Hallo,ein Mieter hat einen neuen Vermieter bekommen.Der langjährige Mieter hat einen alten Mietvertrag der 40% unter dem alten Mietspiegel liegt.
Welche rechtliche Möglichkeiten hat der neue Vermieter die Miete anzupassen bzw. ggf den Mieter auch zu kündigen da dieser seit langer Zeit den empfohlenen Auszug ablehnt?
Der Mieter ist ca 70 Jahre alt und sein ca 20Jahrwn dort in Miete.
Danke!
Mieter mit 40% Mietnachlass zum Mietspiegel
Wann warden die letzte Mieterhöhung ?
Ist eine eine mit öffentlilchen MItteln geförderte Wohnung in der BRD ?
Zitat :ggf den Mieter auch zu kündigen da dieser seit langer Zeit den empfohlenen Auszug ablehnt?
Was ist das ?
empfohlener Auszug?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :Welche rechtliche Möglichkeiten hat der neue Vermieter die Miete anzupassen
Die üblichen. Also Erhöhung max. 20% in 3 Jahren (15% in einigen Gegenden) und auch nur, wenn der Mietspiegel das hergibt. Bitte beachten, Mietspiegel sind nicht die Angebote in Portalen wie Immonet. Es gelten nur offizielle, behördliche Mietspiegel. Alternativ, wenn kein gültiger Mietspiegel vorhanden, dann mit 3 Vergleichswohnungen.
Zitat :Der langjährige Mieter hat einen alten Mietvertrag der 40% unter dem alten Mietspiegel liegt.
Daraus resultieren keine abweichenden Möglichkeiten zur Mieterhöhung für den Vermieter.
Zitat :ggf den Mieter auch zu kündigen da dieser seit langer Zeit den empfohlenen Auszug ablehnt?
Wie meinen? Es gibt keinen zulässigen Kündigungsgrund für den Vermieter der heißt "ich habe dem Mieter empfohlen, auszuziehen, der macht das aber nicht.". Für Vermieter gibt es, in aller Regel, nur 3 Gründe, warum er einem Mieter kündigen kann:
1. Der Mieter zahlt die Miete nicht
2. Der Mieter verhält sich anderweitig vertragswidrig
3. Der Vermieter hat Eigenbedarf
Wenn keiner davon vorliegt, dann kann der Vermieter nicht kündigen. Auch dann nicht, wenn der Mieter eine günstige Miete hat.
Zitat :Der Mieter ist ca 70 Jahre alt und sein ca 20Jahrwn dort in Miete.
Auch das ändert weder was an den Möglichkeiten zur Mieterhöhung noch an den Möglichkeiten zur Kündigung. Wenn überhaupt, macht das eine Kündigung für den Vermieter bestenfalls schwerer, aber auf keinen Fall leichter.
Wie hoch die Miete ist, hat man ja bei Übernahme der Wohnung / des Objektes gewusst.
15 Monate nach Übernahme kann man die Miete dann entsprechend den bereits genannten Kriterien anpassen
Heißt eine erste Mieterhöhung um 15-20% wäre erst 15Monate nach der Übernahme möglich?
Wann wäre dann wieder die darauffolgende möglich?
Empfohlen wurde diese da das Haus parallel renoviert wird und zeitnah verkauft werden soll.Empfehlung heißt bisher nur mündlich vom Vorbesitzer da dieser mit dem Mieter verwandt war und das deshalb nicht schriftlich machen wollte.
Zitat :Empfohlen wurde diese da das Haus parallel renoviert wird und zeitnah verkauft werden soll.Empfehlung heißt bisher nur mündlich vom Vorbesitzer da dieser mit dem Mieter verwandt war und das deshalb nicht schriftlich machen wollte.
Eine solche mündliche "Empfehlung" hat rechlich keinerlei Bedeutung und der Mieter ist richtig beraten, wenn man ihm sagt das ganz einfach zu ignorieren.
Auch Renovierung und Verkauf sind keine gültigen Kündigungsgründe.
Beschäftige Dich mal damit, wie und warum man einem Mieter kündigen kann, sowie wie und in welchem Rahmen man die Miete anpassen kann (beides nicht einfache Themen!) und entscheide Dich, welches der beiden Du hier erreichen möchtest.
Zitat :Es gelten nur offizielle, behördliche Mietspiegel. Alternativ, wenn kein gültiger Mietspiegel vorhanden, dann mit 3 Vergleichswohnungen.
Auch wenn es einen Mietspiegel gibt kann eine Mieterhöhung mit Vergleichsmieten begründet werden. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass auch eine Auskunft aus einer Mietdatenbank oder das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Begründung herangezogen werden kann.
Zitat :Heißt eine erste Mieterhöhung um 15-20% wäre erst 15Monate nach der Übernahme möglich?
Wann wäre dann wieder die darauffolgende möglich?
Das ist unzutreffend... Eine Mieterhöhung kann verlangt werden, wenn die Miete seit der letzten Mieterhöhung 12 Monate unverändert war. Mit den einschlägigen Fristen wird eine neue Miete dann 15 Monate nach der vorangegangenen Erhöhung fällig.
Darüber wurde schon vor 1 Jahr diskutiert.Zitat :Welche rechtliche Möglichkeiten hat der neue Vermieter
Schau mal:
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Fragen-zum-Kuendigungsrecht-und-zu-Mieterhoehung-__f623797.html
Viel hat sich an der Rechtslage seitdem nicht geändert.
Das ist ja lustig:
Aus der 75jährigen Tante ist in 13 Monaten ein 70jähriger Verwandter geworden. Mietdauer und % Verlust auch angepasst.
Schäm Dich.
-- Editiert von User am 30. Oktober 2025 12:35
Ich wollte noch hinzufügen, dass der Mietspiegel bei dem 15% - 20% natürlich auch beachtet werden muss. Hier darf nicht einfach der maximale Wert in der angegebenen Spanne genutzt werden, sondern im Regelfall der Mittelwert, da gibt es dann ggf. Zu- und Abschläge. Ich bezweifle also schon einmal, dass wirklich 40% Unterschreitung vorliegen (wie gesagt, dafür darf nicht einfach so der maximale Wert herangezogen werden).
Und dann kann effektiv alle 15 Monate erhöht und innerhalb von 3 Jahren um maximal 15%, bzw. 20% (je nach Gebiet) bis zur Grenze des (mittleren Wertes des) Mietspiegels erhöht werden.
Die 40% sind also frühestens in 3 Jahren und 3 Monaten (bei formgerechter Erhöhung jetzt) einzuholen. WENN der Mietspiegel das überhaupt hergeben sollte.
§ 558 BGB
§ 558b BGB
Und der "empfohlene Auszug" ist ja mal süß (und für den Mieter rechtlich total unbedeutend)...
Es gilt eher das Gegenteil. Wenn übermäßig rumgebaut wird, kann der Mieter (theoretisch bis zu 100%, praktisch eher etwas weniger) Miete mindern.
Für Eigenbedarf reicht das auch nicht (Verkaufsabsicht, etc. würde das sogar treuwidrig werden lassen und kann zu extremen Schadenersatzansprüchen führen und ggf. sogar strafrechtlich relevant als Betrug sein), zudem wäre da die Kündigungsfrist 9 Monate.
§ 573c BGB
Und für den Käufer, der jetzt renovieren und dann gleich wieder verkaufen will, sollte auch klar sein, dass da das Finanzamt in ganz besonderer Weise interessiert ist. Ich habe so den Eindruck, dass der renovierende Eigentümer so seine Probleme mit vernünftiger Würdigung rechtlicher Begebenheiten hat, das lässt zumindest die gestellte Frage erahnen. Das Finanzamt ist da nicht so zimperlich wie ggf. ein übervorteilter Mieter...
Doppelpost geschlossen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten