Hallo,
ich habe neulich ein Schreiben vom Vermieter bekommen, in dem er auffordert, meine Veränderungen im Keller rückgängig zu machen. Ein Nachbar hat scheinbar gesehen und danach gepetzt, wie ich Autoteile (Reifen etc.) in den eigenen Kellerverschlag reinbrachte. Zudem habe ich an der Lattentür des Verschlags Verkleidung von innen draufmontiert, damit keiner aus Neugier so einfach reingucken kann. Der VM stellt klar, dass im Keller nur Gegenstände reingehören die mit der Wohnung direkt zu tun haben. Zudem verlangt er die Beseitigung der Verkleidung an der Tür, da er damit begründet, dass die Luft zirkulieren müsse. Bei Unterlassung droht er mit Abmahnung und ggf. fristloser Kündigung.
Sind seine Forderungen irgendwie berechtigt?
Grüße
Mieter stellt übertriebene Forderungen
14. April 2016
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Frage vom 14. April 2016 | 14:35
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter stellt übertriebene Forderungen
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#1
Antwort vom 14. April 2016 | 15:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120199 Beiträge, 39848x hilfreich)
Und was ist mit Deinen übertriebenen Forderungen? Da hast Du jetzt gar nichts zu geschrieben....
Zitat:Der VM stellt klar, dass im Keller nur Gegenstände reingehören die mit der Wohnung direkt zu tun haben.
Dann würde ihn mal nach der Rechtsgrundlage dieses Verlangens fragen.
Würde mich wunderen wenn er da etwas hätte ...
Zitat:Zudem verlangt er die Beseitigung der Verkleidung an der Tür, da er damit begründet, dass die Luft zirkulieren müsse.
DAS könnte berechtigt sein.
Müsste man vor Ort prüfen.
Eventuell reicht auch ein ausreichend breiter Schlitz oben und unten.
#2
Antwort vom 14. April 2016 | 15:10
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:Der VM stellt klar, dass im Keller nur Gegenstände reingehören die mit der Wohnung direkt zu tun haben.
Solange keine Einschränkung im Mietvertrag steht (und auch dann könnte man noch überlegen, ob die wirksam sein kann), darf man im Keller alles lagern, was nicht gesetzlich (Kokain) oder aus Sicherheitsgründen (Benzin) verboten ist oder der privaten Nutzung der Wohnung zuwiderläuft (Lager für das eigene Gewerbe).
-- Editiert von TheSilence am 14.04.2016 15:10
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#3
Antwort vom 14. April 2016 | 15:17
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd was ist mit Deinen übertriebenen Forderungen? Da hast Du jetzt gar nichts zu geschrieben.... :
Zitat:Der VM stellt klar, dass im Keller nur Gegenstände reingehören die mit der Wohnung direkt zu tun haben.
Dann würde ihn mal nach der Rechtsgrundlage dieses Verlangens fragen.
Würde mich wunderen wenn er da etwas hätte ...
Aber grundsätzlich darf dort alles gelagert werden, was keine Gefährdung für die Mietsache (z.B. brennbare Stoffe) oder gegenüber den Mietmietern darstellt, nicht wahr?
#4
Antwort vom 14. April 2016 | 15:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120199 Beiträge, 39848x hilfreich)
Zitat:Aber grundsätzlich darf dort alles gelagert werden, was keine Gefährdung für die Mietsache (z.B. brennbare Stoffe) oder gegenüber den Mietmietern darstellt, nicht wahr?
Korrekt.
Sogar Kokain könnte man da lagern ...
#5
Antwort vom 14. April 2016 | 17:41
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Und sogar darf im eigenen Kellerabteil oder in der Wohnung gestunken werden, sofern man dafür sorgt, dass der Gestank nicht zu anderen Mitmietern zieht und ihnen Anlass gibt, sich zu beschweren, richtig?
Und wie sähe dann aus, wenn der Vermieter hart bleibt, und die Kündigung ausspricht? Nimmt man dann einen Anwalt und dann...?
#6
Antwort vom 14. April 2016 | 20:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120199 Beiträge, 39848x hilfreich)
Zitat:Und sogar darf im eigenen Kellerabteil oder in der Wohnung gestunken werden, sofern man dafür sorgt, dass der Gestank nicht zu anderen Mitmietern zieht und ihnen Anlass gibt, sich zu beschweren, richtig?
Korrekt.
Zitat:Und wie sähe dann aus, wenn der Vermieter hart bleibt, und die Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) ausspricht? Nimmt man dann einen Anwalt und dann...?
Entweder man nimmt sofort einen Anwalt, oder wartet damit bis der Vermieter Räumungsklage einreicht.
Das kann jeder selbst entscheiden.
#7
Antwort vom 15. April 2016 | 14:08
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:Aber grundsätzlich darf dort alles gelagert werden, was keine Gefährdung für die Mietsache (z.B. brennbare Stoffe) oder gegenüber den Mietmietern darstellt, nicht wahr?
Ich schrieb doch schon, auch eine Nutzung für gewerbliche Zwecke (Lager für das eigene Einzelhandelsgeschäft) wäre kein üblicher Gebrauch der Mietsache und daher unzulässig.
Zitat:Sogar Kokain könnte man da lagern ...
Auch da hätte der VM einen Unterlassungsanspruch; Begehung von Straftaten ist kein üblicher Gebrauch der Mietsache.
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