Mieter stellt übertriebene Forderungen

14. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2016 19:33:51
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter stellt übertriebene Forderungen

Hallo,
ich habe neulich ein Schreiben vom Vermieter bekommen, in dem er auffordert, meine Veränderungen im Keller rückgängig zu machen. Ein Nachbar hat scheinbar gesehen und danach gepetzt, wie ich Autoteile (Reifen etc.) in den eigenen Kellerverschlag reinbrachte. Zudem habe ich an der Lattentür des Verschlags Verkleidung von innen draufmontiert, damit keiner aus Neugier so einfach reingucken kann. Der VM stellt klar, dass im Keller nur Gegenstände reingehören die mit der Wohnung direkt zu tun haben. Zudem verlangt er die Beseitigung der Verkleidung an der Tür, da er damit begründet, dass die Luft zirkulieren müsse. Bei Unterlassung droht er mit Abmahnung und ggf. fristloser Kündigung.
Sind seine Forderungen irgendwie berechtigt?

Grüße

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Und was ist mit Deinen übertriebenen Forderungen? Da hast Du jetzt gar nichts zu geschrieben....



Zitat:
Der VM stellt klar, dass im Keller nur Gegenstände reingehören die mit der Wohnung direkt zu tun haben.

Dann würde ihn mal nach der Rechtsgrundlage dieses Verlangens fragen.
Würde mich wunderen wenn er da etwas hätte ...



Zitat:
Zudem verlangt er die Beseitigung der Verkleidung an der Tür, da er damit begründet, dass die Luft zirkulieren müsse.

DAS könnte berechtigt sein.
Müsste man vor Ort prüfen.

Eventuell reicht auch ein ausreichend breiter Schlitz oben und unten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Der VM stellt klar, dass im Keller nur Gegenstände reingehören die mit der Wohnung direkt zu tun haben.


Solange keine Einschränkung im Mietvertrag steht (und auch dann könnte man noch überlegen, ob die wirksam sein kann), darf man im Keller alles lagern, was nicht gesetzlich (Kokain) oder aus Sicherheitsgründen (Benzin) verboten ist oder der privaten Nutzung der Wohnung zuwiderläuft (Lager für das eigene Gewerbe).



-- Editiert von TheSilence am 14.04.2016 15:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.04.2016 19:33:51
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und was ist mit Deinen übertriebenen Forderungen? Da hast Du jetzt gar nichts zu geschrieben....


Zitat:Der VM stellt klar, dass im Keller nur Gegenstände reingehören die mit der Wohnung direkt zu tun haben.
Dann würde ihn mal nach der Rechtsgrundlage dieses Verlangens fragen.
Würde mich wunderen wenn er da etwas hätte ...



Aber grundsätzlich darf dort alles gelagert werden, was keine Gefährdung für die Mietsache (z.B. brennbare Stoffe) oder gegenüber den Mietmietern darstellt, nicht wahr?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat:
Aber grundsätzlich darf dort alles gelagert werden, was keine Gefährdung für die Mietsache (z.B. brennbare Stoffe) oder gegenüber den Mietmietern darstellt, nicht wahr?

Korrekt.


Sogar Kokain könnte man da lagern ...
:devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.04.2016 19:33:51
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Und sogar darf im eigenen Kellerabteil oder in der Wohnung gestunken werden, sofern man dafür sorgt, dass der Gestank nicht zu anderen Mitmietern zieht und ihnen Anlass gibt, sich zu beschweren, richtig? ;)

Und wie sähe dann aus, wenn der Vermieter hart bleibt, und die Kündigung ausspricht? Nimmt man dann einen Anwalt und dann...?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat:
Und sogar darf im eigenen Kellerabteil oder in der Wohnung gestunken werden, sofern man dafür sorgt, dass der Gestank nicht zu anderen Mitmietern zieht und ihnen Anlass gibt, sich zu beschweren, richtig? ;)

Korrekt.



Zitat:
Und wie sähe dann aus, wenn der Vermieter hart bleibt, und die Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) ausspricht? Nimmt man dann einen Anwalt und dann...?

Entweder man nimmt sofort einen Anwalt, oder wartet damit bis der Vermieter Räumungsklage einreicht.
Das kann jeder selbst entscheiden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Aber grundsätzlich darf dort alles gelagert werden, was keine Gefährdung für die Mietsache (z.B. brennbare Stoffe) oder gegenüber den Mietmietern darstellt, nicht wahr?


Ich schrieb doch schon, auch eine Nutzung für gewerbliche Zwecke (Lager für das eigene Einzelhandelsgeschäft) wäre kein üblicher Gebrauch der Mietsache und daher unzulässig.

Zitat:
Sogar Kokain könnte man da lagern ...


Auch da hätte der VM einen Unterlassungsanspruch; Begehung von Straftaten ist kein üblicher Gebrauch der Mietsache.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.038 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen