Mieter ohne Vertrag aber mit kl. Kind

21. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
PeterB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter ohne Vertrag aber mit kl. Kind

Hallo,

in dem Haus meiner Oma lebt mein Cousin nebst Freundin und kleinem Kind im OG - seit einigen Jahren, allerdings ohne Vertrag und zu einer sehr geringen (unterdurchschn.) Miete.

Jetzt soll das Haus verkauft werden. Mit den obrigen im Haus ist das allerdings problematisch, da sie nich einmal Interessenten hineinlassen.

Daher würden wir sie gerne "rausschmeißen". Sie berufen sich bisher auf Gewohnheitsrecht bzw. das kleine Kind.

Lässt sich das etwas machen oder wie bekommt man sie raus?
In welchem Maße ist eine Mieterhöhung ok?

Danke und viele Grüße an alle.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ist das ein Zweifamilienhaus und wenn ja, wer bewohnt die andere Wohnung ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Selbstverständlich liegt hier ein Mietvertrag vor, allerdings nicht schriftlich. Das macht in der Sache aber keinen Unterschied.

Ein 'Gewohnheitsrecht' in dem Sinne gibt es hier nicht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

gibt es nicht sowas wie die Kündigung wegen Verhinderung einer angemessenen wirtschaftl. Verwertung? Und ist das Interessenten-nicht-ins-Haus-lassen nicht ebenfalls ein Kündigungsgrund?

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Nein!

Else

-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Der Vermieter hat natürlich das Recht, zum Zwecke des Verkaufs die Wohnung zu betreten. Wenn der Mieter ihm dieses Recht verweigert, dann muss er es gerichtlich geltend machen.

Ob hier eine Kündigung in Betracht kommt, hängt z.B. davon ab, ob die andere Wohnung vom Hausbesitzer bewohnt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Frage von Mortinghale ist immer noch unbeantwortet: 2-FH ???????


Wenn ja, Kündigungsfrist besonders geregelt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Frage von Mortinghale ist immer noch unbeantwortet: 2-FH ???????


Wenn ja, Kündigungsfrist besonders geregelt.

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