Mieter muß Schimmelkosten tragen?

6. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Voxskaraman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter muß Schimmelkosten tragen?

Weil wir im juli ausziehen gab es schon im März Besichtigungen für einen neuen Vermieter.Und der VM hat den Schimmel im März gesehen.Jedoch hat er an dem Tag wo wir die letzte Miete auf sein Konto ging uns angerufen und gesagt dass sie den Schaden fachgerecht auf unsere Kosten besetigen lassen wir.

Der Mieter vor mir würde bezeugen dass es schon vorher Schimmel in der Wohnung gab.
Muss ich jetzt vor gericht gehen?Hab ich dann eine Chance obwohl ich im nicht vorher bescheit gegeben habe?

dankeschön

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40 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Bißchen mehr Sachverhalt (vielleicht, nur wenn es geht)

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Vermieter müsste vor Gericht zunächst den Nachweis führen (i.d.R, durch Sachverständigengutachten), dass der Schimmel nicht auf baulichen Mängeln beruht.

Falls dem Vermieter dies gelingt, muss der Mieter den Schimmel beseitigen sofern ihm nicht der Nachweis gelingt, dass der Schimmel nicht auf sein falsches Wohnverhalten (insbesondere falscher Belüftung) beruht.


Der Vermieter müsste daher vor Gericht zunächst die Kosten für ein Gutachten vorlegen.

Hierfür scheuen viele Vermieter zurück.

Weisen Sie den Vermieter daraufhin, dass er zunächst den Nachweis zu führen habe, dass der Schimmel nicht auf baulichen Mängeln beruht.
Das dies der Fall wäre, dafür würden bereits die frühereren Schimmelbefäll sprechen.
Ihm stände es frei ein Beweissicherungsverfahren bei Gericht auf seine Kosten einzuleiten, wenn er an seiner Forderung festhalten will.

Sollte der Schimmel aber letztlich durch Sie verschuldet sein, müssten Sie natürlich im Fall einer Niederlage die Kosten des Rechtstreits tragen (inkl. des Gutachtens).

In der Praxis scheut aber ein Vermieter bei unklarer Verursacherfrage mit längerre Schimmelvorgeschichte die von ihm vorzulegenden Sachverständigenkosten.

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#4
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

dafür würden bereits die frühereren Schimmelbefälle sprechen.

Die können auch gegen den Vormieter sprechen.


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#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ Blockwart,

1.
wieso der Mieter?!

Ich erläuterte doch wofür der Vermieter zunächst beweispflichtig ist.

2.
Ergibt sich teilweise aus Antwort 1.

Weil der Vermieter immer zunächst für das Gutachten in Vorlage treten muss in dem er beweisen muss, dass keine baulichen Mängel vorliegen.

Aber ich wiederhole mich.

Und ein 'normaler' Vermieter auch ökonomisch denkt.

Wenn die Ausgangslage dafür spricht, dass bauliche Mängel für den Schaden verantwortlich sind, warum sollte er dann ein Sachverständigengutachten vorfinanzieren dass seine Klage unbegründet machen kann?

Was würden Sie dem Vermieter raten?

Dieses?:
'Vermutlich hätten alle Mieter bisher immer falsch gelüftet. Nur deshalb sei der Schimmel entstanden. Investieren sie also in ein teures Gutachten, das beweist dass keine baulichen Mängel vorliegen. Wenn es nicht klappt, ist ja nur Geld.'

Bei einer solchen Vorgeschichte spricht aber mehr dafür, dass ein baulicher Mangel vorliegt und keine falsche Belüftung.
Falls Ihnen aber andere Informationen vorliegen dann bitte her damit. Ich lerne gerne dazu.


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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn die Ausgangslage dafür spricht, dass bauliche Mängel für den Schaden verantwortlich sind

Wieso spricht denn die Ausgangslage dafür ?

Wenn es sich um Baumängel handeln sollte, hätte ein ökonomisch denkender Vermieter diese längst behoben.

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#8
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Das hier Schimmel vorliegt ist doch unstreitig.

Der Vermieter möchte doch den VORHANDENEN Schimmel auf Kosten des Mieters beseitigen.

In der Praxis ist doch nicht das Problem einen Schimmel nachzuweisen, sondern dessen Ursache.

Das der Mieter für das Vorliegen des Mangels von Schimmel beweispflichtig ist, ist doch selbstverständlich.

Wenn der Vermieter das Vorliegen von Schimmel bestreiten sollte ( was ich in der Praxis noch nicht erlebt habe, aber bei Ihnen anscheinend häufiger vorkommt), bedarf es für diesen Nachweis keines Sachverständigengutachtens. Dies lässt sich auch durch eine Ortsbegehung feststellen.

Wenn sie der Ansicht sind, dass im vorliegenden Fall bei einem Haus in dem in der Vergangenheit bereits
Schimmelschäden aufgetreten sind der Mieter zunächst nachzuweisen hat, das er dies nicht verschuldet hat teile ich diese Meinung nicht.

Ich gehe weiter davon aus, das im vorliegenden Fall der Vermieter zunächst dafür verantwortlich ist nachzuweisen, dass die Ursache nicht in baulichen Mängeln zu suchen ist.

Erst wenn ihm dieser Nachweis gelingt dann liegt die Beweislast dafür, dass der Schimmel nicht auf falscher Belüftung etc. beruht beim Mieter.

Wenn Ihnen also für den VORLIEGENDEN FALL vergleichbare Rechtsprechung vorliegt, die den Mieter zwingt zunächst ein Gutachten über seine Nichtverantwortlichkeit für den Schimmel zu erbringen bitte ich um Mitteilung der Fundstellen.
Ich lerne gerne dazu.

Zu Ihren Urteilen kann ich verständlicherweise nichts sagen, da ich die Hintergründe und die Begründung nicht kenne.

Wenn in Ihren Urteilen
allerdings schon mehrere
Mieter Schimmelbeschwerden hatten und trotzdem der aktuelle Mieter zunächst seine Nichtverantwortlichkeit nachweisen musste, spricht dies sicher für Ihre Sichtweise. War dies aber tatsächlich der Fall?

Falls Sie Urteile
kennen, die die Beweispflicht an das Baualter knüpfen bitte ich gleichfalls um Mitteilung. Auch dann hätte ich etwas dazugelernt.

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn der Vermieter das Vorliegen von Schimmel bestreiten sollte ( was ich in der Praxis noch nicht erlebt habe....

Also ich habe das schon erlebt.

Dies lässt sich auch durch eine Ortsbegehung feststellen.

Die hat leider nichts genutzt.

Erst wenn ihm dieser Nachweis gelingt dann liegt die Beweislast dafür, dass der Schimmel nicht auf falscher Belüftung etc. beruht beim Mieter.

Und zum Schluß ist dann keiner verantwortlich ?

Ps.: Leider hat Stefan insoweit recht, daß die Rechtssprechung der letzten Jahre die Beweislage leider umgekehrt hat (wen wundert es ?).


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#11
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#12
 Von 
Voxskaraman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die interessante Beiträge! 1. Wie Stephan 5 richtig erkannt hat müssen wir als Mieter den Schimmel nicht nachweisen, da der Vermieter diesen gesehen und durch (ihre) Handwerker beseitigen will.
2. Zur Info: das Haus müsste etwa 20 Jahre alt sein, genauere Informationen liegen uns nicht vor.
3. Wir wohnen seit 3,5 Jahren in der 2Zimmer-Wohnung der Vormieter hat auch etwa 3,5 Jahre hier gewohnt. Er hatte auch im Schlafzimmer (in den anderen Zimmern ist alles ok) Schimmel, den er mit Heißluft usw. beseitigt hatte, das hielt paar Jahre.
4. Das Problem an der Wohnung ist einfach, dass sie total im Schatten ist und auch am Wald liegt. An der Wand wo noch ein Vorbau ist und somit die schattigste ist, haben wir Schimmel.
5. Durch die Aussage der Nachbarn hat die vor Vormieterin auch schon Schimmel gehabt. Unser Vermieter behauptet aber noch nie was davon gehört zu haben. Es steht ja eigentlich dadurch fest, dass wir nicht Schuld sein können an der Schimmelbildung? oder?
Wir lüften regelmäßig und heizen auch normal, sogar im Schlafzimmer, obwohl ich die wenigsten kenne die das Schlafzimmer heizen.
Wie ist es eigentlich mit der Lage der Wohnung? Kann es sein, daß sich Schimmel bildet auch wenn es keinen Baufehler gibt? und man natürlich richtig lüftet?
Kann eigentlich ein Gutachter nachweisen, wie lange es schon Schimmel gibt bzw. gab?

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#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

man natürlich richtig lüftet

Definier doch mal, wie das aussieht.

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#14
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#15
 Von 
Voxskaraman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

<Bei Heiz/Lüftungsfehler nein, ist aber auch unerheblich.>
Warum unerheblich? Der Vermieter unterstellt uns, dass wir den Schimmel verursacht haben. Wenn es den Schimmel aber schon vor uns gab, dann können wir den ja nicht verursacht haben? oder?

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#16
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#18
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ Blockwart,

'Für Mieter eben schon!
Und wenn der Mieter eben nur sagt ich habe Schimmel, ich kürze ab dem 1. des nächsten Monats die Miete, so muß dann der Mieter bei dem Gutachten in Vorkasse treten, weil dies so eben nicht richtig ist.'

Dann sind Ihnen wohl mehr Fälle in der Praxis bekannt in denen der Vermieter vorhandenen Schimmel als Nichtvorhanden bestreitet.

Inwiefern diese Strategie des Vermieters von Erfolg gekrönt ist ist mir rätselhaft (außer es ist tatsächlich kein Schimmel).

Da mir diese Strategie des Vermieters sichtbaren Schimmel als nicht vorhanden zu bestreiten bzw. als Farbe an der Wand zu qualifizieren noch nicht passiert ist, liegt dies m.E. wohl am mangelnden Erfolg.

Natürlich kann ich mir vorstellen, dass der Vermieter einerseits sagt, die Flecken sind wohl nur Dreck oder Farbe (passiert meines Erachtens schon sehr selten).
Und dass er dann auch noch das Pech hat einen Richter zu finden der keine Ahnung hat wie Schimmel aussieht und dieser Behauptung folgt und zum Mieter sagt jetzt beweisen sie erst mal durch Gutachten, dass es Schimmel ist.

Einen solchen Verlauf halte ich aber für atypisch und hat nicht mit dem vorliegenden Fall zu tun auf den sich meine Antwort bezieht.

Meine Antwort bezog sich wie üblich auf den konkreten Fall.

An dieser Antwort, dass im vorliegden Fall der Vermieter m.E. zunächst ein Gutachten vorlegen muss halte ich vollumfänglich fest.

Ihre Meinung, dass dies im vorliegenden Fall nicht der Fall ist und der Mieter dies jetzt machen werden muss teile ich nicht.

Warten wir ab wie es ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ Voxskaraman,

'Es steht ja eigentlich dadurch fest, dass wir nicht Schuld sein können an der Schimmelbildung? oder?'

Dies steht noch nicht fest.

Ich hatte schon einen Fall, da stellte sich heraus, dass der Mieter (Südamerikaner)sich ein tropisches Klima für seine Regenwaldpflanzen einrichtete.

Und sollte kein baulicher Mangel vorliegen müssen Sie beweisen, dass der Schimmel nicht auf falschem Wohnverhalten beruht.

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#20
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#21
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hey Blockwart,

Du könntest Dein geballtes Wissen ja mal unter dem Titel 'Der Schimmel-Mieter' (frei nach Fontane) herausgeben.


Ps. Nochmal zu Philis 'Rekord': Ich habe weniger als drei Monate gebraucht.

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#23
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Du hängst doch dauernd im V-Netz rum.

Versuchs doch mal mit der Kunst der Addition (und Phili hat 4 Monate gebraucht)

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das ist doch nur eine Vermutung von Dir; bis jetzt hat er noch nicht zugegeben, Schnuffel zu sein.


0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Und wer ist jetzt Ralf ?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Melde Dich dort mal an

Wo ?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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