Halli Hallo,
ich hatte bereits einen Beitrag unter "Renovierungsarbeiten mit Miete verrechnen" ins Forum reingestellt, falls ihr die Vorgeschichte nochmal nachlesen möchtet.
Der neue Mieter (eventuell) hat nun meinen Eltern vorgeschlagen, dass er gerne einen Deckendurchbruch von der Erdgeschoßwohnung ins 1. OG ausführen möchte und die separate Eingangstür zum 1. OG komplett zumauern will. Er würde dies mit einigen von seinen Freunden selbstständig ausführen. Meine Eltern haben schon fast zugestimmt und ich bekomme die Krise!
Als Mieter kann man doch nicht einfach so selbstständig einen Deckendurchbruch ausführen, soweit ich informiert bin, benötigt man hier einen Statiker und eine Baufirma, die das Loch ins Beton schneidet.
Was sind eventuell die Konsequenzen, wenn er dies selbst ausführt?
Was passiert, wenn seinen Freunden während des Umbaus etwas passiert (Unfall, etc)? Wer haftet bei soetwas?
Wie regelt man die Kosten des Deckendurchbruchs im Mietvertrag?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet, denn im Internet habe ich nicht wirklich etwas zu dem Thema gefunden und ich möchte so gerne meinen Eltern vorlegen, dass es Irrsinn ist, wenn sie dem auch noch mündlich zustimmen.
Lieben Gruß
von
Susanne
Mieter möchte Deckendurchbruch selbst durchführen!
Ich würde solche Arbeiten gar nicht dulden. In jedem Fall können Deine Eltern die Bedingungen diktieren.
Falls Deine Eltern dem Mieter trotzdem erlauben, die Arbeiten durchzuführen, ist dieser natürlich für alle daraus resultierenden Schäden haftbar, auch für Unfälle etc.
Die Vereinbarung sollte auch auf jedenfall schriftlich geschlossen werden. Die Kosten für die Arbeiten sollte er auch selbst tragen.
Die Ausführung des Deckenbruchs würde ich unter keinen Umständen einem Laien überlassen!!!
Neben der Frage nach einer evtl. Genehmigungspflicht durch das Bauamt ist eine statische Berechnung m.E. nach unumgänglich. Es muss die Lage, der Zuschnitt und der Durchmesser der Lochöffnung bestimmt werden, ohne das die Statik der Decke insgesamt beeinträchtigt wird. Nachträglich sind Deckendurchbrüche in Betondecken nur über entsprechende Betonbohrungen (Kernbohrungen) oder Stemm- und Sägearbeiten möglich. Und das alles in den Händen von Laien???????
Zudem stellen sich wichtige Versicherungs- und Haftungsfragen:
- Kann der Mieter tatsächlich für einen evtl. Schaden aufkommen, der leicht einen fünfstellige Eurobetrag erreicht???
- Was passiert bei Personenschäden? Eine evtl. Haftpflichtversicherung des Mieters wird hier kaum haften...
Der Mieter kann sich durch eine eidesstattliche Versicherung seinen Zahlungsverpflichtungen Ihnen gegenüber entziehen, auf dem Schaden bleiben Sie zu leicht selber sitzen.
Und dieses Risiko, weil der Mieter einen Extrawunsch hat? Ich kann da nur dringend abraten!
Wenn Ihre Eltern - unabhängig vom Mieter -den Deckendurchbruch wollen, sollten Sie die Arbeiten fachmännisch ausführen lassen und dafür auch selbst aufkommen. Das Angebot des Mieters sollten Sie ablehnen.
Freundliche Grüsse
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
16 Antworten
-
6 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten