Mieter loswerden?

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zwergennase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieter loswerden?

hallo,

ich habe mal eine frage.
und zwar möchte ich gerne eine eigentumswohnung kaufen, die auf dem dach unseres hauses drauf ist oder bis zur zwangsversteigerung warten.

naja meine frage ist, kann ich den mietern kündigen auch wenn ich nicht selber einziehen will?
und wenn ich die wohnung erst kaufe, muss ich dann dem mieter die kaution zurückzahlen?

ich freue mich auf antworten.

liebe grüße
ich

-- Editiert am 05.03.2009 00:28

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2181
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2181
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2181
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Versuchen wir's mal sachlich.

Wer eine vermietetete Eigentumswohnung kauft, ob normal oder im Wege einer Zwangsversteigerung, braucht einen gesetzlichen Grund, um dem Mieter zu kündigen. Man wird sich darauf einstellen müssen, dass ggf. dieser Kündigungsgrund in einem Rechtsstreit überprüft wird und standhalten muss. Sonst verliert man und hat überdies noch den Schaden (Verfahrenskosten).

Der Erwerber einer vermieteten Wohnung haftet auch für die Rückzahlung der Kaution.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2217
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zwergennase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,

danke für eure netten und nicht netten antworten.
ich weiß gar nicht warum ich hier der böse bin.
ich will/werde den mieter sicherlich nicht von heute auf morgen vor die tür setzen und auch erstmal, sollte es zum kauf kommen, mit dem mieter reden.

ich will die wohnung kaufen weil sie meinem bruder gehört der auf unser haus drauf gebaut hat, jetzt ist er im knast und ich möchte nicht das die irgendwer (mit dem ich mich dann mit en nebenkosten rumärgern muss, die zahle ich und rechne immer mit meinem bruder ab) käuft sondern dass das haus in unserem besitz bleibt. damit ist die frage wohl auch beantwortet ob ich es mir leisten kann diese wohnung zu kaufen. nein kann ich nicht aber es ist die beste alternative. und wenn wir diese wohnung kaufen muss sich die mit dem mieter tragen und das tut sie nicht weil mein bruder diese wohnung völlig unter dem wert vermietet. es muss sich ja tragen aber wie gesagt wir würden mit dem mieter erstmal reden ich wollte nur vorab fragen ob die möglichkeit besteht dem mieter zu kündigen.

ich finde es schade das man in einem forum immer als depp abgespeist wird nur wenn man nicht gleich alles völlig aufklärt (wie jetzt auch nicht getan) aber egal.

lg
zwergennase

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2181
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich versuchs auch mal sachlich:
Eine ETW, die auf einem EFH steht, hört sich zwar eher nach Lummerland an.... :banana:

Möglicherweise kannst Du nach § 573a dem Mieter kündigen, das gilt auf jeden Fall auch für EFH mit Einliegerwohnung. Ob das bei Dir geht, solltest Du vorher abklären lassen beim Fachanwalt.

Eigenbedarf fällt flach, wenn Du anderweitig vermieten willst.
Allerdings kommt eine Mieterhöhung in Betracht. Die könntest Du dem jetzigen Mieter machen, wenn Du im Grundbuch stehst. Oder wie oben beschrieben kündigen und mit einem anderen Mieter einen neuen Vertrag machen, bei dem der Mietpreis dann Verhandlungssache wäre.
Bei Deinem Ansinnen spielt die Zeit allerdings gegen Dich, bezüglich Mieterhöhung oder Kündigung, in beiden Fällen hättest Du eine Menge Zeit zu überbrücken, bis sich die Wohnung tragen würde.
Kauf-Eintragung ins Grundbuch-Kündigungsfrist bzw. Frist zur Mieterhöhungszustimmung

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Zwergennase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)

hi susanne,

danke für deine sachlich antwort, schade das ich die davor nicht mehr lesen kann. :-)

mit lummerlang meinst du märchen erzählen (lügen)?
warum sollte ich das?
aber ich erkläre es mal.
meine mutter besaß ein flachdachhaus, auf dieses hat mein bruder vor 15 jahren drauf gebaut. eine eigentumswohnung und unter dach ein 1-zimmer-apartment.
mein bruder sitzt jetzt im gefängnis und muss private insolvenz anmelden.
das haus meiner mutter gehört jetzt mir, sie starb letztes jahr.
mein bruder wurde zu lebzeiten ausgezahlt und hat auf sein pflichtteil verzichtet, notariell beurkunded.

es kommt drauf an wieviel wir bezahlen müssen um zu entscheiden ob sich die wohnung trägt bzw. dann der kredit den wir aufnehmen müssen um diese wohnung zu kaufen.

alles steht noch in den sternen und wird noch lange dauern bis es sich entscheidet. ich wollte nur vorab wissen ob ich dem mieter kündigen kann oder nicht. aber vorher mit ihm reden würde ich schon so ist das nicht.
ich weiß halt das der mieter eh nicht zufrieden ist weil ihm dinge versprochen wurde die nach 2 jahren immer noch nicht erfüllt sind.

ich wollte vorab nur ein paar informationen einholen.

liebe grüße
zwergennase

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Nein, ich meinte nicht lügen. Ich meinte mit Lummerland, dass das bei unseren heftigen Bauvorschriften schwer vorstellbar ist.
In anderen Ländern wie Holland oder Belgien wird ja auch netter gebaut, ohne dass die Statik leidet oder man unbedingt einen Keller braucht, dort ist bauen viel preiswerter.
Mit dem sog. Haus auf dem Haus könnten auch in unseren Breiten Flachdächer viel besser genutzt werden. (es gibt ja inzwischen nette Modulhäuser)
Auf einem Flachdach aufzubauen ist in anderen Ländern eher verbreitet.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Zwergennase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)

hi,

das 1-zimmer-appartment sitzt auf der eigentumswohnung oben drauf und gehört dazu.
dort wohnt auch ein mieter drin, den kenne ich nicht.

lg
zwergennase

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.663 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen