Mieter nach Auszug - verwahloster Garten und Außenanlage -

11. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
ace333
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter nach Auszug - verwahloster Garten und Außenanlage -

Hallo,

ich vermiete ein Zweifamilienhaus.

Mieter aus Wohnung 1 ziehen aus...soweit so gut.
Mietkaution (900 Euro) ist vorhanden.

Nun zu meinem Problem:
Die Außenanlage und der Garten sind verwuchert und vermüllt.
7m² Unterstand für Brennholz abgebaut.

Im Mietvertrag wurde festgehalten:

Der Mieter ist für die Nutzung und Pflege der Außenanlage und Garten zuständig alleinig Zuständig. Geräte zur Pflege obliegen dem Mieter.


Zustand vor dem Einzug:

Außenanlage kein Unkraut, Garten (nur Rasen) gepflegt und gedüngt.
Brennholzunterstand in tadelosem Zustand (wurde erst 1 Jahr vorher gebaut)

Wie muss/darf ich als Vermieter damit umgehen?

Darf ich einen Gärtner beauftragen damit er die Außenanlage und den Garten wieder in einen Akzeptablen Zustand versetzt?
Darf ich einen Handwerker beauftragen der den Brennholzunterstand wieder aufbaut?

LG
ace333



-- Editiert von ace333 am 11.08.2019 10:54

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Wielange war das Mietverhältnis? Gibt es Übergabeprotokolle und wenn ja, was steht da drin? Wurde dem Mieter nachweisbar eine Nachfrist gesetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ace333
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wielange war das Mietverhältnis? Gibt es Übergabeprotokolle und wenn ja, was steht da drin? Wurde dem Mieter nachweisbar eine Nachfrist gesetzt?


Mietverhältniss von 11/2016 - 8/2019.

Hausordnung (Unterschrieben vom Mieter) sagt folgendes aus:

Haus und Grunstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten... Zugangswege außerhalb des Hauses, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Haus reinigen.

Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werde.
Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt zu entsorgen.

Die Mieter wurden, 4 Wochen vor Auszug, darauf hingewiesen.

LG
ace333

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Gibt es Übergabeprotokolle und wenn ja, was steht da drin? Wurde dem Mieter nachweisbar eine Nachfrist gesetzt?


Hintergrund: Der Vermieter ist beweispflichtig, dass im Laufe der Mietzeit eine Verschlechterung der Mietsache eingetreten ist, welche vom Mieter zu verantworten ist. Normalerweise ist dazu der erste Schritt, die Situation bei Anmietung mit der bei Rückgabe der Mietsache zu vergleichen. Aber wie gesagt: Der Vermieter ist beweispflichtig. Daher die Frage zu den Protokollen.

Dazu kommt, dass ein Übergabeprotokoll auch neue Fakten schaffen kann. Daher die Frage, was da drin steht.

Zu guter Letzt muss der Vermieter bei vertraglich geschuldeten Leistungen in der Regel eine Nachfrist setzen, bevor er Schadensersatz in Geld verlangen kann. Gartenarbeiten würden meiner Meinung nach darunter fallen. Die Sachbeschädigung am Brennholzunterstand wäre davon eher nicht umfasst. Aber da muss der Vermieter auch erstmal den Beweis antreten, wieviel der wert war. Zu ersetzen wäre der Zeitwert, welche der Unterstand bei ordnugnsgemäßer Rückgabe der Mietsache gehabt hätte.

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#4
 Von 
ace333
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von cauchy):
Gibt es Übergabeprotokolle und wenn ja, was steht da drin? Wurde dem Mieter nachweisbar eine Nachfrist gesetzt?


Ja, dort steht auch drinn das der Garten in den gleichen Zustand, vor dem Einzug, versetzt werden muss.
Auch das der Holzunterstand wieder aufgebaut werden muss, steht dort drin.
4 Wochen wurden als Nachbesserung für die Gartenarbeit, Hofsäuberung und Spermüllentsorgung angesetzt.

Zitat (von cauchy):
Zitat (von cauchy):
Hintergrund: Der Vermieter ist beweispflichtig, dass im Laufe der Mietzeit eine Verschlechterung der Mietsache eingetreten ist, welche vom Mieter zu verantworten ist. Normalerweise ist dazu der erste Schritt, die Situation bei Anmietung mit der bei Rückgabe der Mietsache zu vergleichen. Aber wie gesagt: Der Vermieter ist beweispflichtig. Daher die Frage zu den Protokollen.


Die Beweise kann ich mit Fotos (vor dem Einzug) und beglaubigter Aussagen vom Mieter der anderen Wohnung und Nachbarn nachweisen.

Zitat (von cauchy):
Zitat (von cauchy):
Zu guter Letzt muss der Vermieter bei vertraglich geschuldeten Leistungen in der Regel eine Nachfrist setzen, bevor er Schadensersatz in Geld verlangen kann. Gartenarbeiten würden meiner Meinung nach darunter fallen. Die Sachbeschädigung am Brennholzunterstand wäre davon eher nicht umfasst. Aber da muss der Vermieter auch erstmal den Beweis antreten, wieviel der wert war. Zu ersetzen wäre der Zeitwert, welche der Unterstand bei ordnugnsgemäßer Rückgabe der Mietsache gehabt hätte.


Der Brennholzunterstand wurde abgebaut und in einem Schuppen abgelegt, könnte also wieder ohne Probleme aufgebaut werden da alle Teile (Augenscheinlich) vorhanden sind.

LG
ace

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von ace333):
Der Mieter ist für die Nutzung und Pflege der Außenanlage und Garten zuständig alleinig
Der 2. Mieter im Haus hat also in seinem Mietvertrag nichts derartiges stehen?
Der 2. Mieter hat aber die gleiche Hausordnung, oder?
Da passt etwas nicht so richtig.
Evtl. gab es Streit zwischen den Mietern? Am Ende hat keiner mehr was gemacht?
Zitat (von ace333):
Mietverhältniss von 11/2016 - 8/2019.
Danach hätte der Mieter noch bis 31.8. 2019 Zeit bis zur Übergabe der ordnungsgemäßen Mietsache.
Zitat (von ace333):
Zustand vor dem Einzug:
Das lässt sich wie beweisen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
ace333
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von ace333):
Der Mieter ist für die Nutzung und Pflege der Außenanlage und Garten zuständig alleinig
Der 2. Mieter im Haus hat also in seinem Mietvertrag nichts derartiges stehen?
Der 2. Mieter hat aber die gleiche Hausordnung, oder?
Da passt etwas nicht so richtig.


Der 2. Mieter hat keinen Garten.
Ja, dort steht bei Ihm alles gleich, auch wenn er keinen Garten hat.
Das 2 Familienhaus besteht aus Unter- und Oberwohnung.

Zitat (von Anami):
Zitat (von ace333):
Evtl. gab es Streit zwischen den Mietern? Am Ende hat keiner mehr was gemacht?
Zitat (von ace333):
Mietverhältniss von 11/2016 - 8/2019.


Nein, die haben sich immer gut verstanden, auch jetzt noch nach dem Auszug.

Zitat (von Anami):
Zitat (von ace333):
Danach hätte der Mieter noch bis 31.8. 2019 Zeit bis zur Übergabe der ordnungsgemäßen Mietsache.


OK, aber wenn die nichts machen? Hab vergessen zu schreiben das auch noch ne Menge Müll (meist Sperrmüll) auf dem Hof liegt.

Zitat (von ace333):
Zustand vor dem Einzug:
Das lässt sich wie beweisen?


Ja, ich habe Fotos vor dem Einzug gemacht. Die Nachbarn und der Mieter (Nr.2) können den Zustand beglaubigen da der Hof vor und nach dem Einzug immer gut einsichtig war.

LG
ace333

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Sorry, so wirklich kann ich dem noch nicht folgen.

Daher ergänzend zu #3 allgemein: Bei vertraglich geschuldeten Leistungen ist eine Nachfrist zu setzen. Die wird normalerweise nach Rückgabe der Mietsache bzw. Ende des Mietvertages gesetzt und nicht vorher. Denn im Zweifel ist die Leistung selber erst mit Ende des Mietvertrages fällig.

Ich würde daher dem Vermieter empfehlen, nachweisbar (also am besten schriftlich mit Zustellnachweis) eine solche Nachfrist zu setzen und anzukündigen, dass ansonsten der Vermieter diese Dinge selber in Auftrag geben und dem Mieter in Rechnung stellen wird.

Das sollte dann auch zügig geschehen. 6 Monate nach Rücknahme der Mietsache verjähren Vermieteransprüche. Bis dahin muss eine Zahlungsforderung nachweisbar und wirksam gestellt worden sein. Wenn die von der Kaution gedeckt ist, fehlt dann nur noch die Verrechnung mit der Kaution. Andernfalls sollte auch ein Mahnbescheid beantragt werden.

Aber Vorsicht: Ich kann nicht feststellen, ob die Vermieteransprüche wirklich zu Recht bestehen und in welcher Höhe. Das geht vermutlich nur, wenn man alle Unterlagen, die Zustände bei Anmietung und Übergabe und die diesbezüglichen Beweise kennt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Auch an dich die Bitte:
Einfach auf das blaue Antworten-Feld klicken--- und antworten.
Danke.
Das mit dem missglückten Zitieren ist ätzend zu lesen und ... :zoff:
------------------------------------------

Zitat (von ace333):
Der 2. Mieter hat keinen Garten.
OK. Aber es gibt Außenanlagen lt. Hausordnung, die von beiden Mietern zu pflegen sind.
Zitat (von ace333):
Haus und Grunstück ...
Das trifft doch auch auf Mieter 2 (ohne Garten) zu---oder?
Zitat (von ace333):
OK, aber wenn die nichts machen? Hab vergessen zu schreiben das auch noch ne Menge Müll (meist Sperrmüll) auf dem Hof liegt.
Das wurde schon von @cauchy beantwortet. Fristen, Nachfrist....usw. sh. #3

Wenn 2 Mieter sich in die Hausordnung teilen---und sich gut verstehen--- dürfte alles, was du jetzt bemängelst, im Garten des Mieters 1 zu finden sein.
Sperrmüll auf dem Hof? Naja, wer Ende August auszieht, sortiert doch durchaus mal--- in *dieser Müll muss mit, der andere bleibt hier und wird entsorgt*.
-ICH- würde das jedenfalls so machen. Und ganz zuletzt mal Rasen mähen. Evtl. das mit dem Unterstand klären können. So etwa am 30.8.
Zitat (von ace333):
Garten (nur Rasen) gepflegt und gedüngt.
Das würde bis 30.8. noch hinzukriegen sein. Aber du weißt, ...der Klimawandel, f***trockene Sommer, Wassernot... ;) Rasen düngen??? Grundwasser vergiften??
Ob du *beglaubigte Aussagen* benötigst, wirst du auch erst nach Ende August wissen.

Fazit: Jetzt ist von deiner Seite nichts zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ace333
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Sorry, so wirklich kann ich dem noch nicht folgen.


Liegt bestimmt daran das den Fall falsch oder schlecht dargestellt habe.

Zitat (von cauchy):
Daher ergänzend zu #3 allgemein: Bei vertraglich geschuldeten Leistungen ist eine Nachfrist zu setzen. Die wird normalerweise nach Rückgabe der Mietsache bzw. Ende des Mietvertages gesetzt und nicht vorher. Denn im Zweifel ist die Leistung selber erst mit Ende des Mietvertrages fällig.

Ich würde daher dem Vermieter empfehlen, nachweisbar (also am besten schriftlich mit Zustellnachweis) eine solche Nachfrist zu setzen und anzukündigen, dass ansonsten der Vermieter diese Dinge selber in Auftrag geben und dem Mieter in Rechnung stellen wird.


Das Übergabeprotokoll wurde von den Mietern unterschrieben.

Zitat (von cauchy):
Das sollte dann auch zügig geschehen. 6 Monate nach Rücknahme der Mietsache verjähren Vermieteransprüche. Bis dahin muss eine Zahlungsforderung nachweisbar und wirksam gestellt worden sein. Wenn die von der Kaution gedeckt ist, fehlt dann nur noch die Verrechnung mit der Kaution. Andernfalls sollte auch ein Mahnbescheid beantragt werden.

Aber Vorsicht: Ich kann nicht feststellen, ob die Vermieteransprüche wirklich zu Recht bestehen und in welcher Höhe. Das geht vermutlich nur, wenn man alle Unterlagen, die Zustände bei Anmietung und Übergabe und die diesbezüglichen Beweise kennt.


Ich warte jetzt noch bis zum 31.08.2019 und werde die Mieter nochmals am 02.09.2019 darauf, Schriftlich mit Zustellnachweis, hinweisen das ich die Nachbesserung (wenn Sie sich in der nächsten Woche nicht melden und der Vorgang bis Ende des 14.09.2019 abgeschlossen ist) die Sache in Auftrag gebe.
Wäre das so vertretbar?

LG
ace333

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von ace333):
Wäre das so vertretbar?
Erwarte hier bitte keine individuelle Rechtsberatung. Hier schreiben Rechtslaien und keine Anwälte. Keiner der Schreiber wird im Zweifelsfall für das haften, was er hier schreibt. Du musst selber deine Entscheidungen fällen.

Meiner persönlichen Meinung nach bist du mit einem vom Mieter unterschriebenen Übergabeprotokoll, auf dem dieser sich zu bestimmten Dingen verpflichtet, ziemlich sicher. Aber ich kann und werde nicht prüfen, was da nun wirklich drinsteht. Das musst du selber machen oder einem Anwalt vor Ort (kostenpflichtig) beauftragen. Wenn du dann noch nachweisbar eine Nachfrist setzt, hast du zumindest die meisten Fehler vermieden.

Bleibt dann eben noch, auf die Fristen und deine Schadensminimierungspflicht zu achten. Wenn du wirklich Arbeiten beauftragst, so würde mit einiger Wahrscheinlichkeit bei einem Rechtstreit irgendwelche Anteile daran bei dir bleiben. T.B. weil der Unterstand nachher professioneller aufgebaut ist als vorher. Oder weil der Garten besser aussieht, als er es aufgrund des Vertrages müsste.

Wenn du unterhalb der Barkaution bleibst, hast du zumindest die Hoffnung, dass die Mieter mit der Aufrechnung einverstanden sind und selber nicht klagen. So oder so ist eine gute Dokumentation hilfreich. Mach auf jeden Fall vor und nach deinen Arbeiten Fotos und dokumentiere, welche Arbeiten wieviel gekostet haben.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ace333
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle die mir hier gute Tips gegeben haben.
Ja ich werde das mit hoher Wahrscheinlichkeit (wenn die Mieter sich nicht melden) das einem Anwalt vortragen um ein bisschen sicherer zu sein.
Eine Auskunft kostet i.d.R. zwischen 50 und 80 Euro. Das ist es mir wert.

LG
ace333

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von ace333):
Eine Auskunft kostet i.d.R. zwischen 50 und 80 Euro.
Bitte beachte, dass dir eine solche Auskunft nur etwas bringt, wenn der Anwalt alle Unterlagen (Mietvertrag, Hausordnung, Übergabeptorokolle, eventuelle Schreiben von dir, Beweise für den Zustand) prüfen und bewerten kann. Eine allgemeine Auskunft wird dir wenig weiterhelfen. Abgesehen davon ist es wahrscheinlich, dass du eine solche Rechtsberatung nicht erfolgreich vom Mieter einklagen kannst.

Ich bin mir nicht sicher, ob sich der Aufwand lohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ace333
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich nehme ich alle Unterlagen mit.
Ich will ja auch nur eine Beratung und keine Rechtssicherheit.
Dazu müsste der Anwalt nicht nur alles überfliegen, sondern Mietvertrag, Hausordnung, Übergabeprotokoll, Foros und Aussagen der Nachbarn und Mieter Nr.2 überprüfen.
Das wird dann schnell mal 300-400 Euronen.
Ich hoffe das es nicht dazu kommt, hab aber auch schon viel gehört...

Hier im Forum wurde mir wieder klar gemacht, dass nicht alles so einfach ist wie man es glaubt, von daher an alle viel :respekt: von mir.

LG
ace333

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Shrank
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Du wirst dir vermutlich auch die Frage gefallen lassen müssen was in Deutschland die "Pflege" eines Gartens umfasst.

Der Müll muss weg, dass sollte unstrittig sein. Alles weitere wird Auslegungssache sein. Ich persönlich finde Rasen mit 10-15cm und etwas Wildwuchs sehr hübsch...

Anwaltskosten wirst du Einklagen müssen, das kostet Zeit und Nerven. Wie hoch schätzt du denn den Arbeitsaufwand ein den Garten wieder vorzeigbar zu machen? Wenn das an einem Tag machbar ist, wäre mir der Anwalt zu "teuer".

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

ich stimme shrank voll zu.

Auch mir wäre der Anwalt zu teuer, wenn das an einem Tag machbar ist.

LG
malia

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