Mieter und Gartenpflege - Kann man dies einem Mieter zumuten?

28. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
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Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)
Mieter und Gartenpflege - Kann man dies einem Mieter zumuten?

Mein Mieter darf den gemeinschaftlichen Garten nutzen, und es gibt keinen Gärtner, weil die Miteigentümer das nicht möchten, also selbst pflegen wollen.

Nun soll endlich dieser Gartenteil schöner gestaltet werden, und die Miteigentümer fragten an, wann mein Hausmeisterservice die Gartenpflege für mich machen würde (Rasen mähen z.B.). Als ich noch dort wohnte ließ ich einen Hausmeisterservice in meiner Kehrwoche die Mülltonnen raus stellen und den Hof kehren. Wenn ich dort heute noch wohnen würde, dann würde ich, laut einem Plan ähnlich wie der für die Kehrwoche, den Hausmeisterservice auch die Gartenpflege übernehmen lassen.

Nun ist es so, dass mein Mieter die Kehrwoche selbst macht, also keinen Hausmeisterservice benötigt. Er müsste sich also auch an der Gartenpflege beteiligen. Entweder selbst oder durch einen Dritten auf seine Kosten.

Die Frage ist aber: Was beinhaltet das genau?

Die Miteigentümerin ist z.B. eine Blumennärrin. Wenn sie also im gemeinschaftlichen Garten großartig pflanzt, was täglich (morgens und abends) gegossen werden muss, dann müsste dies mein Mieter ja auch übernehmen, oder? Es handelt sich um einen recht großen Garten, und wenn man alles gießt, dann ist locker 1 Stunde vergangen...

Kann man dies einem Mieter zumuten?




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1149 Beiträge, 219x hilfreich)

Zitat:
Wenn sie also im gemeinschaftlichen Garten großartig pflanzt


... so ist es deren Hobby und wenn sie nicht will dass ihre Pflanzen verdursten dann soll sie gefälligst selber giessen.

Also vergiss es!

-- Editiert von Enduristi am 28.05.2008 11:33:25

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#2
 Von 
guest123-2393
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Er darf den Garten mitbenutzen, aber sich auch an der Pflege beteiligen. Entweder selbst oder durch einen Dritten. So steht es im MV.

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#4
 Von 
guest123-1780
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 6x hilfreich)

Er darf den Garten mitbenutzen, aber sich auch an der Pflege beteiligen.

Sowas klappt doch nie richtig, das weißt Du doch.

Sag mal, wer ist eigentlich:
Wackeldini 28.05.08, 22:48, Beiträge:1

-----------------
"Wir Vermieter raten niemals an Hartzler zu vermieten Von VM lernen heißt Siegen lernen"

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Das klappt, wenn man sich versteht, und mein Mieter würde das gern machen, aber....

Die Miteigentümerin will die Gartenpflege selbst machen, weil sie meint, nur sie kann das richtig. Ist ja schön, aber sie will von mir bezahlt werden dafür. Wäre auch machbar, aber sie will nach Stunden abrechnen und lässt sich nicht auf eine Pauschale ein.

Ich weiß genau wie das laufen wird. Sie denkt, alles gehört ihr, und da ich nicht mehr dort wohne kann ich die Stunden, die sie mir berechnen möchte, nicht kontrollieren. Ich kann zudem diese Kosten nicht auf meinen Mieter umlegen, wenn ich mich darauf einlassen würde.

Deswegen gibt es nur 2 Möglichkeiten.

Ein Gärtner wird beauftragt, der 1-2 Mal im Monat kommt, um Rasen zu mähen, etc.

Die Gemeinschaft kümmert sich gemeinsam. Hier muss dann klar definiert werden wer wann was zu machen hat, aber es muss zumutbar sein.

Sie hat halt die Angewohnheit, in einem Chefton mitzuteilen: Da muss was geschnitten werden, diese Blumen müssen 2 Mal täglich so und so gegossen werden, aber nicht nach xy Uhr! Ach, und diese Gartensäcke wurden gekauft, also bitte schnellstens 80,- EUR, die ich vorgelegt habe, bezahlen. Eine Rechnung habe ich nicht, weil ich die billiger bekommen habe... Dass diese Säcke nicht mit Gartenabfällen aus dem gemeinschaftlichen Garten gefüllt werden, sondern überwiegend aus ihrem eigenen Garten, ist sehr wahrscheinlich.

Sie würde explodieren, wenn mein Mieter mal die ein oder andere Blume zu viel oder zu wenig gießt und deswegen eingeht. Deswegen muss ich wissen: Muss mein Mieter morgens und abends die zig Blumen gießen, die von der Miteigentümerin im gemeinschaftlichen Garten pflanzt?

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#6
 Von 
guest123-2393
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 3x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 234x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2393
Status:
Beginner
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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Also muss ich bzw. mein Mieter nur das Nötigste machen...? Rasen mähen, Laub kehren, Unkraut weg zupfen und das ein oder andere gießen, wenn man meint, es wäre notwendig...?

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#10
 Von 
guest123-2393
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 3x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 234x hilfreich)

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#12
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Die wird :kotz: :grins:

Eine Pauschale hatte ich ihr ja letztes Jahr angeboten, aber darauf wollte sie sich nicht einlassen. Mal ist mehr im Garten zu machen, mal weniger... So ihr Argument.

Damals habe ich aber noch dort gewohnt, und es wäre egal gewesen mit der Pauschale. Wie sollte ich das aber heute meinem Mieter umlegen, so ohne Rechnung..?

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#13
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 234x hilfreich)

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#14
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Letztes Jahr waren wir noch 2 Eigentümerinnen... Zoff wegen Gartenpflege bei der ETV, und es kam zu keinem Beschluss. Kurz danach erhielt ich die Info, dass die ME das eine Appartement im Haus ihrer Mutter überschrieben hat ;)

Das heißt, die beiden könnten mich bei gewissen Dingen überstimmen. Auch was die Kosten für die Gartenpflege angeht? Also, wenn sie sagen, dass ich sie bezahlen soll..?

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