Was kann der Vermieter tun, wenn der Mieter ohne Vorankündigung umzieht, die Wohnung einfach verlässt, ohne die neue Anschrift mitzuteilen, die Schlüssel per Post zurücksendet ?
Wie können die Forderungen (Mietrückstand, Nachforderung aus
Nebenkostenabrechnung, Renovierung, Reparatur...) aufrecht erhalten werden, wenn der Mieter untergetaucht ist ?
Sind die Verjährung der Forderungen durch das Fehlverhalten :das Verschwinden des Mieters solange gehemmt, bis der Mieter
wieder auffindbar ist ?
Mieter untergetaucht
15. Dezember 2010
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Frage vom 15. Dezember 2010 | 11:52
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Mieter untergetaucht
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2010 | 15:41
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 16. Dezember 2010 | 11:38
Von
Status: Schüler (178 Beiträge, 71x hilfreich)
Hallo,
Sie sollten wirtschaftlich wertvoll an diese Angelegenheit heran gehen! Bedenken Sie, dass Nachforschung, gerichtl. Einklagen usw. ein sehr zeitaufwendiger Prozess ist. Auch muss Ihnen klar sein, dass Sie alle diese Maßnahmen bevorkassen müssen! Da können schnell mehrere tausend Euro zusammen kommen.
Es wird daher sinnvoll sein, diesen Betrag als wohlhabender Vermieter abzuschreiben.
Christine
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#3
Antwort vom 16. Dezember 2010 | 13:39
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
quote:
diesen Betrag als Vermieter abzuschreiben.
Viele Mieter werden dann diese Mietnomadenart nachahmen.
Oft tauchen solche Mieter doch wieder auf.
Solange die flüchtiger Mieter nicht aufzufinden ist, kann
Mahnbescheid u.a. nicht zugestellt werden.
Deshalb will ich ja gern wissen, ob und wie die Verjährung von Forderungen gehemmt werden kann.
Vielleicht durch eine Strafanzeige, damit auch die Mietschuld nicht durch Insolvenzverfahren befreit wird ?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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