Hallo!
A vermietet an B und dessen schwangere Frau F ein Haus.
Beginn des Mietverhältnisses ist der
1. Januar 2007
Nach 4 Jahren - also am 1. Januar 2011 - findet A heraus, dass B und F schon seit längerem nicht mehr in dem Haus wohnen.
Vielmehr hat B dort den Sitz seiner Kanalbaufirma hinverlegt.
Zudem wohnen dort in unregelmäßigen Zeiträumen wenig vertrauenserwekende Mitarbeiter des B.
Da A weitehrin Miete bezahlt unternimmt A keine weiteren Schritte.
1,5 Jahre später - also heute - teilt der B der A mit in finanziellen Schwierigkeiten zu sein und den Mietzins nicht mehr zu entrichten.
Was kann A tun?
Fristlose Kündigung? Ordentliche Kündigung? Oder noch etwas?
Vielen Dank!
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Mieter nutzt gewerblich und zahlt nicht - raus!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Da der Mieter doch immerhin ehrlich an den VM herangetreten ist, würde ich einen Auflösungsvertrag anbieten.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
Wenn bereits mehr als 2 Monatemieten geschuldet werden,
fristlose Kündigung, trotzdem gleichzeitig hilfweise mit gesetlichen Kündigung.
Die 3 Monate Frist sind sowieso schnell rum. Bis dahin
ist der Mieter möglicherweise noch nicht raus.
Alle Kündigungsgrunde vortragen. Frist zur Räumung festsetzen, Räumungsklage androhen.
Nach Fristablauf Räumungsklage einreichen.
Wenn der Mieter nicht zahlt, häufen sich die Mietschulden
immer höher. Daher keine Zeit verlieren.
Ohnehin hat der Mieter die Möglichkeit die Situation durch Rückstandsausgleich zu wenden. Ohne Druck würde er aber
von sich aus nichts tun.
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quote:
Da der Mieter doch immerhin ehrlich an den VM herangetreten ist
Es bringt leider nichts, da er sowieso nicht weiter zahlen kann,
vielleicht sogar den Umzug nicht leisten kann.
Ein Eehrlicher hätte vor der Zahlungsunfähigkeit schon vorgesorgt.
quote:
Es bringt leider nichts, da er sowieso nicht weiter zahlen kann,
vielleicht sogar den Umzug nicht leisten kann.
Doch, ein Aufhebungsvertrag spart einem eine Menge Zeit, Geld und Ärger. Wenn man den Mieter dazu bekommt, das Mietverhältnis kurzfristig aufzuheben und entsprechende Räumungsklauseln in den Vertrag schreibt, spart man sich doch das gesamte Kündigungsprozedere.
Und Geld gibt es ja wahrscheinlich eh keines mehr zu holen, also sollte der Vermieter schnellstmöglich sehen, dass er zumindest sein Eigentum wieder in Besitz bekommt.
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Hallo!
Einen Auflösungsvertrag wird es nicht geben, da der Mieter sich weigert.
Wie sieht es mit dem Vermieterpfandrecht aus?
mfg
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" "
quote:
Vielmehr hat B dort den Sitz seiner Kanalbaufirma hinverlegt.
Der 'Sitz' meiner GmbHs liegt in meinem Schreibtisch.
Nur weil im HR-Auszug steht, das dort der Firmensitz sagt, besteht kein Kündigungsrecht.
Da müsste schon mehr kommen.
quote:
Zudem wohnen dort in unregelmäßigen Zeiträumen wenig vertrauenserwekende Mitarbeiter des B.
Sympatie ist nicht relevant als Kündigungsgrund
Waren es Mitarbeiter? Oder Besucher? Oder besuchende Mitarbeiter? Was kann man nachweisen???
quote:
teilt der B der A mit in finanziellen Schwierigkeiten zu sein und den Mietzins nicht mehr zu entrichten.
Das erste Argument mit Erfolgsaussichten, ausbleibende Miete berechtigt - wie die Vorredner schon schrieben - zur Kündigung.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Wer auch immer dort wohnt, das hört sich aber auch nach nicht genehmigter Untervermietung an, ein weiterer Kündigungsgrund. Gleichzeitig, egal in welcher Schublade welche Firma ist, darf man Wohnraum nicht so einfach als Gewerberaum nutzen.
Schade, aber wie dreist ist es denn, dem Vermieter anzukündigen, nicht mehr zahlen zu können und einen Aufhebungsvertrag zu verweigern?
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
quote:
Einen Auflösungsvertrag wird es nicht geben, da der Mieter sich weigert.
Hab ich das richtig verstanden? Der hat angekündigt, dort wohnen zu bleiben aber keine Miete mehr zu zahlen? Das ist ziemlich dreist. Hast du das evtl. schriftlich? Z.B. Mailverkehr? Wenn nicht, kannst du das mittels Mailverkehr (oder Gespräch mit Zeugen) vielleicht hinkriegen, dass du das beweisbar bekommst?
Da würde ich nicht lange fackeln und mit dieser Aussage schon jetzt zum Mietrechtsanwalt gehen und mit diesem Kündigung und vielleicht schon gleich Räumungsklage einleiten. Wozu noch lange auf das Unvermeidbare warten?
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Und die Gerichtskosten (ohne Anwaltkosten) für eine Räumungsklage kostet nur ca. soviel wie 1, 1,5 Monatsmieten
(Streitwert=Jahresmietwert, im Internet nachschaubar), die Du bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters sowieso wartend verlieren werdest.
In Klageantrag kann neben Räumung auch gleichzeitig die Mietzahlung für rückständigen sowei für zukunftigen Mieten (bis zur Räumung) mitbeantragt werden.
Aber nur sinnvoll wenn man diesen Forderungstitel haben will, d.h. wenn noch Aussicht auf Zahlung durch Mieter in den nächsten 30J besteht (Mieter noch jung genug ? arbeitsfähig ?
hat Schulbildung ...Es sei denn er gewinn irgendwann mal Lotto )
Kostengünstiger ist ein Titel für die Mietforderungen per Mahnverfahren zu erreichen. Nachteil aber der Mieter könnte
den Mahnbescheid widersprechen und beantragt kann nur bereits
fällige Mieten.
Bei Widerspruch muß doch Forderungsklage beantragt werden.
-- Editiert icecycle am 22.08.2012 13:50
quote:
egal in welcher Schublade welche Firma ist, darf man Wohnraum nicht so einfach als Gewerberaum nutzen.
Nein es ist nicht egal, in welcher Schublade welche Firma ist.
Ich darf Wohnraum jederzeit gewerblich wenn ich z.B. nicht nach außen hin in Erscheinung trete und die Mitemieter nicht belästige.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hallo Harry,
in diesem Fall ist es ja nicht so, als würde lediglich ein Arbeitszimmer existieren, aus dem der Bewohner telefonisch und per Rechner als Firma agiert.
Er hat für das Haus einen Wohnraummietvertrag, inwzischen wohnt dort aber keiner der ursprünglichen Mieter mehr, es ist nur noch "Firmensitz" (so habe ich es verstanden). Das ist mit dem Wohnraummietvertrag m.E. nicht mehr vereinbar.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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quote:
Ich darf Wohnraum jederzeit gewerblich wenn ich z.B. nicht nach außen hin in Erscheinung trete und die Mitemieter nicht belästige.
Das gilt nur für Eigentümer selbst in einer WEG. Nicht aber
für Mieter, das vorheriger Zustimmung des VMs bedarf.
Können Sie den Mieter noch schriftlich erreichen ?
Haben Sie nachweis über die Nutzungsänderung ? Lassen Sie diese von Mieter oder B, ggf. von Einwohnermeldeamt schriftlich bestätigen.
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