Mieter läßt Vermieter nicht in seine Wohnung

7. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ellidora
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Mieter läßt Vermieter nicht in seine Wohnung

:???: Ein Mieter wohnt seit Oktober 2010 in einer Wohnung mit eigenem Hauseingang und Keller. Das Haus ist über 100 Jahre alt. Vor Einzug wurde ein Übergsbeprotokoll ausgefertigt in dem der Mieter keine Mängel in der Wohnung festgestellt hat. Den Wohnungsschlüssel bekam der Mieter auf seinen Wunsch hin bereits im August 2010,weil er wegen Möbelbeschaffung die Räume ausmessen wollte.

Nun meldet der Mieter verschiedene Mängel an. Bevor die nicht beseitigt sind wollte er die Kaution nicht zahlen. Der Rechtsanwalt des Vermieters hat die Kaution deshalb beim Mieter angefordert. Im Dezember 2010 zahlte der Mieter daraufhin die Kaution.
Beispiele zu den gemeldeten Mängeln: durch die Fenster zieht es. In der Gästetoilette bröckelt die Deckentapete runter. In der Küche sind an der Deckentapete kleine Falten. An der Stange der Dusche rutscht der Duschkopf runter. Das Veluxdachfenster ist beim Fensteröffnen ncht festzustellen und geht von selbst zu.

Außerdem war zwischenzeitlich vor Weihnachten 2010 ein Wasserrohrbruch im Keller. Dieser Rohrbruch wurde sofort von einem Installationsunternehmen provisorisch repariert. Da die Ehefrau des Mieters hochschwanger war, hat der Vermieter sich mit ihr darauf geeinigt, die endgültige Reparatur nach den Feiertagen duchzuführen. Danach wurde mit dem Installateur zwecks endgültiger Reparatur des Schadens ein Termin vereinbart. Diesen Termin und nochmals einen zweiten Termin lehnte der Mieter ab. Als es dem Mieter dann endgültig genehm war, ging der Vermieter, der auch pensionierter Installateurmeister ist, mit dem Handwerker zur Wohnung des Mieters um mit dem Handwerker die Arbeiten zu besprechen. Der Mieter öffnete die Haustüre und sagte zu dem Handwerker, indem er auf den Vermieter zeigte "der kommt hier nicht rein" .
Damit es nicht zu einer Eskalition kam, verließ der Vermieter den Ort.
Inzwischen holte der Vermieter auch Angebote ein, um neue Fenster in die Wohnung einbauen zu lassen. Ein günstiger Anbieter bekam die Telefonnummer des Mieters zwecks eines Termins, bei dem er genaue Maße der Fenster nehmen wollte. Bei dieser Gelegenheit müßte der Vermieter mitgehen, um die Ausfertigung der Fenster zu besprechen.
Aber da der Mieter ihm praktisch Hausverbot gegeben hat, wird es voraussichtlich zu Schwierigkeiten kommen. Der Mieter hat auch bereits zweimal die Miete wegen der Fenster gekürzt. Man weiß nicht wie man sich verhalten kann. Nur Ärger. Am liebsten würde der Vermieter dem Mieter die Wohnungskündigung zu senden. Das Haus in dem der Mieter wohnt ist direkt an das Haus des Vermieters abgebaut. Ständig muß der Mieter an das Wohnzimmer des Vermieters vorbeigehen, um in seine Wohnung zu kommen. Bei diesem Nachbarschaftsverhältnis verzichtet man lieber auf die Miete, ehe man auch noch gesundheitliche Schäden durch den laufenden Ärger und Sreß bekommt. Letzendlich sind der Vermieter und seine Ehefrau gesundheitlich nicht auf der Höhe und beide im hohen Alter. :fight:

-- Editiert am 07.02.2011 20:54

-- Editiert am 07.02.2011 20:58

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Damit es nicht zu einer Eskalation kam, verließ der Vermieter den Ort.

Das war schon mal ein Fehler (macht Mieter nur übermütig).

Der Vermieter sollte mal wieder seinen Rechtsanwalt einschalten.



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#4
 Von 
Ellidora
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Miete kommt immer gekürzt, aber pünktlich.
Es stellt sich die Frage, ob ziehende Fenster in einem
100 (Hundert)Jahre alten Haus überhaupt ein Mangel sind, bei dem der Mieter die Miete kürzen kann. Das Alter des Hauses
war vor Abschluß des Mietvertrages bekannt. Die Wohnung wurde im Internet bei Immobilienscout24 inseriert und ausführlich beschrieben. Außerdem bekam der Mieter bereits 2 zwei Monate vor Beginn des Mietverhältnisses einen Schlüssel für die Wohnung. Hierum hatte er gebeten, damit er die Wohnung ausmessen um Möbel zu kaufen.


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#7
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Bei dieser Gelegenheit müßte der Vermieter mitgehen, um die Ausfertigung der Fenster zu besprechen.


Wieso eigentlich ? Der Handwerker mißt die Fenster aus, der Vermieter sagt dem Handwerker außerhalb der Wohnung welche Fenster rein sollen. Der Handwerker baut die neuen Fenster ein und sendet dem Vermieter die Rechnung. Der Vermieter muss nur zahlen. Dass er selbst die Wohnung betritt ist nicht erforderlich. Dafür gibt es doch den Handwerker.

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#8
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Wieso eigentlich ?

Weil es anders keine neuen Fenster gibt.



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#9
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Weil es anders keine neuen Fenster gibt.


Hältst Du den Handwerker für doof, dass der das nicht auch in Abwesenheit des V schafft :???:

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#10
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Zumindest halte ich MICH nicht für doof.



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#11
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Und wieso hältst Du dann den Handwerker für doof :???:

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#12
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Ich gebe keine Arbeiten in Auftrag, deren Bedarf ich nicht selbst vor Ort gesehen habe.



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Aber den Bedarf hat Dir der Mieter doch schon mitgeteilt. Freue dich doch einfach, dass deine kostbare Zeit vom Mieter nicht über Gebühr in Anspruch genommen wird.

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#14
 Von 
Ellidora
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Mieter ist ausgezogen. Hat keine Kündigungsfrist eingehalten. Die Wohnung nicht übergeben.Die Wohnungsschlüssel dem Vermieter in den Briefkasten geworfen. Die neue Adresse nicht mitgeteilt. Nur eine Handy-Nummer angegeben. Die Nebenkostenabrechnung innerhalb 14 Tagen verlangt und will die Kaution ausgezahlt bekommen.

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#16
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1536x hilfreich)

Wenn man auf die Forderung des Ex-Mieters nicht reagiert, wird er sich schon melden.

Mach dir schon mal eine Liste deiner Ansprüche an den Ex-Mieter:
- Miete bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist
- Nebenkosten (gemäß der noch ausstehenden Abrechnung am Ende des üblichen Abrechnungszeitraums)
- eventuelle Schadensbehebung

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#18
 Von 
Ellidora
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Habe die Wohnung auf Rat eines Anwaltes mit Zeugen besichtigt.
Im Flur auf eine weiß gestrichene Wand wurde ein 2x2 Meter großes Quadrat mit unexakten Rändern, lila gestrichen.
An den Wohnzimmerwänden befinden sich 65 Dübellöcher, teilweise noch mit Dübeln oder auf der Rauhfasertapete einfach verschmiert.
Im Schlafzimmer wurden an tragenden Balken 12 Dübel angebracht. Auch nicht die Dübel beseitigt. Zusätzlich Dübel an den Wänden.
Ehemals weiß gestrichene Raufaser im Kinderzimmer ist dunkelblau angestrichen worden. An einer Wand ist versucht worden, weiß drüber zu streichen. Hat nicht geklappt.
In Jedem Raum befanden sich sogenannte Baulampen. Alle verschwunden.
Alles wieder auf den Zustand bei Mietbeginn, vor neun Monaten zu bringen, kostet eine Menge Geld.
Bin ratlos und verzweifelt




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#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Abhaken unter Lehrgeld....

Zustand gut dokumentieren, Kaution einbehalten.
Weist Du, ob der Mieter solvent ist ??

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#20
 Von 
Ellidora
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Vor dem Abschluß des Mietvertrages habe ich einen Solvenzchrck machen lassen. Es lgen keine Beanstandungen vor.
Der Mieter und seine Ehefrau sind in einem Baumarkt beschäftigt.

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#21
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Dann sollte Dein Anwalt jetzt einiges zu tun bekommen.



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#23
 Von 
Ellidora
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie kann man einen Solvenzcheck selbst machen?

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