Mieter "scheint" auszuziehen- ohne jegliche Info an Vermieter

22. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
tojara99
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieter "scheint" auszuziehen- ohne jegliche Info an Vermieter

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte Rat bei folgendem Sachverhalt:

Ich bin Eigentümer einer vollmöblierten Wohnung, dort wohnen zur Miete zwei Personen in getrennten Zimmern, Bad und Küche werden gemeinsam genutzt.

Mieter B machte mich heute darauf aufmerksam, dass Mieter A "scheinbar" umzieht bzw. seinen Umzug plant (er fragte, ob ich weiß wer und wann als nächstes dort einziehen wird): Abgesehen davon, dass er seine Sachen aus der Küche und Flur zusammengepackt hat (was meiner Meinung nach nicht von Relevanz ist), hat er auch das Klingelschild an der Eingangstür des Wohngebäudes (Mehrfamilienhaus) überklebt, sodass sein Name nicht mehr auf dem Klingelschild zu sehen ist und nur noch von Mieter B.

Mit dem Überkleben des Klingelschildes habe ich als Vermieter meines Erachtens nur einen Berührungspunkt, dass es auf mich fallen könnte, wenn ich als Vermieter gefragt werde, wer dort wohnt - wenn dann nur ein Name auf dem Klingelschild steht (die Personen sind nicht miteinander verwandt oder ähnliches), aber zwei Personen in der Wohnung wohnen, dann könnte man mir vorwerfen, dass ich dort die zweite Person (Mieter A) "schwarz" wohnen lasse (was nicht stimmt, ich habe für beide Personen jeweils einen Mietvertrag)?

Meine eigentliche Frage in dem Fall ist, ob ich als Vermieter/Eigentümer Handlungsbedarf habe, bzw. ob ich was tun muss- z.B. den Mieter A auf das Klingelschild aufmerksam machen.

Bis dato ist mir weder eine Info eines geplanten Auszuges noch ein Kündigungsschreiben von Mieter A zugestellt worden. Ich mache mir entsprechend leicht Sorgen, dass Mieter A z.B. eine Zusage für eine andere Wohnung erhalten hat, und jetzt versucht, seine Kündigungsfrist zu umgehen, oder ähnliches.

Mir ist selbstverständlich bewusst, dass Mieter A im Grunde "alles" machen kann was er will, im Sinne von- in der Wohnung nicht mehr wohnen (aus welchen Gründen auch immer) und solange ich die Mietzahlung jeden Monat, kann mir das im Grunde "egal" sein. Nichtsdestotrotz macht mich das Verhalten etwas skeptisch.

Vielen Dank!

-- Editiert von User am 22. März 2025 21:17




32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129534 Beiträge, 41320x hilfreich)

Zitat (von tojara99):
dann könnte man mir vorwerfen, dass ich dort die zweite Person (Mieter A) "schwarz" wohnen lasse

Da "schwarz" wohnen lassen nicht justiziabel ist




Zitat (von tojara99):
Meine eigentliche Frage in dem Fall ist, ob ich als Vermieter/Eigentümer Handlungsbedarf habe, bzw. ob ich was tun muss- z.B. den Mieter A auf das Klingelschild aufmerksam machen.

Ich sehe kein "muss". Aber man kann ihn ja mal darauf ansprechen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
tojara99
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Update:

Gestern kam von Mieter A per email ein Schreiben, dass er "in Kürze ausziehen wird" (diese email habe ich erst jetzt gesehen, da diese von einer zweiten email-adresse von ihm verschickt wurde). Das Schreiben ist vom 21.03.2025 und stellt meines Erachtens nach kein Kündigungsschreiben dar. Im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt oben, geht er davon wohl aus, dass er Ende März ausziehen kann, ohne Rücksicht auf die Kündigungsfrist.

Ich kann hierbei ihm nur antworten und ihm sagen, dass wenn er ausziehen will, er mir ein Kündigungsschreiben gemäß Mietvertrag schriftlich per Post zukommen lassen soll und gemäß Kündigungsfrist, ihn bezüglich Übergabe aufmerksam machen, oder?



-- Editiert von User am 22. März 2025 22:29

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129534 Beiträge, 41320x hilfreich)

Zitat (von tojara99):
Das Schreiben ist vom 21.03.2025 und stellt meines Erachtens nach kein Kündigungsschreiben dar.

Korrekt.
Das ist eine reine Information.

Ich würde das auch so behandeln. Eine Information, mehr nicht. Ich würde da auch nicht drauf reagieren.



Wenn ich antworten würde, dann höchsten so was in der Art.
"Danke für die Info.
Bitte beachten sie die Mieterseitigen Obhutspflichten während ihrer Abwesenheit.
Wenn sie die Wohnung irgendwann nicht mehr benötigen, denken Sie bitte an eine ordnungsgemäße Kündigung."




Kaution über 3 Monatsmieten hat man?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
tojara99
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke! Kaution über drei Monate habe ich; im Vertrag steht jedoch eine Kündigungsfrist von einem Monat. Der Mieter machte mir bisher nur Ärger, sodass ich der verkürzten Kündigungsfrist zustimmen würde, wenn er das so will (ich vermute ja). Man kann hierbei von der gesetzlichen abweichen wenn Mieter einverstanden ist, das wäre dann Aufhebung des Mietvertrages, da rechtlich gesehen drei
Monate vorgesehen sind (und die Angabe von einem Monat im Mietvertrag nicht rechtens ist, oder?) ?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129534 Beiträge, 41320x hilfreich)

Zitat (von tojara99):
das wäre dann Aufhebung des Mietvertrages,

Korrekt.


Aufhebung gegen Überlassung von Wohnung und Kaution (2 Monate?) als Schadenersatz. Wenn die Kaution nicht für andere Schäden benötigt wird.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
tojara99
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe neues update:

heute kam eine neue email mit dem header "Auszug" und drei bildern- von dem leeren zimmer und den schlüsseln. dies stellt keine ordnungsgemäße kündigung oder übergabe nach §568 BGB dar (noch seine info vom 21.03.). somit bleibt das mietverhältnis bestehen, bis ich eine schriftliche kündigung mit handunterschrift erhalte, korrekt?

nun zu meinen ansprüchen/weiteres vorgehen:

die miete wird vom JC bezahlt- hierbei weiß ich nicht, ob dem JC ausreicht, wenn der mieter sie nur über einen vermieterwechsel informiert, sodass JC "guten glaubens"? handelt, dass der mieter alles rechtens erledigt.

denn: sollte JC mietzahlung an mich einstellen und zb ab 1.4. an den neuen vermieter zahlen, dann wäre das plump gesagt "ganz schön blöd", wenn JC nicht mal ein kündigungsschreiben anfragt? so könnte ja jeder mieter kommen und sie über einen mieterwechsel informieren, um die kündigungsfrist zu umgehen (zb weil eine zusage für die neue wohnung/zimmer sehr kurzfristig zum 1.4. erfolgte, und der mieter sonst die zusage nicht bekommen hätte, wenn er ordnungsgemäß die kündigungsfrist abgewartet hätte)

ich würde nun den mieter A informieren,

Sehr geehrte/r X,

vielen Dank für die neue Info. Daraus entnehme ich, dass sie das Zimmer nicht mehr brauchen. Hierbei informiere ich Sie, dass weder Ihre Info vom 21.03.2025 noch diese Bilder eine ordnungsgemäße Kündigung nach §568 BGB darstellen, noch eine ordnungsgemäße Übergabe. Das Mietverhältnis bleibt weiterhin bestehen, bis Sie mir eine ordnungsgemäße Kündigung Ihres Mietvertrages mit Handunterschrift zukommen lassen.

Viele Grüße, X"


muss ich noch etwas beachten? die schlüssel nehme ich in gewahrsam, und mache bilder von dem zimmer


-- Editiert von User am 23. März 2025 12:32

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#7
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1264 Beiträge, 493x hilfreich)

Zitat (von tojara99):
im Vertrag steht jedoch eine Kündigungsfrist von einem Monat. Der Mieter machte mir bisher nur Ärger, sodass ich der verkürzten Kündigungsfrist zustimmen würde, wenn er das so will (ich vermute ja). Man kann hierbei von der gesetzlichen abweichen wenn Mieter einverstanden ist, das wäre dann Aufhebung des Mietvertrages, da rechtlich gesehen drei
Monate vorgesehen sind (und die Angabe von einem Monat im Mietvertrag nicht rechtens ist, oder?) ?


Herr, lass es Hirn regnen... :sad:

Die Vereinbarung einer verkürzten Kündigungsfrist ist für die Kündigung des Mieters wirksam. Es bedarf daher keiner Zustimmung des Vermieters.
Das hat nichts mit einer Vertragsaufhebung durch eine zweiseitige Vereinbarung (=Vertrag) zu tun.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2071x hilfreich)

Ich würde das Jobcenter informieren. dass die Person dort nicht mehr wohnt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
tojara99
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich würde das Jobcenter informieren. dass die Person dort nicht mehr wohnt.


ok, aber mit der info, dass ich vom mieter bis dato kein ordnungsgemäßes kündigungsschreiben erhalten habe? ich nehme an, dass das JC ab 1.4. die mietzahlung einstellen wird, da dort davon ausgegangen wird, dass der mieter die kündigungsfrist eingehalten habe

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129534 Beiträge, 41320x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich würde das Jobcenter informieren. dass die Person dort nicht mehr wohnt.

Das wäre überaus kontraproduktiv,

Der Mietvertrag ist ungekündigt. Wenn also das JC anfragt, würde ich genau das und nur das mitteilen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Mietvertrag ist ungekündigt. Wenn also das JC anfragt, würde ich genau das und nur das mitteilen.


Sehe ich auch so, allerdings wenn dann neu vermietet ist, sollte man zumindest die danach für den Ex-Mieter durch das JC geleisteten Mieten dem JC erstatten.

Aber, die Bezieher von Transfergelder wissen meist was sie machen, das JC wird über den neuen Aufenthalt, der vermutlich auch finanziert werden muss, Kenntnis haben und somit die Mietzahlung einstellen.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#12
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Juristisch ist der Sachverhalt für mich klar.

Ich frage mich aber nach der Zielsetzung des Vermieters.

Was wissen wir?
- der Mieter zieht aus/ist ausgezogen
- der Mieter ist bedürftig, mutmaßlich nicht zahlungsfähig
- der Mieter hat in der Vergangenheit für Ärger gesorgt

Jetzt könnte man auf ordentliche Kündigung bestehen, auf Einhaltung einer Kündigungsfrist, die voraussichtlich ausstehenden Mietzahlungen anmahnen, letztlich einklagen und vermutlich am Ende „nur" mit einem Titel, nicht aber mit Geld dastehen.

Oder man sieht zu, dass man schnellstmöglich neu vermietet und möglichst nahtlos Mieteinnahmen generiert.
Dazu müsste man dann nur eine Vereinbarung mit dem Noch-Mieter treffen, die im Grunde beiden entgegenkommt.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#13
 Von 
tojara99
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Ich frage mich aber nach der Zielsetzung des Vermieters.


nun- keinen leerlauf haben.

inserat ist neu online für "ab sofort"; ich war in der wohnung und das zimmer sieht nicht im einwandfreien zustand aus; außerdem fehlt der schlüssel zur zimmertür und ein nachttisch...

sollte ich zum 1.4. einen neuen mieter finden, dann würde ich von der kaution nur die reparaturen, schlüsselersatz und nachttisch abziehen; wenn nicht dann behalte ich mir auch die monatsmiete ein

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19122 Beiträge, 10304x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich würde das Jobcenter informieren. dass die Person dort nicht mehr wohnt.

Dann stellt das Jobcenter die Zahlung garantiert ein.

Als Vermieter muss man im Hinterkopf behalten, dass beim Mieter wahrscheinlich nichts zu holen ist, wenn die Miete vom Jobcenter finanziert wird.

Wenn Ihr primäres Ziel ist, unbezahlten Leerstand zu vermeiden, dann ist das Herumreiten auf einer fehlerhaften Kündigung kontraproduktiv.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#15
 Von 
tojara99
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn Ihr primäres Ziel ist, unbezahlten Leerstand zu vermeiden, dann ist das Herumreiten auf einer fehlerhaften Kündigung kontraproduktiv.


die kaution behalte ich sowieso ein; nach Durchsicht des Zimmers musste ich diverse Mängel feststellen- u.a. fehlen Zimmerschlüssel, zweiter Nachttisch, Kratzer/Dellen und Spuren an den Wänden, Boden und Bett sind nicht im sauberen Zustand.

sollte ich zum Ende des Monats keine Mietzahlung vom JC für den April erhalten, dann gehe ich davon aus, dass der mieter hinterrücks dem JC nichts von einer Kündigungsfrist erzählte, bzw. dass er sich mit mir auf eine auflösung des mietvertrages einigen will.

innerhalb der 2,5 monate (kaution) werde ich mit sicherheit einen nachmieter finden können.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6531x hilfreich)

Zitat (von tojara99):
die miete wird vom JC bezahlt- hierbei weiß ich nicht, ob dem JC ausreicht, wenn der mieter sie nur über einen vermieterwechsel informiert,
Das kann dir als Vermieter egal sein. Bei einem anderen Vermieter müsste er die dort fälligen KDU/Mietkosten beantragen.
Es ist eines Mieters Mitwirkungspflicht, dafür zu sorgen, dass das JC die notwendigen Infos bei einem Umzug erhält und dann eben ab xx Datum die neuen KDU zahlt.

Erhältst du die Mietkosten direkt vom JC oder vom Mieter?

Zitat (von tojara99):
ich nehme an, dass das JC ab 1.4. die mietzahlung einstellen wird,
Sei doch froh, dass er auszieht... warte den 1.4. ab...die Kaution hast du ja auch.

Du als Vermieter hast mit dem JC nichts zu tun.
Wahrscheinlich hat das JC die Gelder für April schon angewiesen, damit sie am 1.4. verfügbar sind.

edit:
neu oder das alte Leiden?
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Vollmoebl-Zimmer-Kuendigung-Drohung-vom-Mieter-__f624094.html

-- Editiert von User am 23. März 2025 15:53

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
tojara99
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Erhältst du die Mietkosten direkt vom JC oder vom Mieter?

Zitat (von tojara99):
ich nehme an, dass das JC ab 1.4. die mietzahlung einstellen wird,
Sei doch froh, dass er auszieht... warte den 1.4. ab...die Kaution hast du ja auch.

Du als Vermieter hast mit dem JC nichts zu tun.
Wahrscheinlich hat das JC die Gelder für April schon angewiesen, damit sie am 1.4. verfügbar sind.

edit:
neu oder das alte Leiden?
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Vollmoebl-Zimmer-Kuendigung-Drohung-vom-Mieter-__f624094.html


die miete erhalte ich direkt vom JC

das alte leiden- immerhin ist der "störfaktor" nun "ausgezogen", ohne eine kündigung eingereicht zu haben...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6531x hilfreich)

Zitat (von tojara99):
die miete erhalte ich direkt vom JC
Dann könntest du dem JC --jetzt-- kurz mitteilen, dass dein Mieter namens x kürzlich ausgezogen ist.
Alles weitere kann das JC dann mit dem Störfaktor himself erledigen.
Evtl. kann das jC auch die Mietzahlung an dich für April noch bremsen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
tojara99
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann könntest du dem JC --jetzt-- kurz mitteilen, dass dein Mieter namens x kürzlich ausgezogen ist.
Alles weitere kann das JC dann mit dem Störfaktor himself erledigen.
Evtl. kann das jC auch die Mietzahlung an dich für April noch bremsen.


sehe ich nicht so- denn das würde nur bedeuten, dass ich dem angebot einer auflösung des mietvertrages zustimme (die email vom mieter konnte man als ein solches auslegen wohl).

ich will ja dass das JC weiterhin miete an mich zahlt, denn bis dato ist der mietvertrag weder gekündigt noch aufgehoben.

wenn das JC nicht ende märz für den april zahlen sollte, würde ich es eh von der kaution abziehen

ausnahme- ich finde einen nachmieter zum 01.04. innerhalb der kommenden woche- dann würde ich selbstverständlich auf mietzahlung seitens JC verzichten

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#20
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat:
ausnahme- ich finde einen nachmieter zum 01.04. innerhalb der kommenden woche- dann würde ich selbstverständlich auf mietzahlung seitens JC verzichten

Allerdings könnte dann der jetzige Mieter Ansprüche gegen Sie erheben, denn er hat ja noch einen gültigen Vertrag.

Ich halte es für schwierig, einerseits mitzuteilen, man akzeptiere die E-Mail-Kündigung nicht, andererseits aber so zu agieren, als sei das Mietverhältnis bereits beendet.
Das sollte also rechtzeitig sauber mit dem Mieter geklärt sein.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6531x hilfreich)

Zitat (von tojara99):
sehe ich nicht so-
Deine Sicht sei dir gegönnt. Aber es wäre mitnichten so. Du kannst auch einfach weiterhin nichts in Richtung JC tun, denn eine Pflicht hast du nicht.
Und was der Mieter nicht tut oder falch tut, weiß das JC auch nicht.

Was und wann und wer auch immer etwas auslegen würde---> steht in den Sternen.
Darüber jetzt zu spekulieren, ist Sand durchs Sieb schütten.

Zitat (von tojara99):
ich will ja dass das JC weiterhin miete an mich zahlt,
jaja, :sad: verstehe schon, dass die Allgemeinheit dich für diesen Störfaktor-Mieter entschädigen soll.
Zitat (von tojara99):
würde ich es eh von der kaution abziehen
Ja, das kannst du auch noch länger tun---> bis du endlich eine formal korrekte Kündigung hast.
Zitat (von tojara99):
dann würde ich selbstverständlich auf mietzahlung seitens JC verzichten
Wie denn? Verzicht erklären?

Lies nochmal deine Überschrift--->er scheint auszuziehen.

-- Editiert von User am 23. März 2025 18:59

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
tojara99
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

update:

nach meiner antwort hat sich der mieter per email nochmal gemeldet mit der nachricht: "... Von mir erhalten Sie keine Kündigung. Das Mietverhältnis ist beendet und die Mietzahlung eingestellt. ..."

somit ist das ein widerspruch insich- er will mir keine ordnungsgemäße kündigung schicken und behauptet, dass das Mietverhältnis beendet sei; ferner gab er dem JC bzgl. vermieterwechsel bescheid und dass das JC nicht mehr weiter an mich zahlen soll.

dann habe ich im grunde meine antwort: von ihm kommt keine ordnungsgemäße kündigung- das mietverhältnis bleibt weiter bestehen.

ich schreibe am 3. werktag des kommenden monats eine mahnung, falls die mietzahlung für den april doch ausbleiben sollte.

sollte ich zum 1. april wen neuen finden, dann biete ich ihm eine auflösung des mietvertrages an.

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6531x hilfreich)

Zitat (von tojara99):
ferner gab er dem JC bzgl. vermieterwechsel bescheid und dass das JC nicht mehr weiter an mich zahlen soll.
Dann ist doch alles paletti. :grins:
Der Störfaktor liest mit, du bist auf dem neuesten Stand, das JC-Thema ist für dich beendet.
Du kannst dir einen solventen unstörenden Mieter als Nachfolger suchen.

Zitat (von tojara99):
das mietverhältnis bleibt weiter bestehen.
Ja, du kannst gern weiterhin an dem fleischlosen Knochen nagen.
Du schreibst ihm eine Mahnung? per whatsApp oder Mail? Oder hat er dir schon seine neue Adresse mitgeteilt?
... sonst nix zu tun??

Du sitzt doch zunächst auf der Kaution. Was willst du noch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
beppi
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 46x hilfreich)

Das JC schuldet DEM MIETER die Zahlung der Wohnung, IN DER ER WOHNT.
Es ist nicht Aufgabe des JC, zu überwachen ob er seine (Miet-)Verträge einhält und sie schulden auuch keine Miete nach einem Auszug (egal aus welchem Grund).
Eine evtl. noch gezahlte Miete für April würde daher (rechtlich korrekt) zurückgefordert werden.
Es ist also in Deinem Sinne, die Zahlung erst gar nicht zuzulassen.
Da man vom (mittellosen) Mieter nichts bekommen kann, würde ich auch gar nichts fordern.
Mein Rat:
Ihm mitteilen, dass Du das Email als Kündigung zum nächstmöglichen Zetpunkt (30.Apr. )auslegst und die letze Monatsmiete von der Kaution abziehen wirst. (Wenn ihm das nicht gefällt, dann müsste er tätig werden.)
Dann ab 1.Mai neu vermieten und die Kaution minus eine Monatsmiete (sowie Schäden und evtl. Nebenkostennachzahlung) an den Ex-Mieter überweisen.
(Hinweis: Wenn die Kaution vom JC kam und an dieses zurückgezahlt werden muss, dann solltest Du die Abrechnung als Kopie auch ans JC schicken und denen auch nur den Restbetrag überweisen. Meiner Erfahrung nach fragen die nicht groß nach.)

-- Editiert von User am 27. März 2025 20:20

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2049 Beiträge, 285x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 27. März 2025 21:55

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
dace2021
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 31. März 2025 09:00

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
tojara99
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

heute (31.03.2025) kam folgendes Schreiben vom Mieter A, der bereits nicht mehr in der Wohnung bzw. Zimmer ist:

München, 23.03.2025
Fristlose Kündigung zum 24.03.2025

Er kündigt in dem Schreiben fristlos und bezieht sich auf §543 Abs.2 BGB. Die Kündigung soll mir angeblich per Einschreiben/Einwurf zukommen, und spätestens da habe ich den Beweis einer rückwirkenden Kündigung via Poststempel.

Damit ist diese fristlose Kündigung, ganz gleich was deren Inhalt auch sein mag, unwirksam, oder?

Außerdem wurde die Kündigung nicht handschriftlich unterschrieben. Ich muss nun auch schauen, ob die schriftliche Kündigung per Einwurf/Einschreiben handschriftlich unterschrieben wurde.

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Sehe ich etwas anders. Der wirklich geäußerte Wille ist letztlich entscheidend. Und da kann man davon ausgehen, dass er so schnell wie möglich aus dem Vertrag raus will. Da rückwirkend nicht geht, würde ich die Willenserklärung, die demnächst eingeht, als Kündigung am Eingangstag des Einschreibens werten, und dann mit der Verrechnung der Kaution dem Spuk ein Ende bereiten. Bei der Bewertung spielt natürlich auch die Email eine Rolle, in welcher steht, Du würdest nie eine Kündigung von ihm erhalten.

Man könnte sich natürlich auch auf den Standpunkt stellen, die normale Kündigungsfrist greift, nur, greife mal einem nackten Mann in die Tasche. Bringt doch nichts.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2755 Beiträge, 453x hilfreich)

Zitat (von beppi):
Eine evtl. noch gezahlte Miete für April würde daher (rechtlich korrekt) zurückgefordert werden.


Aber doch vom Kunden des Jobcenters.
Wenn der Jobcenterkunde mit seinen KdU andere Verbindlichkeiten bezahlt als die Miete seiner aktuellen Wohnung, dann muss er das mit seinem neuen Vermieter ausmachen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10815 Beiträge, 4750x hilfreich)

Zitat (von tojara99):
Damit ist diese fristlose Kündigung, ganz gleich was deren Inhalt auch sein mag, unwirksam, oder?
Nein. Natürlich wirkt eine fristlose Kündigung erst mit Zugang in Schriftform (sprich unterschrieben) beim Vertragspartner, sprich bei dir. Aber meiner Meinung nach ist es unerheblich, was bei fristlos da noch als Datum steht. Fristlos ist selbsterklärend und gilt, sofern gültig, sofort mit Zugang.

Inhaltlich kann man wenig sagen, solange keine Gründe bekannt sind.

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