Hallo,
in dem Haus meiner Oma lebt mein Cousin nebst Freundin und kleinem Kind im OG - seit einigen Jahren, allerdings ohne Vertrag und zu einer sehr geringen (unterdurchschn.) Miete.
Jetzt soll das Haus verkauft werden. Mit den obrigen im Haus ist das allerdings problematisch, da sie nich einmal Interessenten hineinlassen.
Daher würden wir sie gerne "rausschmeißen". Sie berufen sich bisher auf Gewohnheitsrecht bzw. das kleine Kind.
Lässt sich das etwas machen oder wie bekommt man sie raus?
In welchem Maße ist eine Mieterhöhung ok?
Danke und viele Grüße an alle.
Mieter ohne Vertrag aber mit kl. Kind
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ist das ein Zweifamilienhaus und wenn ja, wer bewohnt die andere Wohnung ?
--- editiert vom Admin
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Selbstverständlich liegt hier ein Mietvertrag vor, allerdings nicht schriftlich. Das macht in der Sache aber keinen Unterschied.
Ein 'Gewohnheitsrecht' in dem Sinne gibt es hier nicht.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hi,
gibt es nicht sowas wie die Kündigung wegen Verhinderung einer angemessenen wirtschaftl. Verwertung? Und ist das Interessenten-nicht-ins-Haus-lassen nicht ebenfalls ein Kündigungsgrund?
Gruß vom mümmel
Nein!
Else
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"...nur dumm Geschwätz..."
Der Vermieter hat natürlich das Recht, zum Zwecke des Verkaufs die Wohnung zu betreten. Wenn der Mieter ihm dieses Recht verweigert, dann muss er es gerichtlich geltend machen.
Ob hier eine Kündigung in Betracht kommt, hängt z.B. davon ab, ob die andere Wohnung vom Hausbesitzer bewohnt wird.
Nein!
Else
Doch, so etwas gibt es, § 573 Absatz 2 Nr. 3 BGB
.
Die Frage von Mortinghale ist immer noch unbeantwortet: 2-FH ???????
Wenn ja, Kündigungsfrist besonders geregelt.
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