Hallo,
ich habe folgende Problemstellung. Mein Vater hat vor 7 Jahren ein 2 Familienhaus gekauft. Beim Kauf hat er mit dem Verkäufer ein lebenslanges Wonrecht vereinbart. So schön so gut.
Jetzt inzwischen kommt es immer häufiger zu Streitigkeiten, weil der Mieter mit lebenslangem Wohnrecht einen geistig verwirrten Zustand macht. Er war sogar schon in Psychatrischer Behandlung. Kürzlich hat der Mieter sich beim Amt an der Adresse abgemeldet, und in einer ganz anderen Straße wieder angemeldet, er bewohnt die alte Wohnung allerdings weiterhin und zahlt jetzt keine Nebenkosten für Strom und Wasser mehr.
Mein Vater muss die Nebenkosten beim Stromanbieter zurzeit trotzdem weiterzahlen. Muss bzw kann er den Strom in der Wohnung nun abmelden, damit er nicht weiter die Nebenkosten für den Mieter, welcher nicht mehr gemeldet ist zahlen muss?
Was ist mit dem Wohnrecht? Bleibt das bestehen obwohl sich der Mieter umgemeldet hat? So kann mein Vater die Wohnung nicht renovieren und neu vermieten lassen.
Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.
Für den Fall das es wichtig ist, das Haus steht in NRW.
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-- Editiert am 14.12.2009 19:22
Mieter mit wohnrecht meldet sich obdachlos
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Bleibt das bestehen obwohl sich der Mieter umgemeldet hat?
Ja.
Da gibt es kein "aufgestanden, Platz vergangen".
quote:
zahlt jetzt keine Nebenkosten für Strom und Wasser mehr.
Wieso läuft der Strom über die Nebenkosten ?
Wenn der Typ vereinbarte Kosten nicht mehr zahlt, kann Dein Vater diesbezüglich einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken.
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--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo,
wer hat denn eigentlich den Strom angemeldet ?
Telefonisch mitteilen, dass der Herr immer noch dort wohnt, sie sollen die Rechnung ihm schicken, oder den Anschluss stillegen. Das funktioniert wunderbar, plötzlich geht es.
Bitte den Kaufvertrag zur Hand nehmen, normalerweise steht sinngemäss:
wenn er in ein Heim kommt und das Wohnrecht nicht mehr ausüben kann, gehören ihm trotzdem die Mieterträge aus seiner Wohnung.
Solange er lebt, kann dein Vater jedenfalls nicht renovieren und neu vermieten, das ist ja der Sinn eines lebenslangen
Wohnrechts.
Sind da keine Kinder oder sonstigen Verwandten, mit denen er reden kann ?
Wie ist das mit den sonstigen NK ? Grundsteuer, Versicherungen, Wasser, Heizung, Müll etc.?
Die will der alte Eigentümer sicher auch nicht bezahlen, er hat sich ja abgemeldet.
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--- editiert vom Admin
Auch das könnte im Vertrag stehen.
Aber es ist besser. wenn der Bewohner nicht renoviert, wahrscheinlich wäre der Schaden grösser als der Nutzen.
Ich würde mir eher um die übrigen NK sorgen machen, Abrechnung ist ja bald möglich.
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