Hallo,
ein Mieter aht bei einer selbst durchgeführten Verlegung der Sockelleisten das Heizungrohr zweimal angenagelt. Folge: Heizungswasser lief zu dreiviertel aus, neuverlegtes Laminat muss erneuert werden, Wände sind feucht und event. nicht absehbare Folgeschäden, Kosten der Erneuerung.
Nun will Mieter nicht seine Versicherung beanspruchen, denn die Heizungrohre wären zu dicht unterhalb des Putzes verlegt. Bei "normaler" Verlegung der Heizungsrohre, wäre es nicht zu diesem Schaden gekommen.
Was kann man tun?
Danke und Gruß
Michael
Mieter "nagelt" Heizung an
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Du hast den Schaden verursacht-also darfst Du auch bezahlen. Wenn du eine Privathaftpflichtversicherung hast, ist das doch kein Problem.
Hallo Michael,
ich kenne keine Vorschriften, dass man Heizungsrohre in der Wohnung in einer bestimmten Mauertiefe verlegen muss. Vielleicht fragen Sie einfach mal einen Heizungsinstallateur?
Solange die Schäden noch nicht behoben sind, können Sie bei Gericht ein selbständiges Beweisverfahren beantragen, bei dem die Schuldfrage von einem Sachverständigen festgestellt wird. Die Kosten müssen letztlich von der unterlegenen Partei übernommen werden.
Ansonsten kann ich Dschoeki zustimmen.
MfG Gruwo
-- Editiert von Gruwo am 11.12.2004 16:53:56
-- Editiert von Gruwo am 11.12.2004 16:55:06
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
So etwas übernimmt die Hafpflicht anstandlos. Schlieslich handelt es sich hier um eine fahrlässige herbeiführung des Schadens vom Mieter.
Fahrlässig, da ein kein Fachmann ist und versucht hat, fachmännisch tätig zu werden. Nägel in die Wand jagen, und das auch noch in der Nähe von einer Heizung oder z.B. einer Lampe ist fahrlässig. Grob fahrlässig (so dass die Versicherung dafür nicht aufkommt) wäre nur dann der Fall wenn eine Kennzeichnung des Rohrverlaufs an der Wand vorhanden war, und der Mieter dennoch einen Nagel in die Wand gehauen hätte.
Ferner: wenn der Mieter angibt es müsste eine Verordnung bzgl. der Tiefe der Rohre geben, dann lass ihn mal beweisen, mit Fristsetzung.
Außerdem sollte der Mieter darauf hingewiesen werden, dass seine Versicherung nicht mehr zahlen braucht, wenn er den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet hat.
Dann muss er das Ganze nämlich trotz bestehender Haftpflichtversicherung aus der eigenen Tasche zahlen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten