Mieter übergibt Wohnung an Nachmieter...Schäden?

27. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
summisumm
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter übergibt Wohnung an Nachmieter...Schäden?

Hallo,
ich bin in der Suche nicht ganz fündig geworden...sorry, das es etwas länger ist...
Mein Mieter hat zum 01.05. einen Nachmieter gefunden, mit dem ich auch schon den Mietvertrag mit Kautionsübergabe gemacht habe. Soweit so gut. Der Nachmieter konnte nun gestern schon in die Wohnung, da der bisherige schon ausgezogen war. Ich habe tel. mit beiden abgemacht, daß wir uns am besagten Umzugstag (der stand damals noch nicht genau fest) in der Wohnung zur Übergabe treffen.
Heute morgen kontaktiert mich nun mein neuer Mieter: Er wäre gestern schon eingezogen, zeitgleich ist mein alter Mieter mit seinen restlichen Sachen raus. Nun hat mein alter Mieter die Zählerstände abgelesen, hat dem Neuen die Schlüssel gegeben und gesagt, das wars dann für ihn. Auf die Frage, daß man mir doch Bescheid geben müsste, sagte er, er kommt nicht nochmal hierher, da hat er keine Zeit für. Ich bin dann heute hingefahren, um wenigstens mit dem Neuen die Übergabe zu machen, wie abgemacht. Nun ist eine teure eingebaute Lampe (die mitvermietet war) defekt. Der alte Mieter hat mir das nicht mitgeteilt. Dem neuen fiel es bei der "Übergabe" nicht auf, da das Licht nicht an war.
Es wäre ja in der Verantwortung des alten Mieters gewesen, mir den Defekt zu melden, oder (bei Kleinstreparatur) das selbst zu regeln...da er nie die Kaution bezahlt hatte (anderes Thema), kann ich hier auch nichts zurückhalten...ich will das aber auch nicht alles so hinnehmen....
Wie verhalte ich micht jetzt richtig? Die Übergabe nachträglich macht doch keine Sinn oder? Kann ich eine Reparatur nachträglich in Rechnung stellen? Sollte ich die defekte Lampe ihm sofort mitteilen (z.B. per SMS heute noch)?
Ich bin etwas unsicher, wie ich mich hier richtig verhalten soll...
Bin dankbar für jeden Rat....
Viele Grüße
Summi



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Und welchen Betrag geht es denn - bei einer defekten Lampe handelt es sich doch in der Regel nur um eine defekte Birne.

Du kannst dich auch auf den Standpunkt stellen, das der neue Mieter die Wohnung direkt vom alten Mieter übernommen hat, und damit auch die Zuständigkeit für die Lampe.
Du kannst ja nicht beweisen, das die Lampe nicht erst beim Einzug des neuen Mieter kaputt gegangen ist!

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Es wäre ja in der Verantwortung des alten Mieters gewesen, mir den Defekt zu melden, oder (bei Kleinstreparatur) das selbst zu regeln.


Da liegst Du falsch.
Die Beauftragung der Reparatur wäre Vermieteraufgabe, lediglich die Kosten kannst Du Dir erstatten lassen, sofern eine wirksame Klausel darüber im Mietvertrag steht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Grundsätzlich ändert sich nichts.
Du kannst auch jetzt noch, alle Schäden aufnehmen und ersetzt verangen. Der neue Mieter ist da auch ein prima Zeuge.
Erst 6 Monate nach Rückgabe verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html
http://www.bwe-online.de/der-bwe-informiert/bwe-wissensdatenbank/themen-efgh/ersatzansprueche-des-vermieters-bei-vertragsende-verjaehren-sie-frueher-bei-v.html
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/schadensersatz-nach-beendigung-des-mietvertrages-vermieterfalle-s-548-bgb
Wenn keine Kaution vorhanden ist, wird man sich allerdings darauf einstellen müssen, dass sich die Durchsetzung der Ansprüche eher schwierig gestaltet.

Für alle Schäden/nachteilige Veränderungen der Mietsache haftet der neue Mieter, soweit er nicht beweisen kann, dass diese nicht schon bei seiner Übernahme der Mietsache vorhanden waren. Insofern hat der neue Mieter sich durch seine unübliche Vorgehensweise (Übergabe von Vermieter) ggf selbst geschadet.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119391 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Du kannst auch jetzt noch, alle Schäden aufnehmen und ersetzt verangen.

Ja, nur mit der juristischen Durchsetzung wird es hapern...



quote:
Der alte Mieter hat mir das nicht mitgeteilt.

Vermutlich weil sie da noch ging oder er sie nie angemacht hat.
Anderes müsste man ihm nachweisen.



quote:
Dem neuen fiel es bei der "Übergabe" nicht auf, da das Licht nicht an war.

Das ist doch sein Problem, er hätte es doch feststellen können. Pech für ihn, falls Du eine juristisch korrekte Kleinreparaturklausel hast.

Falls Du keine juristisch korrekte Kleinreparaturklausel hast, Pech für Dich.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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