Wir haben folgendes Problem: unsere Mieter, zu denen wir ein gutes Verhältnis haben, lehnen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ab. Es ging um Dinge wie Türen und Fenster schmieren, ein paar Restarbeiten, die vom Einzug noch übrig geblieben sind, etc. Alles Kleinigkeiten, wegen denen ich keine Diskussion haben will. Die Leute fühlen sich anscheinend nur genervt, es ist nichts, was sie bezahlen müßten. Ich möchte einfach nur die Wohnung in einwandfreiem Zustand halten.
Anfangs war es auch kein Problem, auf Nachfrage die Wohnung in deren Abwesenheit zu betreten, später wurde das Türschloß gewechselt, ohne Bescheid zu sagen. Es hat dafür aber keinen Grund gegeben, da keiner geschnüffelt hat. Ich möchte natürlich auch weiterhin gut mit den Leuten auskommen, aber diese Dinge stören mich. Nonverbal wurde mir von ihnen zu verstehen gegeben, daß sie nicht darüber sprechen wollen. Was meint ihr dazu?
-- Editiert von Jim-Bob am 26.03.2007 01:08:32
-- Editiert von Jim-Bob am 26.03.2007 01:09:34
Mieter lehnen Wartung/Instandhaltung ab
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Du überläßt die Wohnung dem Mieter gegen Zahlung eines Mietzinses die Wohnung.
Für diese Zeit benutzt der Mieter die Wohnung.
Ich habe noch nie gehört das der Vermieter regelmäßig in eine Wohnung muß um Türen und Fenster zu schmieren.
Ohne Absprache und Termin hat der Vermieter nicht in die Wohnung zu gehen.
Was ist denn dein tatsächliches Anliegen in die Wonung zu gehen? Doch wohl nicht das Schmieren der Türen?
Das Türschloss kann der Mieter wechseln, auch ohne dir Bescheid zu sagen.
Gruss Gast
Die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ist Aufgabe des Vermieters.
Bei so einem Vermieter wundert es mich im Übrigen nicht, dass die Mieter das Schloss ausgetauscht haben.
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Es ging mir, wie ich schon sagte, nicht darum zu schnüffeln. Weiterhin haben die Leute uns ihren Schlüssel gegeben, als sie im Urlaub waren, zum Blumen gießen, Rolläden bewegen, etc. Die genannten Arbeiten sollten einmalig sein. Von ständig oder mehrmals habe ich nichts gesagt. Außerdem kommen wir ansonsten gut mit den Leuten klar. Die genannten Arbeiten sollten auch nicht in deren Abwesenheit erfolgen, sondern wann es ihnen paßt, egal ob sie da sind oder nicht.
Wie ist das denn in Genossenschaftswohnungen? Meines Wissens so, daß wenn dort generelle Renovierungsarbeiten anstehen, die Mieter angeschrieben werden, ohne das eine Zustimmnug erfolgen muß. Die Arbeiten werden dann einfach durchgeführt, die Wohnung mit Generalschlüssel geöffnet, falls keiner da ist.
Was das Schloß angeht: Ich habe gelesen, daß eine Wohnung in Notfall zugänglich sein muß. Wenn das Haus brennt, ist es vielleicht egal, ob man die Tür eintritt, bei solchen Sachen wie Wasserrohrbruch aber nicht.
du kannst versuchen mit dem Mieter einen Termin für die Restarbeiten zu machen. Aber allein in die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters darfst du nicht. Eigentlich darfst du auch keinen Schlüssel zu der Wohnung haben, es sei denn, der Mieter hat es dir ausdrücklich erlaubt.
Könnte es nicht sein, dass der Mieter leicht genervt von dir ist, weil du ständig etwas in deren Wohnung schmierst und ausbesserst?
@eirine 113: Nein, ich habe nichts ständig in der Wohnung gemacht. Außerdem waren das alles Dinge, für die ich das ok der Leute hatte, als der Einzug erfolgte und sie selbst am renovieren waren. Als das beendet war, hatten sie schlicht keinen Kopp mehr dafür. Was ich Ihnen auf jeden Fall zugute halten muß, daß sie anspruchlos sind, sich auch sonst nicht über Krach beklagen.
Was das Schmieren angeht: Ich habe den Mann gefragt, ob er das selber machen will, habe keine Antwort bekommen. Den Leuten sind solche Dinge einfach nur egal. Mir aus dem Grund nicht, da wenn Fensterbeschläge nach 30 Jahren kaputt gehen, weil sie nicht geschmiert werden (Versäumnis war vor meiner Zeit), kaum noch erhältlich sind und man den Mietern ja schlecht die Reparaturkosten aufs Auge drücken kann.
Auch in Genossenschaftswohnungen darf keiner mit Generalschlüssel eindringen, wenn der Mieter nicht da ist: das ist Hausfriedensbruch.
Grundsätzlich hat der VM nur Anspruch auf einen Schlüssel, wenn der Mieter sich ausdrücklich dazu bereit erklärt. Ein Austausch des Schloßs ist ohne Zustimmung des Vermieters möglich und bedeutet auch die Rücknahme der Zustimmung.
Das Recht auf Eindringen in die Wohnung hat der VM nur bei "Gefahr im Verzug" (z.B. Brand oder Wasserrohrbruch). I.d.R. öffnet in diesen Fällen die Feuerwehr die Tür schneller als mit jedem Schlüssel.
-----------------
"MfG
Susanne"
Ehrlich gesagt ich kann immer noch nicht den Grund erkennen, warum du in die Wohnung gehen willst.
Wenn es so wichtig ist, die Türen nach 30 Jahren zu schmieren damit sie nicht kaputt gehen, warum hast du es dann nicht gemacht als Zeit dafür war?
Wenn der Mieter dies jetzt nicht mehr möchte dann akzeptiere das doch, und nimm das "NEIN" nicht gleich persönlich.
Ich glaub ja immer noch ein anderer Grund steckt dahinter.
Gruss Gast
na ja, auf der anderen Seite ist es ja schön, mal einen VM zu haben, der sich auch für den weiteren Gebrauch einer Mietwohnung kümmert.
Wenn ihr also ein gutes Verhältnis habt, versuche doch einfach, nochmals mit dem Mieter zu reden und ihm noch sagst: Ich brauche noch XX Std. dann ist alles wieder top.
@Gast: Es steckt nichts anderes dahinter. Beim Einzug der Leute fehlte die Zeit und hinterher ist es im Sande verlaufen. Ärgere ich mich heute noch darüber, konnte allerdings auch nicht wissen, das sich das so entwickelte. Wenn ich einen Vorwand suchte, dann würde ich bestimmt nicht EUCH so etwas erzählen.
Außerdem war ich schon mehrfach selbst Mieter und habe das komplette Gegenteil erlebt. Nämlich das sich die Vermieterin um nichts kümmerte und ich für von mir kostenlos ausgeführte Reparaturarbeiten angeschissen wurde, obwohl ich vorher von ihr dazu aufgefordert wurde. Aber das ist ´ne andere Geschichte.
Werde die Leute also bei passender Gelegenheit nochmal ansprechen.
Falls ich mich mit den Genossenschaftswohnungen unklar ausgedrückt habe: Ich habe nicht gesagt, daß in die Wohnungen gegangen wird, OHNE den Leuten Bescheid zu sagen. (Die Leute werden angeschrieben, es wird aber nicht deren Erlaubnis eingeholt.)
Spreche da auch aus Erfahrung, da ich mehrere Jahre in einem Studentenwohnheim gelebt habe. Dort wurden z. B. so spaßige Sachen gemacht, wie zur Prüfungszeit die Fassade saniert.
Hallo Jim-Bob,
auch bei Genossenschafts-Wohnungen darf nicht einfach so mit dem General-Schlüssel die Wohnung betreten werden, selbst wenn das vorher angekündigt wird. Ohne Einverständnis des Mieters ist das Hausfriedensbruch. Wenn dort so verfahren wird und die Mieter das dulden, muss es noch längst nicht rechtlich einwandfrei sein.
Auch Studentenwohnheim sind kein Vergleich, da hier das Mietrecht für Mietwohnungen nicht zutrifft und andere Vereinbarungen getroffen werden dürfen, siehe § 549 Abs. 3 BGB
:
(3) Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 557 bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht.
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"MfG
Susanne"
Ich habe den Mann gefragt, ob er das selber machen will, habe keine Antwort bekommen.
Wortlos umgedreht und weggegangen ?
Mieter, mit denen ich ein gutes Verhältnis habe, benehmen sich irgendwie anders.
@Mortinghale: Nein, er hat sich nicht umgedreht und ist weggegangen, sondern ist zum nächsten Geprächspunkt übergagengen. Und das Verhältnis ist gut, aber distanziert, das ist aber die Art der Leute. Finde ich ok, ein zu enges Verhältnis wollte ich auch nicht haben.
Das von mir Angesprochene ist aber das einzige, was mich stört. Beim Einzug versprachen die Leute noch ein halbes Dutzend andere Kleinigkeiten machen zu wollen, wovon aber nichts passiert ist, Einfach weil sie es nicht für wichtig erachten. Nur sind das Dinge, die so bleiben können und deshalb stört mich das nicht. Bei mir ist das anders, ich halte mich an auch an Kleinigkeiten, die ich verspreche. Sind einfach unterschiedliche Einstellungen. Der Vorgänger beispielsweise hatte die Bude nur mit besserem Sperrmüll vollgestellt, aber sonst alles in Ordnung gehalten, da war sowas kein Problem, zu ihm habe ich auch heute noch ein gutes Verhältnis. Daher wäre ich auch nicht darauf gekommen, daß sich jemand gestört fühlen könnte. Er hat zwölf Jahre bei uns gewohnt und ist auch nicht ausgezogen, weil´s ihm nicht mehr gefiel.
Weiterhin hatten wir die ganzen Jahre zu der Wohnung einen Zweitschlüssel. Unsere Wohnung im selben Haus ist auch tagsüber immer zugänglich, die jetzigen Mieter könnten jederzeit in unsere Wohnung, haben auch während unserer Abwesenheit schon Blumen gegessen, Rolläden bewegt, Post aus dem Briefkasten genommen, etc.
Lieber Jim-Bob,
wenn das Verhältnis ansonsten in Ordnung ist und Dir so gefällt, kann man Dir nur den alten Handwerkerrat geben:
Solange etwas nicht kaputt ist, reparier es auch nicht.
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