Mieter lässt die Heizkosten nicht ablesen

8. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Mieter lässt die Heizkosten nicht ablesen

Hallo, ich habe aktuell folgendes Problem:
Im Haus vermiete ich vier Wohneinheiten, die mit einem Heizkostenzähler ausgestattet sind, die jedoch nun abgelesen und durch neue ersetzt werden. Die betreuenden Stadtwerke haben im Dez.15 einen Ablesetermin vereinbart, an dem diese genau nur einen Mieter antrafen.

Daraufhin habe ich die verbleibenden Mieter einen Brief geschrieben mit der Bitte schnell einen neuen Termin zu vereinbaren. Dies taten die drei verbleibenden Mietparteien auch. Der Termin war gestern, eine Partei war da, die zweite hat einen neuen Termin vereinbart und die dritte Partei ignorierte diesen Termin einfach mal wieder.

Da die Stadtwerke mir zur NK-Abrechnung erst die Daten zur Verfügung stellen können, wenn ALLE Messgeräte abgelesen wurden und ich deshalb für alle anderen keine Abrechnung erstellen kann suche ich nun nach einem Druckmittel um die letzte Partei die auch in der Vergangenheit sehr unzuverlässig in allen Belangen war zu einem zeitnahen Termin zu bekommen.
Androhung einer Schätzung auf Vorjahresverbrauch scheidet leider aus, da dies die erste Abrechnung für diese Mieter ist, aktuell sehe ich nur die Möglichkeit die Kaution einzubehalten, da diese Partei Ende Mai auszieht, bis dahin hätte ich nur gerne die Abrechnung durch. Weiß hier jemand noch einen Rat?

Dank schonmal im Vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39824x hilfreich)

Je nachdem was das für Zähler sind, kann der Mieter die auch selbst ablesen ...



Eine Schätzung wäre auch möglich, es wurden ja bereits Nebenkostenabrechnungen erstellt?



Ansonsten bliebe nur die Ablesung im Mai.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

der Mieter selbst ablesen ... ja das könnte er natürlich - es klingt aber nicht so, als ob er denn wollte ...

Schätzung? Warum sollte sich der Vermieter der Gefahr aussetzen, dass sämtliche Mietparteien dann ggf. ein Kürzungsrecht haben? (15% > § 9+12 Heizkostenverordnung - bei Schätzung 1 von 4 Mietparteien ist leicht mal die 25%-Marke für den Schätzanteil überschritten) - zudem "Schätzung auf Vorjahresverbrauch scheidet leider aus, da dies die erste Abrechnung für diese Mieter ist"

Wenn der Vermieter sich nicht zum Hanswurst machen lassen möchte, dann wäre das einzig schlagkräftige Argument die Androhung gerichtlicher Schritte > einstweilige Verfügung zur Zutrittsgewährung zwecks Ablesung der Heizkostenzähler. Manche Leute verstehen halt nur einen kräftigen Tritt in den Hintern - dass sie das so richtig Lehrgeld kostet, haben sie sich dann halt selbst zuzuschreiben.

"Das Ablesen der Heizkostenverteiler in der Wohnung des Mieters kann der Vermieter durch eine einstweilige Verfügung erzwingen. Der Grund für die Verpflichtung des Mieters, im Eilverfahren unbedingten Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, besteht darin, dass der Vermieter zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Heizkostenabrechnung auf eine termingemäße Ablesemöglichkeit angewiesen ist (Landgericht Hamburg, Beschluss vom 28.10.1986, Az. 11 T 96/86, HKA 1/1987)" Quelle

Ausführlicher nachzulesen im Vortrags-Script zum Deutschen Mieterichtstag 2005 "Einstweiliger Rechtsschutz in Mietsachen" ab Seite 19 unten e) Besichtigung der Wohnung ... bzw. Seite 21 "Darüber hinaus wird ein Verfügungsgrund angenommen, wenn ein Betreten der Wohnung zum Ablesen von Heizkostenverteilern oder Wärmezählern erforderlich ist und der Mieter entweder den Zutritt verweigert oder zweimal unentschuldigt den angekündigten Ablesetermin versäumt hat."

-- Editiert von Lolle am 09.04.2016 00:32

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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