Welche Rechte habe ich?
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Im Haus wohnt ein Mieterehepaar, dass ein Faible für Knoblauch, Karnickel und andere, beim Zubereiten stark riechende Lebensmittel hat. Ich mag Knoblauch auch gern essen, aber bei der von den Mietern verwendeten Dosierung tränen einem schon beim Betreten des Hausflurs die Augen.
Nun lüften die Mieter ihre Essensgerüche grundsätzlich über die Wohnungstür ins Treppenhaus. Und da ich oben wohne, steigt der Gestank bis zu mir hoch und setzt sich da fest. Besonders, wenn der Hase fällig ist, riecht es wie toter Hund.Und ich und meine Sachen riechen dann genauso.Öffne ich meine Wohnungstür, zieht der Geruch in meine Wohnung. Ekelig!!
Die ersten Male habe ich nix gesagt. Dann habe ich die Haustür beim Betreten weit offengelassen, um das gröbste abziehen zu lassen.Nach ca. 10 min. habe ich sie wieder zugemacht.
Jetzt beschweren sich die betreffenden Mieter über mich, dass es wegen mir zieht und sie die Miete mindern werden, da sie mehr heizen müssen (hä)?
Jedenfalls sind sie, auch nach mehreren höflichen Gesprächen nicht bereit, über das Küchenfenster
zu lüften bzw. ihre Dunstabzugshaube anzuschalten ( Stromsparen ...).
Auch meinen sie, dass ihr Verhalten erlaubt ist und richterlich bestätigt.
Ich möchte die Sache nicht eskalieren lassen, aber vielleicht hat jemand einen Tipp, wie ich es diplomatisch hinkriege und wir einen Kompromiss finden.
Danke.
Mieter lüftet über Treppenhaus
15. November 2007
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2007 | 09:54
Von
Status: Schüler (484 Beiträge, 98x hilfreich)
Mieter lüftet über Treppenhaus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. November 2007 | 10:55
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2041x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
266.800
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten