Mieter soll Reparatur zahlen

22. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
uwekuerten
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter soll Reparatur zahlen

Unser Vermieter beharrt auf der Reparatur eines elektrischen Metallrolltores in unserer Einfahrt . Das Rolltor läuft auf einer Führungsschiene welche in Beton eingelassen ist . Diese Konstruktion hat unser Vermieter vor einigen Jahren selbst durchgeführt . Jetzt hat sich jedoch dieser Beton vermutlich durch wechselnde Temperatur- bzw. Umwelteinflüsse ( Winter bis -20°C , Sommer bis +35°C ) verzogen und die ganze Führungsschiene hat sich abgesenkt , sodass das Rolltor per Fernbedienung mehrfach angesteuert werden muss bis es richtig schliesst bzw. öffnet . Die Elektrik und der Antriebsmotor funktionieren einwandfrei . Wir haben uns beim Abschluss des Mietvertrages als Mieter verpflichtet das Rolltor im Falle eines Defektes reparieren zu lassen . Das Tor läuft ja , nur der Boden ist defekt . Muss man den Boden ausbessern lassen als Mieter . Dies sind schliesslich meines Erachtens Bauarbeiten , die der Genehmigung des Amtes bedürfen . Vielleicht kann uns ja jemand einen Tipp geben oder über die rechtliche Lage informieren . Danke .

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
als Mieter verpflichtet das Rolltor im Falle eines Defektes reparieren zu lassen .

Auf deutsch, Du hast es funktionsfähig zu halten.
Besteht aktuell dieser Zustand ?
Nein !
Also Du wei0t nun was zutun ist.

quote:
Dies sind schliesslich meines Erachtens Bauarbeiten ,

Wenn dadurch die Funktionsfähigkeit wieder hergestellt wird ist das doch die einzige Lösung.

quote:
die der Genehmigung des Amtes bedürfen .

Nein, Du versetzt den Boden ja in den Urzustand.

quote:
Vielleicht kann uns ja jemand einen Tipp geben

Die nächsten Verträge besser durchlesen und über die Folgen vorab nachdenken.


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

quote:
Wir haben uns beim Abschluss des Mietvertrages als Mieter verpflichtet das Rolltor im Falle eines Defektes reparieren zu lassen.


Wie ist der Wortlaut dieser Klausel? Ist das aus Eutrer Sicht eine Individualvereinbarung gewesen?

Es kann durchaus sein, dass diese Klausel unwirksam ist.

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#3
 Von 
uwekuerten
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja dies ist eine Individualvereinbarung , welche auf einem Extrapapier stand , ohne das wir die Wohnung allerdings nicht bekommen hätten , was uns schon hätte spanisch vorkommen müssen . Aber der Vermieter war so ******freundlich anfangs , dass wir wohl zu unbedarft an die Sache rangegangen sind .
Im Nachhinein denke ich , dass unser Vermieter schon gewusst hat , dass früher oder später etwas passiert . Jetzt nach drei Jahren merkt man immer mehr , dass der Vermieter hier viel selbst gemacht hat und davon sehr viel Pfusch ist .
Solange wir gekuscht haben und ruhig waren war alles bestens.

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#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Also eine vorgelegte Klausel, die nicht ausgehandelt wurde, somit auch keine Individualvereinbarung. Das weis auch unser Drilltroll, daher drängt er mal wieder gezielt das Ganze in die falsche Richtung.

Am besten den Vermieter schriftlich zur Beseitigung des Mangels auffordern, Frist setzen, gleichzeitig die Miete mindern und ankündigen, dass nach Ablauf der Frist Ihr die Reparatur selber in Auftrag gebt und die Kosten mit der Miete verrechnet.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Also eine vorgelegte Klausel,

Wie soll das bewiesen werden ?

quote:
Frist setzen, gleichzeitig die Miete mindern und ankündigen, dass nach Ablauf der Frist Ihr die Reparatur selber in Auftrag gebt und die Kosten mit der Miete verrechnet.

Was, wenn der VM Zeugen hat ?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Lies Dir da mal durch:

http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/Vermieterfreundliches_BGH_Urteil.html

Selbst Haus und Grund sieht es im Endeffekt so, dass eine Individualvereinbarung eine Vereinbarung ist, wo beide Seiten etwas davon haben. Nicht nur die Eine etwas vorgibt.





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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Power007
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Vermieter war so ******freundlich anfangs , dass wir wohl zu unbedarft an die Sache rangegangen sind .
Im Nachhinein denke ich , dass unser Vermieter schon gewusst hat , dass früher oder später etwas passiert . Jetzt nach drei Jahren merkt man immer mehr , dass der Vermieter hier viel selbst gemacht hat und davon sehr viel Pfusch ist .
Solange wir gekuscht haben und ruhig waren war alles bestens.



das kommt mir doch sehr bekannt vor


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