Mieter mit eidesstättlicher Versicherung

7. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
geplagter Vermieter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter mit eidesstättlicher Versicherung

Hallo,
mein Mieter hat seit Sommer eine eidesstättliche Versicherung abgegeben, dass habe ich heute nach tel. Anfrage beim Amtsgericht erfahren. Dieser Mieter hat das
angemietet Wohnhaus von mir verlassen. Durchs Fenster habe ich gesehen, dass nur
noch vereinzelte wertlose Gegegenstände im Haus vorhanden sind. Er hat weder gekündigt, noch hat er die letzten beiden Mieten überwiesen. Auf sehr umständlichen Wegen
( nicht ganz legal ) konnte ich nun endlich seine neue Adresse ermittel wo er wohl schon seit längerem wohnt. An diese neue Adresse habe ich auch die fristlose Kündigung gesandt. Jetzt meine Frage:
Darf ich das Haus betreten? Ich gehe schwer davon aus, dass es nicht mehr beheizt wird
Kann ich den guten Mann anzeigen, da er ja bereits eine eidesstättliche Versicherung abgegeben hat, mir das Haus aber ohne die 5000 L Heizöl übergeben wird ( falls er überhaupt irgendwann die Schlüssel abgibt )
und dann doch ein Betrug vorliegt
Darf ich das Haus selbst räumen? ( es steht ja nichts mehr brauchbares drin )
Ab wann darf ich neuen Interessenten das Haus zeigen?
Vielen Dank schon mal vorab für einige Info´s


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Bitte einfach mal in den Beitrag fristl. Kündigung - Zutritt wegen Wasserschaden... von Backpacker reinschauen, da ist alles detailliert und kompetent erläutert.

Um das Wesentliche zusammenzufassen: nein, man darf es nicht. Jede verbotene Eigenmacht kann den Vermieter in zivil- wie strafrechtliche Probleme bringen, solange der Mieter die Wohnung bzw. das Haus nicht nachweislich zurückgegeben hat.

Ein Betrug setzt immer Vorsatz voraus, also die Absicht, eine fällige Rechnung nicht bezahlen zu wollen bzw. die Gewißheit, sie nicht bezahlen zu können. Später eintretende Zahlungsschwierigkeiten fallen nicht darunter. Nach erfolgtem Abschluß eines Mietvertrages ist der Mieter auch nicht verpflichtet, den Vermieter über Änderungen seiner finanziellen Situation zu informieren.

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