Mieter und Gartenpflege

19. Oktober 2009 Thema abonnieren
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Dinsche
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Mieter und Gartenpflege

Wieder mal :-(

Also, meine Mieterin hat Wohnung mit Garten gemietet. Ihr wurde bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrags mitgeteilt, dass es keinen Gärtner gibt, die Hausbewohner sich selbst um die Gartenpflege kümmern müssen und es dafür nach Kalender geht (ähnlich der Kehrwoche). So steht das auch im MV!

Nun beklagt sich die Miteigentümerin, die den Gartenteil zu gleichen Rechten und Pflichten nutzen darf, dass meine Mieterin sich nicht um die Gartenpflege kümmert und mir die Kosten eines Gärtners in Rechnung gestellt werden.

Meine Mieterin sagte der Miteigentümerin, ich hätte ihr gesagt, dass es sich nur um ab und zu mal Rasenmähen handeln würde, was aber nicht stimmt. Ich habe explizit gesagt, dass es um die übliche Gartenpflege handelt: Unkraut zupfen, Kehren, Rasenmähen und Bewässern der angelegten Flächen. So steht's auch im MV und im Übergabeprotokoll.

Hauptproblem: So wirklich gärtnerisch angelegt ist da kaum was, und meine Mieterin weiß nicht so recht was sie da eigentlich genau tun soll. Kann ich ihr leider kaum helfen, weil ich es selbst für affig finde.

Wie sieht es denn nun aus, wenn die HV einen Gärtner beauftragt und die Rechnung zu meinen Lasten geht? Ich müsste mir das doch dann von meiner Mieterin zurück erstatten lassen, oder leite ich die Rechnung erstmal an sie weiter, damit sie das zahlt?

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50 Antworten
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#1
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guest-12320.10.2009 14:11:01
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#2
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guest-12321.10.2009 09:41:49
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#3
 Von 
Dinsche
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Kaum was angelegt heißt nicht, dass nichts angelegt ist.

Es geht um die Flächen, die angelegt sind, auch wenn es wenige sind, und da war klar: Unkraut zupfen, Laub kehren, Rasenmähen und Pflanzen bewässern.

Ich verstehe nicht was daran nicht klar ist! Also die Frage: Wenn meine Mieterin vertraglich sich dazu verpflichtet hat, dies zu tun (ob selbst oder durch einen Dritten), es aber nicht tut, wie ist dann die Vorgehensweise?!

Die Miteigentümerin spricht zum Teil allerdings von Dingen, die von einem Mieter nicht gemacht werden müssen, wie z.B. Heckenschneiden. Es wurde ihr mehrfach gesagt, dass sie diese Maßnahmen vorab der HV ankündigen muss, damit entsprechend besprochen werden kann wer das macht und für wie viel. Sie macht aber einfach und spricht dann von Gartenpflege, die meine Mieterin nicht gemacht hat und mir also in Rechnung gestellt werden muss.

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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
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Schüler
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#5
 Von 
Dinsche
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Master
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Wenn Gartenpflege in den NK/BK mit drin wäre müsste meine Mieterin selbstverständlich nichts machen.

Würde es einen Gärtner oder Hausmeister geben wäre es einfacher, klar! Dann könnte ich die Kosten auf meine Mieter umlegen, und sie müssten sich nicht drum kümmern. So steht aber im MV die Gartennutzung und dass die Nutzungsberechtigten sich nach Bedarf und Absprache um die Gartenpflege zu kümmern haben.

Es steht meiner Mieterin frei, entweder selbst Hand anzulegen oder einen Dritten auf ihre Kosten zu beauftragen. Anscheinend tut sie weder das eine noch das andere, und natürlich regt sich die Miteigentümerin nun auf. Auf der anderen Seite hat die gleiche Miteigentümerin bisher alles getan, damit der Garten nicht ordentlich angelegt wird und die Gartenpflege somit einfacher zu definieren ist. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätten wir seit Jahren schon einen schönen Garten, aber er gehört mir nun mal nicht allein, und ich muss mich nach ihr richten.

Im Nachhinein wäre es besser gewesen, wenn ich für diese Pflichten einen Gärtner beauftragt und auf meine Mieterin umgelegt hätte, aber sie wusste es von Anfang an und wollte sich selbst drum kümmern.

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#6
 Von 
guest-12320.10.2009 14:11:01
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Frischling
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#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
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#8
 Von 
Dinsche
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Master
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@ David P

Meine Mieterin muss sich um die zumutbare Gartenpflege (wie ich aufgeführt habe) kümmern. Entweder selbst oder durch einen anderen, aber auf ihre Kosten. So hat sie es unterschrieben und für gut befunden!

Ich habe bereits betont, dass sie für aufwendigere Gartenarbeit (z.B. Heckenschneiden) nicht zuständig ist und natürlich auch nicht zahlen muss!

Was willst Du von mir?! Ich beute meine Mieterin mit Sicherheit nicht aus, sondern frage hier wie ich mich verhalten soll, wenn sie sich nicht an den MV hält!

@ Reformator

Ist das alles denn so unverständlich??!!

Es gibt einen Garten, der von 2 Hausbewohnern genutzt werden darf und gepflegt werden muss.

Es gibt keinen Gärtner, der von der Gemeinschaft bezahlt wird, damit ich meinen Anteil an den Kosten auf meine Mieterin umlegen kann.

Somit steht im MV die Gartennutzung und der Passus, dass die Nutzungsberechtigten des Gartenteils sich selbst um die Gartenpflege kümmern müssen!!! Aufgezählt sind die üblichen Gartenarbeiten, aber auch, dass Arbeiten, die darüber hinaus gehen, VM-Sache sind (z.B. Baum- und Heckenschnitt).

Meine Mieterin macht aber bisher gar nichts. Kein Kehren, Unkrautzupfen, etc.

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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
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#10
 Von 
Michael32
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quote:
Somit steht im MV die Gartennutzung und der Passus, dass die Nutzungsberechtigten des Gartenteils sich selbst um die Gartenpflege kümmern müssen!!!


Ja,
aber darunter verstehen verschieden Menschen unterschiedliche Tätigkeiten.
Du kannst ja dann nicht ankommen und verlangen, dass sie teuerste Pflänzchen pflanzt, weil dies Deinen Vorstellungen entspricht.

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#11
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Es ist aber nun mal so, und ich wäre froh, wenn mir mal jemand die Frage beantworten könnte, statt mir zu sagen wie ich es hätte besser machen können! Anders wäre es nicht gegangen, es sei denn, ich wäre bereit gewesen, ALLEIN die Kosten für einen Gärtner zu tragen, ohne dass die andere Miteigentümerin daraus ihren Nutzen gezogen hätte!

Was hatte ich erwartet?! Womöglich das was die Vormieter auch hin bekommen haben und was andere Mieter in Deutschland, die einen Garten gemietet haben, auch können?

Der MV ist OK! Da steht nix Unwirksames drin, und auch das mit der Gartenpflege ist KORREKT! Darum geht es außerdem nicht, sondern:

Wie ist der Ablauf, wenn die HV einen Gärtner beauftragt? Muss ich die Kosten vorlegen und sie von meiner Mieterin zurück holen, oder bekommt meine Mieterin von der HV die Rechnung direkt präsentiert?

@ Michael32

Du hast nicht richtig gelesen... ;-(((

Ich schreibe ihr doch gar net vor was sie pflanzen soll. Ist mir egal, echt. Im MV steht genau drin was zur üblichen Gartenpflege gehört und was nicht. Meine Mieterin macht, seit sie dort wohnt, gar nichts. Darum geht's. Um die Pflege und nicht um das was sie da pflanzt oder nicht.

Unkraut, Rasenmähen, Fegen/Kehren, Laub entfernen...

-- Editiert am 19.10.2009 16:17

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#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
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#13
 Von 
Dinsche
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Master
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Ja, den Satz habe ich falsch formuliert. Danke. Wenn ich DICH nicht hätte...;-)

Ich habe einen Vertrag mit der HV, damit sie sich um die Angelegenheiten um die Vermietung kümmert. Daher hat sie meine Mieterin nun angeschrieben und sie auf den MV hingewiesen. Mal sehen was da kommt.

Die Kosten für Gartenpflege sind ja eben nicht vereinbart. Darum geht es doch. Mieterin zahlt nichts für Gartenpflege, weil sie diese selbst durchführen muss, was nicht weiter unüblich ist.

Wäre der Garten nur mir allein würde es einen Gärtner geben, und die Kosten würde ich meiner Mieterin umlegen können. Schön, aber er gehört mir nicht allein, und die andere Nutzungsberechtigte möchte selbst pflegen.

Das heißt, ich müsste einen Gärtner finden, der nur in der Zeit, in der ich für die Gartenpflege "dran" wäre, tätig ist. Habe ich gesucht, aber die Gärtner, die da waren, haben abgewunken, weil die Anfahrt einfach nicht lohnt, wenn nicht mindestens 1x in der Woche angetrabt werden kann. Dazu kommt, dass die Miteigentümerin das ausgenutzt hätte. Sie hätte in "ihrer Zeit" kaum mehr was getan und es für "meinen" Gärtner "liegen lassen". Kosten hätte nur ich getragen.

Deswegen war bei der Suche nach Mietern klar, dass selbst gepflegt werden muss. Das war meiner Mieterin bewusst, und so hat sie es auch unterschrieben. Klar, sie hat sich wahrscheinlich nun selbst erkundigt und weiß, dass ein Gärtner nur für sie allein zu teuer käme... Nicht mein Problem, denn auch das habe ich ihr vorher gesagt.

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#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
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#15
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#16
 Von 
guest-12320.10.2009 14:11:01
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Frischling
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#17
 Von 
Dinsche
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Master
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Noch mal: Die Gartenpflege obliegt laut MV der Mieterin. Sie hat die Kosten für die Gartenpflege zu tragen und muss sich zusammen mit der anderen Nutzungsberechtigten darum kümmern. Ausgenommen davon sind Arbeiten, die einem Mieter nicht auferlegt werden dürfen, und um diese geht es ja auch gar nicht. Es ist auch alles klar definiert. Sie tut es nur leider nicht.

Ob ihr das so gut findet oder nicht spielt keine Rolle. Die ganze Sache mit der Gartenpflege ist nicht unwirksam , also muss sich die Mieterin danach richten. Es ist nicht der einzige Garten in diesem Land, den ein Mieter selbst auf seine Kosten zu pflegen hat. Daran ist nichts Außergewöhnliches!

Aber nun gut. Eine klare Antwort bekommt man hier nicht, also bin ich froh, dass mir wenigstens mein RA heute geantwortet hat.

Die HV muss meine Mieterin anschreiben und an ihren MV erinnern. Meine Mieterin muss sich um die Pflege kümmern, und wen sie dafür beauftragt ist ihre Sache, sollte sie es nicht selbst machen wollen.

Macht meine Mieterin das dennoch nicht kann die HV einen Gärtner beauftragen. Die Kosten muss meine Mieterin übernehmen. Im Notfall muss ich eben in Vorlage gehen und mein Geld von ihr einfordern. Das hat mit der NK überhaupt nichts zu tun.

@ David P.

Schön zusammen gefasst, aber ich habe die Mieterin tatsächlich bereits vor Unterzeichnung des MV darauf hingewiesen, dass die Miteigentümerin, was den Garten angeht, sehr schwierig ist. Gerade aus diesem Grund habe ich ihr dringend dazu geraten, jemanden zu beauftragen, damit sie diese Arbeiten nachweisen kann. Das wollte sie auch tun, aber anscheinend hat sie ihre Meinung geändert. Viel Zeit hatte sie gar nicht, vergrault zu werden, denn sie wohnt erst seit 01.09. in dieser Wohnung!

-- Editiert am 19.10.2009 18:59

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#18
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
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Schüler
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#19
 Von 
Dinsche
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Master
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Die Kehrwoche ist in einem 3-Wochen-Turnus, da es 3 Parteien sind.

Den Garten dürfen aber nur 2 Parteien nutzen, die Miteigentümerin und meine Mieterin. Daher wäre der Turnus alle 2 Wochen, aber wie gesagt: Das wurde immer nach Absprache und Bedarf gemacht.

Klar weiß ich, dass das Käse ist, aber auf nichts anderes wollte sich die Miteigentümerin einlassen. Sie wollte keinen Gärtner UND sie wollte sich auf keinen "Garten-Plan" einlassen, als ich es vorgeschlagen hatte.

Von daher ja auch dieses "Die Nutzungsberechtigen teilen sich die Aufgaben für die Gartenpflege, welche.............................. beinhalten und untereinander abzusprechen sind. Ausgenommen sind Gartenarbeiten wie.................., die von der Vermieterin übernommen werden"

Ich habe nun mal eine Wohnung mit einem großen Gartenteil, der mit der Miteigentümerin geteilt wird. Soll ich deswegen nur die Wohnung ohne Garten vermieten, nur weil diese Tante ein Problem damit hat, dass ich den Garten mit vermieten darf? Glaube kaum!

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#20
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
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Schüler
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Bisher kamen wirklich keine Sachdienlichen Antworten. Also muss ich mal wieder alles selber erklären.
Es liegt eine Eigentümergemeinschaft aus 2 Eigentümer vor. Wenn ein Gärtner beauftragt werden soll, dann muss die Miteigentümerin zunächst einen Antrag auf der nächsten Eigentümerversammlung stellen.
Auf dieser Versammlung stimmt sie für den Antrag und Du stimmst dagegen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Ohne Beschluss darf die Hausverwaltung keinen Gärtner beauftragen.
Macht sie es trotzdem hast Du gegen den Verwalter einen Anspruch auf Freistellung von den dadurch entstehenden Kosten.
Unkraut gibt es nicht. Die Pflanzen, die als „Unkraut" verunglimpft werden, haben in der Natur ihre Daseinsberechtigung. So sind zum Beispiel Brennesseln und Disteln die Nahrungsgrundlage für verschiedene Schmetterlingsarten. Da es kein Unkraut gibt, und die Mieterin nur „Unkraut" zupfen soll, handelt sie richtig indem sie diese Pflanzen ungestört wachsen läßt.
Du hast selber geschrieben, dass Du ihr nicht vorgeschrieben hast, welche Pflanzen sie anpflanzen soll. Wenn sie Brennesseln anpflanzen will, um daraus Spinat zu machen oder Löwenzahn, der einen leckeren Salat gibt, oder Disteln als Nahrung für den Distelfalter (eine Schmetterlingsart) oder die Blätter als Überwinterungshilfe zum Beispiel für Igel liegen läßt, dann ist das allein ihre Entscheidung und o.K.
Wenn Deine Miteigentümerin etwas anderes will, dann muss diese das auf ihre eigenen Kosten machen. Damit haben weder Du noch Deine Mieterin etwas zu tun.
Noch weitere Fragen :???:


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#21
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

da es 3 Parteien sind.

Wer ist die 3. Partei (noch ein 3. Eigentümer :???: )und welche Partei hat wie viele Miteigentumsanteile :???:

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#22
 Von 
Dinsche
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Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Es sind 3 Eigentümer, aber nur 2 Eigentümer haben das Sondernutzungsrecht für den besagten Gartenanteil, und nur die beiden sind laut TE für die Instandhaltungskosten und für die Gartenpflege verantwortlich. Es wird zu 50:50 abgerechnet, wenn z.B. eine neue Rasenfläche entstehen soll oder überhaupt was für den Garten angeschafft wird. Lediglich bauliche Veränderungen werden nach MEA abgerechnet.

Der Garten sah (leider) schon immer so aus. Die Miteigentümerin möchte nichts investieren, da ihr der Garten nicht allein gehört und sie nicht möchte, dass er zu "schön" wird, da man sich ja dann darin aufhalten könnte. Sie wohnt im EG ;-) Sie wollte mir das Sondernutzungsrecht bereits mehrmals abkaufen, aber das wollte ich nicht. Also macht sie nun Ärger wo es nur geht, damit ich irgendwann so genervt bin, dass ich ihn ihr abtrete.

Letztes Jahr wurde beschlossen, dass eine neue Rasenfläche angelegt wird. Wäre super, weil es dann auch was zum Pflegen geben würde, und ich könnte die ganze Aufregung dann auch eher verstehen. Sie hat allerdings so interveniert, dass eine Gartenfirma nach der anderen abgesprungen ist und der Beschluss bis heute nicht umgesetzt werden konnte.

Meiner persönlichen Meinung nach könnte das Unkraut auch wachsen bis zum Himmel :grins: Gegen wilde Gärten habe ich nicht das Geringste!

Was die Beauftragung eines Gärtners angeht muss ich widersprechen:

Würden wir Eigentümer einen Gärtner beauftragen müsste dies beschlossen werden. Dann gingen auch die Kosten für ihn zu 50:50. Das möchte aber die Miteigentümerin nicht. Habe ich bereits als TOP auf der ersten ETV beschließen wollen, aber sie hat mit "Nein" gestimmt. Gartenplan ebenfalls von ihr mit "Nein" gestimmt.

Wenn aber meine Mieterin sich z.B. nicht an ihre Kehrwoche halten und das Treppenhaus nicht putzen würde, dann kann die HV eine Putzfirma beauftragen und mir in Rechnung stellen lassen. Die Kosten müsste ich bei meiner Mieterin zurück holen. Genau so sieht es mit dem Garten aus.

Das verstehen hier manche anscheinend nicht. Die Sache mit der Gartenpflege kann man genau so behandeln wie die Reinigung der Allgemeinräume. Dazu braucht es auch keinen gesonderten Beschluss. Beschließen müsste man nur eine Putzfirma oder einen Gärtner, wenn dies dauerhaft sein soll.

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#23
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#24
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
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Für das Treppenhaus sind wahrscheinlich alle 3 Eigentümer stimmberechtigt. Da kann mit 2 : 1 beschlossen werden eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Die Kosten trägt jeder Eigentümer zu je 1/3 Du holst Dir dein Drittel vom M zurück.

Würden wir Eigentümer einen Gärtner beauftragen müsste dies beschlossen werden. Dann gingen auch die Kosten für ihn zu 50:50.

Beim Garten kann nicht beschlossen werden einen Gärtner einzustellen, solange eine von 2 Eigentümerinnen dagegen stimmt. Bei 1 : 1 ist der Antrag eben abgelehnt. Ohne Beschluss darf der Verwalter auch keinen Gärtner beauftragen. Also mußt Du auch keine Kosten auslegen und Deine Mieterin muss Dir auch keine Kosten für den Gärtner ersetzen.

Meiner persönlichen Meinung nach könnte das Unkraut auch wachsen bis zum Himmel Gegen wilde Gärten habe ich nicht das Geringste!

Wenn Du das eingesehen hast, solltest Du deine M auf den Eigentümerversammlungen unterstützen und mit deinem Abstimmungsverhalten jeden Beschluss blockieren, durch den deiner M Kosten für den Garten entstehen könnten.


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#25
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
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Schüler
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#26
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
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Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Offene Messer können manchmal sehr nützlich sein. :grins:

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#27
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
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(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Darf ich dann davon ausgehen, dass dein Garten dementsprechend aussieht?

Er würde es, wenn es nach mir ginge. In unserer Anlage sind 80 Eigentümer ca. 50 erscheinen zur Eigentümerversammlung. Die Abstimmungen gehen 49 zu 1 aus und von den Eigentümern auf der Versammlung sind 49 Dummköpfe, die aber auch nichts von Ökologie verstehen.
Da kannst Du Dir ungefähr vorstellen, wie spießig der Garten bei mir aussieht. Eine einzige Katastrophe.
Und diesen Schwachsinn muss ich auch noch nach Miteigentumsanteilen mit bezahlen.

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#28
 Von 
Dinsche
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(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Eine Mehrheit kann ich komplett haken... Vorher sah das so aus:

EG + 1OG: *****entante
DG: Engelchen

Nun so:

EG: *****entante
1OG: Mutter von *****entante
DG: Engelchen

Die Miteigentümerin hat also eine ihrer beiden Wohnungen ihrer Mutter überschrieben, damit sie mich überstimmen kann.

Hintergrund der Gartenpflege: *****entante liebt Gartenarbeit und möchte das alles selbst machen. Schön, aber sie rechnet gerne nach Arbeitsstunden ab, die man nicht nachvollziehen kann, und darauf lasse ich mich nicht mehr ein.

Darum geht es im Prinzip. Egal was meine Mieter da machen, es ist sowieso nie richtig. Die Vormieter haben tatsächlich einiges im Garten gemacht, aber auch das war nie gut genug. Nun habe ich eine Mieterin, die das nicht so gerne macht, und schon wird es lustig.

Einen Gärtner beschließen zu lassen brauche ich nicht mal versuchen. Wird abgelehnt. Das heißt, es muss, wie eben mit der Treppenhausreinigung auch, selbst Hand angelegt werden. Tut ein Hausbewohner nach Aufforderung dies nicht kann die HV beauftragt werden, jemanden zu beauftragen, der das macht, und das geht zu Lasten der Partei, die sich nicht kümmern mag. Erste Ansprechpartnerin bin ich als Miteigentümerin, und ich darf mich dann an meine Mieterin wenden. Das schafft böses Blut zwischen meiner Mieterin und mir, und genau das wollen die anderen Parteien...

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#29
 Von 
guest-12320.10.2009 14:11:01
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#30
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
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Wenigstens David hat meine Ausführungen verstanden.
Die Miteigentümerin bestimmt in der einen Woche, was als Unkraut gilt und entfernt dieses. Die Mieterin bestimmt dies mit Dinsches Erlaubnis in der anderen Woche und entfernt dieses. Wenn die Miteigentümerin in ihrer Woche die Brennesseln der Mieterin entfernt, dann entscheidet die Mieterin in ihrer Woche, dass die von der Miteigentümerin gepflanzten Rosen Unkraut sind und entfernt diese. :grins:
Alles was Dinsche tun muss, ist hinter ihrer verantwortungsbewußten Mieterin stehen und dieser signalisieren, dass sie ihre Mieterin unterstützt. :grins:

Wenn die Miteigentümerin frech wird, bekommt sie die passende Antwort. Auf der Eigentümerversammlung von Dinsche und wenn Dinsche nicht persönlich anwesend ist, von der Mieterin.


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