Hallo,
Ich habe ein kleines Problem mit meinem Mieter. Zur Vorgeschichte: Ich bin Studentin und habe deswegen das Haus, was ich von meinen Eltern geerbt habe, weitervermietet. Wie es der Zufall will, habe ich es an meine Tante "vermietet". Vermietet in Anführungszeichen, da wir weder einen Mietvertrag aufgesetzt haben, noch sie deswegen irgendwelche "Rechte" hat. D.h. sie hat weder Miet-. noch Wohn-, noch Nutzrecht. Ich bin alleine im Grundbuch eingetragen und mir wurde alles alleine testamentarisch vermacht. Somit hat sie auch ein nur sehr sehr kleines Sümmchen bezahlt. Nun haben wir uns Anfang des Jahres verkracht und ich habe sie gebeten auszuziehen. Leider hat sie das bis jetzt (ein halbes Jahr später), nicht gemacht! Ein Anwalt wurde schon eingeschaltet und eine wird wohl noch rausgeschickt. Mir wurde versichert, dass dies alles nicht Rechtens ist und sie raus muss. Jedoch hat sie auch einen Anwalt eingeschaltet und somit ist sie natürlich nicht zur vereinbarten Frist ausgezogen. Nun habe ich folgende Frage: Könnte ich nicht reintheoretisch zur Polizei gehen, und sie rauswerfen lassen? Momentan ist sie ja quasi eine Hausbesetzerin und begeht Hausfriedensbruch da ich sie schon aufgefordert habe, auszuziehen.
Ich hoffe ihr könnt mir da helfen und ich freue mich über jede Antwort.
Mieter möchte nicht ausziehen & zahlt nicht
--- editiert vom Admin
Aber es besteht kein Mietvertrag. Keinerlei Art von Vertrag oder sonstiges! Zudem wird auch keine Miete bezahlt seit sechs Monaten!
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Liebe Fragestellerin,
selbstverständlich besteht ein Mietvertrag und zwar ein mündlicher, der ebenso verbindlich ist wie ein schriftlicher. Ungünstiger Weise ist ein mündlicher Mietvertrag noch besser für den Mieter, weil die gesetzlichen regelungen, die mangels anderer Vereinbarung greifen sehr mieterfreundlich sind.
Sie können die Tante gar nicht kündigen, es sei denn, Sie machen Eigenbedarf geltend um selbst einzuziehen oder aber es gibt konkrete Vertragsverletzungen deiner Tante, wie zum Beispiel fehlende Mietzahlungen.
Rauswerfen geht selbstverständlich gar nicht. Du müsstest schon Räumungsklage erheben, aber die wäre völlig aussichtslos.
-- Editiert am 04.07.2009 18:56
--- editiert vom Admin
Danke für die Antwort, ich habe vor Ende August wieder im Haus einzuziehen, da ich dann erstmal eine sehr lange Zeit frei haben werde.
-- Editiert am 04.07.2009 19:04
Das wäre in der Tat ein Kündigungsgrund, aber das habe ich dem Sachverhalt nicht entnommen. Ich dachte, es hätte "nur" einen Krach gegeben. Die Fragestellerin möge das klarstellen.
Trotzdem geht die sache - wenn überhaupt - nur über eine Räumungsklage...
--- editiert vom Admin
Zudem besteht nicht mal wirklich ein Vertrag. Sie hat eine Zeit lang von sich aus mir ein wenig Geld gegeben (deswegen auch nur der sehr sehr kleine Betrag), weil sie in meinem Haus wohnen dürfte. Gesagt habe ich das nie. Es ist ein wenig verzwickt. Nachdem meine Eltern verstorben waren, wollte ich erst einmal nicht alleine sein und meine Tante wollte mich deswegen "besuchen" kommen. Um mich aber selber auch abzulenken, bin ich eben wieder zu meiner Uni gefahren, die knapp zwei Stunden entfernt liegt. Und ich habe mich eben nie durchgerungen, meine Tante damals zu fragen, ob sie denn geht, wenn ich jetzt auch wieder weg bin. Dachte das verstünde sich von selbst. Zu meiner Überraschung war sie aber ein paar Monate später tatsächlich noch da und hat sogar einige ihrer Sachen eingeräumt, weil ich ja nicht alleine leben könnte. Ich habe sie dann darauf hingewiesen, dass alles in Ordnung ist und sie bitte ausziehen würde, da es mein Haus ist. So... Dann wieder das gleiche Spiel. Und jetzt war ich sechs Monate nicht mehr in dem Haus, wegen Uni. Aber ich habe tatsächlich Post von ihrem Anwalt bekommen, dass meine Anschuldigungen haltlos seien und blabla und sie jederzeit ausziehen würde, wenn ich sie drum bitte. Das habe ich gemacht und auch der Anwalt. DArauf kam die Antwort, dass es derzeit nicht ginge, weil sie wohl nicht mehr in ihre Wohnung käme. Das kann doch alles so nicht Rechtens sein?! Es gibt weder einen schriftlichen, noch einen mündlichen Mietvertrag, da ich nie gefragt wurde und nie zu irgendwas eingewilligt habe, außer dass sie mich ein paar Tage besuchen durfte!!!!!
Bevor jetzt irgendwer sagt, ich hätte das anfangs anders geschrieben: Das habe ich gemacht, weil alles allgemein gehalten werden sollte und ich nicht einen ganzen Romane schreiben wollte. Somit war der "Krach" darum, dass ich ihr mehr als einmal gesagt habe, dass sie ausziehen soll usw.
-- Editiert am 04.07.2009 19:06
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Soweit ich weiß, sogar gekauft. Deswegen verstehe ich auch nicht, wo das Problem liegt, außer sie hat sie verkauft. Hatte ja genug Zeit ...
Das ist in der Tat eine ungewöhnliche Situation, aber im Ergebnis meine ich trotzdem, dass es sich vorliegend um einen (mündlichen) Mietvertrag handelt. Man könnte auch durchaus argumentieren, dass es keinen mietvertrag gibt, aber im Ergebnis bin ich skeptisch.
Lass den Anwalt das machen, dafür wird er bezahlt, und deine Nerven werden geschont...
Wann wird ein Besucher zum Mieter? Kann es einen mündlicher Mietvertrag zwischen Besucher und Vermieter geben?
Das Geld war doch wohl nur ein Zuschuss zu den Lebensmittelkosten, da der Eigentümer Student ist.
Wie bekommt man einen lästigen Besucher aus dem Haus?
Ich sehe hier keinen mündlichen Mietvertrag mit der Tante.
--- editiert vom Admin
@justice 005 @Fritz Teufel
Mich würde mal interessieren, aus welchen hier angegebenen Fakten ihr meint, dass ein Vertrag zustande gekommen ist?
Ein (mündlicher) Vertrag käme zustande, wenn regelmäßig ein Entgelt für die Wohnraumüberlassung entrichtet würde, das aber ist doch hier gar nicht der Fall. @Eirene schreibt es ja auch, die Tante der TE hat ab und zu ein paar Euros gezahlt. Diese ggfalls für die entstehenden Kosten für Heizung, Wasser u. Strom etc. für eine tageweise Nutzung des Hauses. Diese würden nicht entstehen, wenn das Haus leerstehen würde.
Ist es hier nicht so, dass die TE die Tante gebeten hat, nach dem rechten zu sehen, diese dann immer mal für ein paar Tage im Haus bleiben wollte und sich jetzt dort nicht mehr rausbewegt?
Was ist mit dem Nachbarn, der z.B. während eines Klinikaufenthaltes dem anderen die Blumen gießt, lüftet etc? Was, wenn der den Mieter fragt, ob er an einigen Abenden TV guckt, weil er selbst keins hat und dann immer noch da ist, wenn der Mieter zurückkommt? Wenn der Mieter die Polizei ruft wegen Hausfriedensbruch, sagt dann die Polizei: *reichen sie Räimungsklage ein* und der Mieter muss den Besetzer dulden?
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
--- editiert vom Admin
In diesem Zusammenhang hätte ich auch eine Frage. Gibt es für den Vermieter eigentlich Fristen einzuhalten, wenn er eine Räumungsklage anstrebt? Im konkreten Fall geht es um zwei ehemalige Untermieter des Hauptmieters welche nach Ablauf des Mietvertrags des Hauptmieters weiterhin sich in der Wohnung aufhalten und auch auf das Vermieterkonto pünktlich die vollständige Miete zahlen.
Und jetzt?
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