Mieter suchen zwecks Kautionsrückzahlung?

18. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Abacus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter suchen zwecks Kautionsrückzahlung?

Hallo zusammen,

bei folgender Situation brauche ich einen Tip, wie die Rechtslage ist und wie ich weiter vorgehen sollte:

Einer meiner Mieter ist im April 2005 ausgezogen, nachdem er seine Miete vorher monatelang unregelmäßig und mit teilweise wochenlanger Verzögerung gezahlt hat - am Ende ohnehin nur noch bar. Beim Auszug waren aber zum Glück alle Rückstande ausgeglichen - man kann nicht sagen, dass er sich nicht bemüht hätte... Die vertraglich vereinbarte Kaution wollte er in Raten zahlen, kam aber über einen Betrag von ca. 200 EUR nicht hinaus.

Im Rahmen der Wohnungsübergabe vereinbarten wir, dass ich den bezahlten Teil der Kaution einbehalte, bis die Nebenkostenabrechnnung für 2005 vorliegt (immerhin war er den gesamten Winter über in der Wohnung und zog dann im Frühjahr aus - bei dieser Konstellation ist eine Nachzahlung durch die Heizkosten doch relativ wahrscheinlich). Außerdem ließ ich mir die neue Anschrift des Mieters geben und hielt diese auch im Übergabeprotokoll fest. Der Mieter erwähnte, dass die neue Anschrift die Wohnung einer Freundin sei, bei der er temporär wohnen wolle, bis er wirtschaftlich wieder Fuß gefasst habe. Ich bat ihn daraufhin auch in seinem eigenen Interesse darum, bei einem ggf. stattfindenden weiteren Wohnungswechsel dranzudenken, mir die neue Adresse mitzuteilen. Immerhin konnte er ja noch mit einer Rückzahlung der Kaution, ggf. unter Abzug der NK-Nachzahlung, rechnen.

Inzwischen liegt die NK-Abrechnung 2005 vor, und unter dem Strich hat der Mieter noch Anspruch auf eine Rückzahlung von ca. 136 EUR seiner Kaution. Das habe ich ihm in einem Brief mitgeteilt, den ich ihm zusammen mit der NK-Abrechnung an die mir bekannte neue Adresse geschickt habe. Im Brief bat ich ihn um Nennung eines Bankkontos zur Überweisung. Das mir bekannte Konto, von dem er am Anfang seine Miete bezahlt hat, will ich nicht verwenden, weil ich nicht weiß, ob es überhaupt noch existiert (neue Anschrift ist in einer anderen Stadt) und falls ja, ob der Ex-Mieter viel davon hat, wenn ich dieses Konto verwende (ggf gepfändet oder ähnliches).

Inzwischen sind fast 5 Wochen vergangen. Der Brief kam nicht als unzustellbar zurück, der Ex-Mieter hat sich aber auch in keiner Weise gemeldet. Wenn der Brief ihn erreicht hätte, wäre er sicher sehr schnell auf mich zugekommen, denn für jemanden in einer gewissen finanziellen Lage sind 136 EUR bestimmt ziemlich viel Geld.

Nun zu meinen Fragen:
- Welche "Anstrengungen" muß ich unternehmen, um den Ex-Mieter ausfindig zu machen, damit er in den Genuß seiner Rückzahlung kommen kann? Reicht der Brief an die letzte mir bekannte Anschrift aus?
- Welche Fristen gibt es ggf., nach denen der Anspruch des Ex-Mieters verjährt ?
- Ich habe das Mietkautionssparbuch aufgelöst (musste ich, weil ich ihm ja den genauen Rückzahlungsbetrag incl. Zinsen nennen wollte und ich davon ausgegangen bin, dass ich ihm diesen Betrag dann innerhalb kurzer Zeit überweisen werde, sobald er mir eine Bankverbindung genannt hat). Muss ich den Betrag jetzt, wenn er sich nicht meldet, erneut (wie es das Gesetz fordert), getrennt von meinem eigenen Vermögen anlegen ?

Tja, vielleicht ein eher seltener Fall, wenn man als Vermieter das Geld des Mieters nicht loswird. Wie seht ihr das?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

genug angestrengt.

Der kommt schon noch.

det11

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