Mieter recht nach 11 Jahren von 'ein-Jähr-Verträge

11. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Peterspiano
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter recht nach 11 Jahren von 'ein-Jähr-Verträge

Hallo, kurze Frage,

Ich wohne in meine EG Wohnung seit 11 Jahren...immer mit 'ein-Jahr-vertragen.' Ich bekam direkt am Anfang diese Verträgen und nie ein unbefristete Vertrag. Ich habe auch für ein 2 jähr Vertrag ein mal gebeten aber meine Vermieterin meinte das sie lieber bei ein Jahr vertragen bleiben möchte da sie meine Wohnung vielleicht irgendwann in eine Geschäft umwandeln möchte (meine Straße ist sehr Hip und es gibt mehrere EG Boutiques). Ich bin Musiker und da es schwer eine passende Wohnung ist zu finden, und meine jetzige sehr passend ist, möchte ich erst mal bleiben..

Meine Frage: trotz meine ein jähr Verträgen, (die einfach immer mit die gleichet vorherige Bedingungen verlängert werden..gut..manchmal ein wenig teuere dann) habe ich Anspruch auf ein 9 montägige Vermieter Kündigungsfrist? (Sehe unten). Kann Eigenbedarf benutzt werden für ein Gewerbe/ bzw. ein Geschäft?

Oh..auch: habe ich das Recht auf ein unbefristig Mietvertrag? Oder muss ich einfach nehmen was ich bekomme?

Vielen Dank! :)
Peter

Būrgerlich Gesetzbuch § 573c
Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Diese befristeten Mietverträge sind schon lange nicht mehr gültig. Seit der großen Mietrechtsreform von 2001 sind nur noch qualifizierte Zeitmietverträge oder Verträge mit Kündigungsausschluss möglich.

D.h., dein Vertrag ist ein unbefristeter und eine Kündigung dürfte sehr schwierig für die Vermieterin werden.

http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=839

http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=458

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Außerdem wäre ich mir gar nicht so sicher, ob sie so einfach eine Wohnung in ein Gewerbe umwandeln könnte. In Städten mit Wohnungsnot ginge diese Umwidmung jedenfalls nicht so einfach. Da bräuchte man eine extra Genehmigung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39837x hilfreich)

Du hast eine unbefristeten Mietvertrag.

Die 11 1-Jahres verträge hast Du noch alle?
Gut aufheben, genauso wie die Zahlungsnachweise über die Miete.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Peterspiano
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow...super..vielen Dank für alle Ihre Antworten! :)

Ja..ich habe alle die Mietverträge noch von die letzte 11 Jahren. Ist das dann hilfreich für etwas?

Mir stört der extra Vertrag jedes jahr nicht so viel. Lieber wäre mir schon ein unbefristete Vertrag, aber ungern möchte ich die Vermietern sagen: "geben Sie mir ein unbefristete Vertrag!" Ich kann netterweiser dafür fragen aber sie zwingen kann ich nicht. Bei mir ist es so das ich weiß das ich deskriminiert wird (da ich Musiker bin und wir (Musikern) sind normalerweiser diskriminiert da wir zu hause oft üben mußen, und andere Nachbaren finden das oft störend)..und meine jetzige Wohnung ist einfach IDEAL! also..daher meine Angst ^^

Aber super...vielen Dank für alle die Antwörte! :) Ich werde diese Linke studiren :)

Vielen Dank!!


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39837x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Lieber wäre mir schon ein unbefristete Vertrag, <hr size=1 noshade>

Den hast Du schon.

Nur, ich würde der Vermieterin das auch nicht jetzt schon auf die Nase binden.
Das kann man immer noch machen wenn sie mal nicht mehr "verlängern" will.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wobei man sich mal die "Erhöhungen" Anschauen muss.
Denn das ist eigentlich auch gedeckelt in bestimmten Zeiträumen.
Ist die Miete jedoch "Ortsüblich" würde ich jetzt keine schlafenden Hunde wecken.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.980 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen