Hi Leute,
vor einem Monat wurde in Italien u.a. mein Wohnungsschlüssel geklaut.
Dies habe ich dem Vermieter gemeldet. Der hatte gemeint, ein neuer Schlüssel würde 57€ kosten.
Nun habe ich eine Rechnung über 660€ bekommen, da der Vermieter der Meinung ist, die ganze Schließanlage vom Haus auszutauschen.
Auf dem Schlüssel sind aber keine Hinweise auf den Wohnort oder das Haus. Die Täter haben keinen Namen und es ist auch auszuschließen, dass jemand Bekanntes diesen Schlüssel geklaut hat.
Nun meine Frage...muss ich die Auswechslung der ganzen Schließanlage bezahlen, obwohl ausgeschlossen werden kann, dass jemand weiß wo der geklaute Schlüssel passt?
vg
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Mieter soll Schlösser ersetzen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Und wie willst Du nachweisen, dass der Dieb Deinen Namen nicht hat?
Bei Schlüsselverlust einer Schließanlage kann der Vermieter auf den Austausch der Anlage bestehen.
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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"
Wir waren zu zweit am Strand in Italien und der Dieb hat die Handtasche geklaut. Da war definitiv kein Name drin. Ich hab die Vermutung, dass der Vermieter nur die marode Schließanlage dadurch erneuern möchte.
Kannst du mir sagen, nach welcher Grundlage er es verlangen kann? Ich dachte, ich hab mal irgendwo gelesen, dass er es nicht verlangen kann, wenn der Dieb keinen Hinweis auf die Wohnung hat...
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Als erstes sollten Sie mal in Ihren Haftpflichtversicherungsvertrag gucken.
[color=green]Bei guten Haftpflichtversicherungen ist der Schlüsselverlust mitversichert. [/color] Und auch der Kosten von Dienstschlüsseln, so am Rande.
Und dann soll sich doch bitte die Versicherung mit dem Vermieter auseinandersetzen.
In der Handtasche war keine Geldbörse, kein Ausweis, nichts, was irgendwie die Zuordnung des Schlüssels zulässt?
Dann haben Sie m.e. völlig recht, der Verlust allein rechtfertigt nicht die Forderung der Übernahme der Kosten des Austauschs aller Schlösser.
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quote:<hr size=1 noshade>Bei Schlüsselverlust einer Schließanlage kann der Vermieter auf den Austausch der Anlage bestehen. <hr size=1 noshade>
DAS war aber nicht die Frage ...
Der BGH hat in einem Urteil (AZ.: VIII ZR 205/13 ) die Ersatzpflicht von Mietern gewissen Regeln unterworfen:
- Der Mieter muss den Verlust des Schlüssels verschuldet haben
- Ein Mißbrauch des Schlüssels muss ausgeschlossen sein
- Der Vermieter muss die Schlösser und Schlüssel auch tatsächlich auch ausgetauscht haben, ein Kostenvoranschlag löst keine Ersatzpflicht aus
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Versichert ist es ja...aber das ist ja nicht die Frage...
Den Verlust habe ich schon mal nicht zu verschulden.
Der Missbrauch ist mangels Hinweise auf die Wohnung ausgeschlossen.
Ich werde morgen mal mit dem Vermieter reden...
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quote:<hr size=1 noshade>Versichert ist es ja...aber das ist ja nicht die Frage... <hr size=1 noshade>
Dann Versicherung informieren und den Vermieter an die Versicherung verweisen ...
quote:<hr size=1 noshade>Ich werde morgen mal mit dem Vermieter reden... <hr size=1 noshade>
Würde ich mir noch mal gut überlegen ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:<hr size=1 noshade>Würde ich mir noch mal gut überlegen ... <hr size=1 noshade>
Ja..so richtig überzeugt bin ich von der Idee selbst noch nicht. Das Urteil (AZ.: VIII ZR 205/13 ) sagt für den Fall hier schon viel aus und demnach wird die Versicherung auch nicht zahlen.
Ich denk aber aus taktischen/politischen Gründen werde ich das doch lieber an die Versicherung überreichen.
Ich würde in den nächsten Monaten gern umziehen und die neue Wohnung wird von der gleichen Hausverwaltung verwaltet.
quote:<hr size=1 noshade>Dann Versicherung informieren und den Vermieter an die Versicherung verweisen ... <hr size=1 noshade>
Es wurde ja noch mehr außer der Schlüssel gestohlen. Meine erweiterte Hausrat eines Versicherungsunternehmens übernimmt die gestohlenen Sachen. Die Haftpflicht ist beim gleichen Versicherer. Sollte ich die Rechnung der Hausverwaltung da schon mit hin schicken oder soll ich dem Vermieter die Versicherung und die Versichertennummer nennen?
vg
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Verschulden - das betrifft Vorsatz und Fahrlässigkeit. Und einen Schlüssel in einer Handtasche am Strand lassen, das ist zumindest grob fahrlässig.
wirdwerden
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quote:
einen Schlüssel in einer Handtasche am Strand lassen, das ist zumindest grob fahrlässig.
richtig, am Strand wird der Schlüssel überhaupt nicht benötigt.
Für alle andere Hausbewohner ist es wohl lästig und hinderlich, wenn immer wieder irgendjemand Hausschlüssel verliert, dass diser wiederholt ausgetauscht werden muß.
Und für betr. Mieter/Eigentümer viel Zeit-, Arbeits- und Kostenaufwand.
Aus diesem Gesichtspunkt ist eine Schließanlage für Haustür unpraktisch, einfachere Schloß tut`s auch.
quote:<hr size=1 noshade>einen Schlüssel in einer Handtasche am Strand lassen, das ist zumindest grob fahrlässig. <hr size=1 noshade>
Unbeaufsichtigt im Hotelzimmer wäre also besser als in der Handtasche?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
einen Schlüssel in einer Handtasche am Strand lassen, das ist zumindest grob fahrlässig.
Das stimmt. Jedoch wurde unser Auto aufgebrochen und die Handtasche aus dem Kofferraum über den Innenraum des Autos, durch die eingeschlagene Seitenscheibe gestohlen.
Da wurde demnach keine im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen. Kofferraum war von alles Möglichkeiten die vermeintlich sicherste...
Aber nochmal zur Versicherung. Kann ich das denen schicken und dann auf die Hausverwaltung verweisen? Möchte gern aus diesem Streit um dieses Geld nicht der Vermittler zwischen den beiden sein...
vg
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