Mieter sind weg - neu vermieten?

13. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1384 Beiträge, 180x hilfreich)
Mieter sind weg - neu vermieten?

Hallo,

ein Haus wurde im Dezember ab Januar 14 gemietet. Wenige Tage später kündigten die Mieter fristgerecht zu Ende März wegen partnerschaftlicher Probleme. Sie sind nie einzogen. Sie hatten bei Vertragsunterzeichnung Ende Dezember die Schlüssel erhalten. Die Miete kam nur für Januar und das nur nach Ankündigung einer Strafanzeige.
Für Februar und März wurde nicht gezahlt.

Die Mieter reagieren auf keine Form der Kontaktversuche seitens des VM.

Dieser hat ab April Mietinteressenten, die aktuell auf Vertragsunterzeichnung warten. Die aktuellen Mieter hatten dem VM bei Kündigung einen Haustürschlüssel für Besichtigungen hinterlassen.

Kann der VM weiter vermieten, auch wenn die jetzigen Mieter keine Übergabe machen, insbesondere auch ihre Schlüssel nicht abgeben?
Läuft deren Mietverhältnis weiter, wenn sie sich nicht rühren?

Was würdet Ihr tun? Weitervermieten und Haustürschloss austauschen? Dass die Miete eingeklagt wird, ist eh klar, falls auf das gerichtliche Mahnverfahren hin nicht gezahlt wird. Die Mieter sind beide in ungekündigter Anstellung, die Arbeitgeber sind bekannt.

Gruß,

Morcheeba

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7305 Beiträge, 1602x hilfreich)

Verkaufen..... :augenroll:

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3172x hilfreich)

Erst einmal ist die Kündigung wohl eine einseitige Willenserklärung, die Frage ist, ob man zugestimmt hat oder nicht. Ich würde wegen der ausstehenden Mieten fristlos und hilfweise ordentlich kündigen, und sofort eine Räumungsklage anleiern, das geht heutzutage ziemlich schnell, in dieser Konstellation kann man innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Klage ein Versäumnisurteil erwirken, wenn die Gegenseite sich nicht meldet, mit vollstreckungsklausel könnte man daraus die Räumung in die Wege leiten und mit viel Glück ist der Mieter bis Ende April schon draußen. Kürzer wäre es, den Mieter aufzusuchen und die Schlüssen herausfordern.

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4144 Beiträge, 2381x hilfreich)

Haben die Mieter denn überhaupt noch Gegenstände im Haus oder steht das leer? Wenn es leer steht und du eine ordentliche schriftliche Kündigung hast, sehe ich keine Hindernisgründe gegen Neuvermietung. Das Einfordern der fehlenden Mieten ist unabhängig davon.
Ob man sich noch auf eine fristlose Kündigung wegen fehlender Mieten zusätzlich versteift, muss man selbst entscheiden.
In der geschilderten Konstellation würde ich davon ausgehen - da ja ein Schlüssel für Besichtigungen überlassen wurde - dass die Mieter gewillt sind, das Haus zu übergeben. Sie haben ja nichts gegenteiliges geäußert und selbst gekündigt.
Da sie jetzt noch das Recht haben, das Haus zu nutzen, ist eine Übergabe ja auch noch gar nicht zu erwarten.

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1455x hilfreich)

Du kannst ja den Ex-Mietern einen Brief schicken, in denen du ihnen ankündigst, welche Mieten du nun klagweise einfordern wirst, und dass du nun, zum Zwecke der Schadensminderung (da sie sonst noch weiter Miete zahlen müßten), die Wohnung ab April neu vermietest und dass du auf ihre Kosten das Schloss austauschen wirst, wenn sie nicht innerhalb einer von dir gesetzten Frist die Schlüssel zurückgibt.

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#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 1994x hilfreich)

Die Mieter haben die Wohnung nie eingezogen (Wohnung bleibt leer);
haben die Wohnung gekündigt, die Kündigugnsfrist bald abgelaufen;
Einen Schlüssel dem Vm zwecks Weitervermietung (Besichti-
gung ausgehändigt);
Das alles sind grüne Lichte für den VM die Wohnung, sogar möglichst bald, weiterzuvermieten.
Den Mietern ist eher geholfen und dankbar, wenn ihnen einen Nachmieter gefunden würde, dass sie weniger Mietausfallentschädigung zu zahlen haben.
Solange müßten sie die Schlüssel ja noch nicht herausgeben, damit sie mitwissen, wann die Wohnung erst
wieder vermietet wird.
Also:

quote:
den Mieter aufzusuchen und die Schlüssen herausfordern.

Ansonsten den Schloß austauschen. (vorher den Zustand der Wohnung mit Photos, zusammen mit einem Zeugen dokumentieren.)

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#6
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1384 Beiträge, 180x hilfreich)

Hallo,

die Mieter sind bisher für mich nicht erreichbar. Habe es bisher aber nur über die E-Mail-Adressen und Telefonnummern probiert.

Zunächst wurde nun ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, der nächste Woche zugestellt werden müsste. Dann zeigt sich, ob die Leute überhaupt noch an den genannten Adressen auffindbar sind.

Die Nachmieter haben sich bereit erklärt, auf eigene Kosten das Haustürschloss auszutauschen. Briefkasten- und Garagenschlüssel wollten die Mieter gar nicht. Alle Wohnungstürschlüssel dann natürlich auch nicht. Was fehlt sind die Haustürschlüssel.

Wie gesagt, zogen die Leute nie ein, haben also keine Sachen im Haus.

Stinkig bin ich auf den Makler. Den fragte ich vorsorglich schon mal nach den Arbeitgebern der Mieter (wegen eventueller Gehaltspfändung), da ich davon ausging, dass er eine Bonititätsprüfung gemacht hat und sich zumindest die Verdienstbescheinigungen zeigen ließ. Er hat aber auf deren mündliche Zusicherung, zahlungsfähig zu sein, vertraut.
DAFÜR hätte ich keinen Makler engagieren müssen.




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#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 620x hilfreich)

da ich davon ausging,

Du solltest das aber besser wissen.
Für das glauben ist der Pfarrer zuständig.

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#8
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1384 Beiträge, 180x hilfreich)

Ich ging von meinen eigenen Erfahrungen aus der Zeit aus, als ich selbst zur Miete wohnte und mehrfach nach einer Mietwohnung suchte. Ohne Verdienstnachweis ging da gar nichts. Bei Selbständigen musste der letzte Steuerbescheid vorgelegt werden.

Dafür engagiert man doch einen Makler, damit er eine Vorauswahl trifft.




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-- Editiert Morcheeba am 16.03.2014 12:18

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