Mieter teilt Schaden nicht mit

9. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
jjgoldmann
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)
Mieter teilt Schaden nicht mit

Hallo zusammen,

seit 1 Monat sind wir stolze Eigentümer einer Einzelgarage, die noch 2 Monate vermietet ist und die wir dann selbst nutzen wollen.
Wir kennen sowohl den vorigen Eigentümer, als auch den Mieter (allerdings nicht näher). Wir wissen, dass sich der vorige Eigentümer und sein Mieter seit ca. 2 Jahren nicht mehr grün sind (auch weil der Mieter bekanntermaßen ein Vollidiot ist). Wir wissen auch, dass der Mieter die Garage sehr gerne haben wollte, aber der Eigentümer hat sie aus den o.g. Gründen lieber billiger an uns verkauft, als sie dem anderen zu geben.

Jetzt haben wir also dem Mieter mitgeteilt, dass wir die Neuen sind, für die Zahlung etc.
Prompt kam eine Mail von ihm, dass das Garagentor zu reparieren sei. Es sei seit 2 Tagen kaputt und lasse sich kaum mehr öffnen.
Wir waren gerade im Urlaub und haben dadurch 2 Wochen später davon erfahren. 3 Tage später haben wir jetzt die Sache besichtigt.
Die Verankerung oder Aufhängung ist auf einer Seite total beschädigt, Stangen sind rausgebrochen und er hat jetzt die Aufhängung mit einem Seil gesichert, damit die Garage überhaupt noch zu öffnen ist. Kurz, es ist eine große Sache.
Die Garage ist 50 Jahre alt, also alt, aber das Tor der gleich alten Nachbargarage ist völlig in Ordnung.

Er nutzt die Garage nicht für ein Auto, sondern lagert Gegenstände drin. Theoretisch müsste er nicht zu häufig ran.

Die Sache ist nicht über Nacht passiert, auch nicht vor 3 Wochen. Es ist uns bekannt, dass die Garage schon vor Monaten nicht mehr richtig schloss und dass ein Nachbarsjunge sie zum Spass einfach aufdrückte. Wir können uns gut vorstellen, dass der Mieter die Garage nach Ende des Mietvertrages einfach komplett kaputt zurück geben wollte (aus Rache). Nachdem jetzt aber der Eigentümer gewechselt hat und eine Stange zuviel abgebrochen ist, ging es wohl doch zu weit.

Nach soviel Text jetzt meine Fragen:

Muss er denn nicht schon viel früher eine Beschädigung anzeigen ?
Könnte man ihn für sowas belangen ?
Wir haben hier jetzt evtl. einen Komplettaustausch vorzunehmen, statt dass man vor Monaten die Aufhängung wieder eingerichtet hätte ...

Die Garage ist nicht mehr abschließbar. Kann er uns belangen, wenn was geklaut würde ? (Wobei sie ja seit Monaten nicht abschließbar war, aber er schrieb: "seit 2 Tagen"...).

Als Vermieter sind wir noch völlig unbedarft, wir wollten die Garage ja selber nutzen und dachten, dass wir die 2 Monate Vermietung schon überstehen, auch wenn der Mieter ein Idiot ist. Jetzt ärgert es mich, weil ich das Gefühl habe, dass er mutwillig "unsere" Garage zerstört.
Ich wäre für jeden Ratschlag und jede Information dankbar.

Danke und Grüße
jjgoldmann

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn ein Handwerker nachweisen kann, dass der Mieter die Garagentür mutwillig beschädigt hat, könnt ihr die Reparaturrechnung an ihn weiterleiten und wenn er nicht zahlt, notfalls einklagen.

Ansonsten hat der Mieter natürlich eine Obhutspflicht über die angemieteten Sachen.

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Da ihr vermutlich nicht nachweisen könnt, das der Mieter das Tor absichtlich kaputt gemacht hat, solltet ihr ihm vorschlagen, die Garage schon jetzt zu räumen und an euch zu übergeben. Dann seit ihr sicher, das nach der Reparatur niemand außer euch die Garage benutzen und eventuell weiter beschädigen kann.

Wenn euch schon vor Monaten bekannt war, das die Garage nicht mehr richtig schloß, dann habt ihr ja hoffentlich bei der Kaufverhandlung diesen Mangel dazu benutzt, den Kaufpreis zu drücken. Damit sind dann die Reparaturkosten zumindest zum Teil abgedeckt!




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