelchen Minimalbeträgen in Höhe von max. 10 oder 20€ sofort nach Mietminderung geschrien wird, aber wehe der Vermieter schickt gleich ne Abmahnung, weil mal wieder 10 Paar Schuhe vor der Wohnung stehen, die da nicht hingehören.

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#10
 Von 
level123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann bin ich mal gespannt, wie lang es so dauert bis eine Richterliche Verfügung bekannt gegeben wird.

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