Mieter soll Renovierung bezahlen

15. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Obbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter soll Renovierung bezahlen

Hallo,

ich bewohne seit zwei Jahren eine Mietwohnung, in der ich Probleme mit Schimmel habe. Obwohl ich die Vermieterin kontaktiert habe, hat sie nichts unternommen.

Mittlerweile habe ich die Wohnung gekündigt. Nach Kündigung ist auf einmal ein Gutachter vorbei gekommen. Dieser hat ein Gutachten geschrieben worin enthalten ist, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Schimmel aufgrund von mangelnden Lüften und Heizen stammt. Weiter steht auch, dass es erst in der Heizperiode definitiv zu bestimmen ist.

Auf jeden Fall verlangt meine Vermieterin von mir, dass ich die Kosten für die Renovierung (Schimmelentfernung und Kalkputz) bezahle. Nun habe ich ein paar Fragen.

1. Muss ich den Gutachter nochmal reinlassen.
2. Kann die Vermieterin einfach die Kaution einbehalten, wenn ich das nicht bezahle
3. Wenn Handwerker zum Renovieren kommen, muss ich die rein lassen?
4. Könnte die Vermieterin dies vor Gericht durchsetzen?
5. Was soll ich machen? Habe leider keine Rechtsschutz
6. Ich habe momentan dauernd Wohnungsbesichtigungen. Muss ich die Vermieterin rein lassen? Makler und Interessenten lass ich natürlich rein.



-----------------
""

-- Editiert am 15.10.2010 11:04

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Muss ich die Vermieterin rein lassen?

Was spräche denn dagegen ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Obbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Den Gutachter möchte ich auf keinen Fall rein lassen, nicht das er noch ein vor Gericht verwertbares Gutachten schreibt. Mit dem bisherigen wird sie ja nichts anfangen können. Also bin ich gesetzlich dazu verpflichtet einen Gutachter rein zu lassen?




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Den Gutachter möchte ich auf keinen Fall rein lassen, nicht das er noch ein vor Gericht verwertbares Gutachten schreibt.

Was soll das denn heißen ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Obbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@Sassy2:
Ähh nein. Wie meinst du das? Das ich verpflichtet bin, den Schaden zu ersetzen??? Wie? Man muss mir doch erstmal nachweisen, dass ich daran Schuld bin oder?

@Mortinghale:
Der Gutachter hat keine Ahnung. Wie ich oben geschrieben habe, kann es erst in der Heizperiode definitiv geklärt werden, wer an dem Schimmel schuld ist. Jetzt ist Heizperiode. Das heißt er könnte, wenn er nochmal kommt, ein Gutachten schreiben, indem der Satz "mit hoher Wahrscheinlichkeit" nicht mehr vor kommt.

Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass in diesem 6-Parteien-Haus 4 Mieter Probleme mit Schimmel haben. Ich gehe also davon aus, dass es nicht an mir liegt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.10.2010 15:31:09
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Den Gutachter möchte ich auf keinen Fall rein lassen, nicht das er noch ein vor Gericht verwertbares Gutachten schreibt.
Der Gutachter jetzt ist als "Parteiengutachter" ohnehin für die Katz.

Wenn der Fall vor Gericht geht, wovon sicher auszugehen ist, wird das Gericht, um die Ursache des Schimmels zu klären, ohnehin einen neutralen Gutachter bestellen.
Der kommt dann ggf. in der Heizperiode, wenn Du eben schon gar nicht mehr in der Wohnung wohnst.
quote:
Ich gehe also davon aus, dass es nicht an mir liegt.
Das wäre in en anderen Wohnungen auch schwierig, wenn Du diese nicht bewohnst.
Immerhin haben 2 Wohnungen offensichtlich aber kein Problem mit Schimmel!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Obbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anton der Zauberer:
Muss ich wirklich Gutachter/Handwerker rein lassen?

Nein ich will keine Aufklärung. Ich möchte nur in Ruhe ausziehen und meine Kaution zurück. Außerdem will ich keine Renovierung bezahlen müssen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
und meine Kaution zurück.
Das dürfte so kaum etwas werden!

-- Editiert am 15.10.2010 12:19

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Obbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo JollyJumber. Danke für deine Antwort. Wer jetzt daran Schuld ist sei mal dahin gestellt.

Meine letzte wichtige Frage ist: Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet Handwerker oder "Parteigutachter" herein zu lassen, so lange ich dort noch wohne.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Da Du als Mieter üblicher Weise dazu verpflichtet bist Arbeiten zu dulden, die der Instandhaltung und Erhaltung der Mietsache dienen würde ich mal sagen ja!

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
guest-12317.10.2010 15:31:09
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Obbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Da sehr viele Mieter nicht wissen, wie man richtig lüftet und heizt sagt das überhaupt nichts aus. Aber du kannst uns ja spaßenshalber mal dein Heiz- und Lüftungsverhalten detailliert und vor allem wahrheitsgemäß schildern, um die Sache besser beurteilen zu können.

Auf diese Beurteilung bin ich ja gespannt. Diese ist wahrscheinlich genauso aussagekräftig wie die des Gutachters.

@Anton der Zauberer
Vielen Dank für die klare Antwort.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.828 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen