Mieter stellt sich taub

16. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bubikopf5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter stellt sich taub

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Meine Frau und ich haben vor 20 Jahren eine kleine Dachwohnung als "Altersvorsorge" gekauft. Wir wollten später in diese Wohnung einziehen. Aus beruflichen Gründen sind wir vor ca. 10 Jahren ca. 50Km von dieser Wohnung weggezogen und werden auch nicht mehr zurückziehen. Seit dem Kauf ist die Wohnung vermietet. Mit meinem aktuellen Mieter habe ich nun das Problem, dass er einfach die Miete nicht bezahlt. Sämtliche Schreiben werden nicht beantwortet. Einschreiben kommen regelmäßig zurück. Auf Telefonanrufe reagiert er nicht. Um meine Telefonnummer zu "verschleiern" habe ich schon von diversen Telefonen angerufen. Er reagiert einfach nicht darauf. Als ich das letzte Mal vor der Wohnung gestanden habe, hatte im Wohnzimmer das Licht gebrannt. Nachdem ich geklingelt hatte, ging das Licht aus. Er taucht einfach unter. In der Zwischenzeit habe ich mir ein Anwalt genommen. Der hat einen fristlose Kündigung formuliert und zustellen lassen. Ich befürchte, dass er die Frist einfach verstreichen lässt und wie üblich nicht reagiert und sich "taub" stellt. So etwas habe ich noch nie erlebt. Mein Anwalt rät mir dann zu einer Räumungsklage. Aber ich habe einfach keine Lust diese Kosten zu tragen. Bis es zu einem Termin bei Gericht kommt, vergehen ja bestimmt auch noch einige Monate, in denen er vermutlich auch keine Miete bezahlt. Ganz ehrlich gesagt, habe ich gute Lust, einfach das Schloss auszutauschen. Sollte er mich anzeigen, wird dies vermutlich billiger sein als Mietausfall und Gerichtskosten für die Räumungsklage....
Eigentlich bin ich ein ruhiger und verständnisvoller Mensch. Aber das geht echt zu weit.
Kann mir da jemand vielleicht ein Tipp geben?

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Das Schloss auszutauschen ist keine gute Idee: dann zahlst du zusätzlich zum Mietausfall usw. auch noch die Anwaltskosten deines Mieters, und musst auch noch das alte Schloss wieder einbauen...



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

quote:
Aber ich habe einfach keine Lust diese Kosten zu tragen. Bis es zu einem Termin bei Gericht kommt, vergehen ja bestimmt auch noch einige Monate, in denen er vermutlich auch keine Miete bezahlt. Ganz ehrlich gesagt, habe ich gute Lust, einfach das Schloss auszutauschen.


Willkommen in der Welt der Vermieter. Keine Rechte nur Pflichten. Dir wird wenn's ordentlich laufen soll nichts anderes übrig bleiben als ne Räumungsklage, diese soll habe ich gehört auch relativ zeitnah machbar sein. Ob du natürlich Chancen hast das Geld mal durch einen Titel wiederzukriegen musst du selbst beurteilen.

Nimm dir doch mal etwas Zeit und pass deinen Mieter mal vor dem Haus ab, vielleicht hast du ja ne Chance persönlich was zu erreichen.

Thema Schloss austauschen: Ich habe es mal in einem Fall gemacht, wo der Mieter 6 Monate kein Lebenszeichen gegeben hat und keine Miete gezahlt hat, die Wohnung stand voll schimmeliger Sachen (Gesundheitsrisiko für uns). Hier wurde das Schloss ausgetauscht und das was offensichtlich Dreck war weggeschmissen und wichtige Sachen aufgehoben. Hat mich damals 250€ + Gericht gekostet, je nach Wehrhaftigkeit des Mieters ist die Grenze aber nach oben offen, so dass ich es heute etwas anders machen würde.

-- Editiert sunnyboy171981 am 17.03.2014 08:32

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

quote:
+ Gericht


Wie kam die Gerichtskosten zustande, wo man ohne Räumungskalge den Schloß selbst ausgetauscht hatte ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

quote:
Wie kam die Gerichtskosten zustande, wo man ohne Räumungsklage den Schloss selbst ausgetauscht hatte ?



Dadurch dass der Mieter hier einen Prozess wegen angestrengt hat. Unterm strich war's jedoch für mich günstiger als ne Räumungsklage, aber wie beschrieben kann dies auch höher ausfallen. Ich konnte jedoch in dieser Situation den Schimmel und die hieraus resultierenden Gesundheitsrisiken nicht hinnehmen, so dass es mir erstmal egal war was hier rauskommt. Angenehmer Nebeneffekt war, dass ich die Wohnung schneller wieder vermieten konnte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das klingt aber so, als wäre dein Mieter schon weggewesen, sunnyboy. Der von Bubikopf ist aber noch da und da dürfte es schwer sein mit einfach Schloß austauschen. Ich rate davon jedenfalls auch ab. Das Einzige, was Bubikopf erreicht, ist, dass der vermieter auf Bubikopfs Kosten das Schloß wieder erneut austauscht (im günstigten Fall - Anzeige wegen Hausfriedensbruch ginge natürlich auch).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Bei mir ist der Mieter nach glaube es waren 9 Monaten wieder aufgetaucht. Der Fall sollte hier auch nur als Beispiel dienen für seine Frage Schloss austauschen.

Wie jeder von uns mit solchen Mieter in Anbetracht der für uns nachteiligen Gesetzeslage umgeht muss jeder selbst wissen.

Ich würde an seiner Stelle mal versuchen den Mieter persönlich zur rede zu stellen und Ihm die Konsequenzen aufzeigen die aus seinem Verhalten resultieren. Dümmer wird man dadurch nicht, erfährt aber evtl. warum die jetzige Situation so ist und kann seine Chancen abschätzen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wer weiss, vielleicht ist der Mieter ja tatsächlich weg und er hat einfach seinen Schlüssel weitergegeben. Mit den bisherigen Maßnahmen bekommt man sowas ja nicht raus. Geld in einen Privatdetektiv investieren?
Oder mal bei der Polizei eine Vermisstenanzeige aufgeben?


-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.625 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen