Mieter verbarrikadiert sich und gewährt keinen Zugang zum Haus

12. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Oliru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter verbarrikadiert sich und gewährt keinen Zugang zum Haus

Hallo zusammen,
folgendes Problem stellt sich uns:

Mieter einer 55m2 Wohnung hat sich in Gemeinschaftsräumen breit gemacht mit Sperrmüll und seeeehr viel Gerätschaft. Diese nutzt er Gewerblich obwohl nur private Mietung vertraglich vereinbart. Wurde mehrfach angemahnt zu räumen.
Er versperrt mittlerweile alle Zugänge zum Haus ( insgesamt 3 Wohnungen) unter anderem den Zugang zum Obergeschoss mit einer weiteren Wohnung von 110m2. Im Mietvertrag steht er hat jederzeit Zugang zum Obergeschoss zu gewährleisten.
Polizei sagt die kann nichts machen.
Geht hier nur eine Räumungsklage? Natürlich behauptet er noch er wäre ein Härtefall da er „Schwerbehindert" ist.
Der Typ nervt nur noch und glaubt das das gesamte Haus ihm gehört.
Vielleicht wisst ihr eine kurzfristige Lösung wie hier am besten vorzugehen ist.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37529 Beiträge, 13797x hilfreich)

Meine Güte, nur weil jemand schwerbehindert ist, lebt er doch nicht im rechtsfreien Raum. Aber, irgendwie ist ja Ärger vorprogrammiert - zu dieser Einschätzung braucht es keine hellseherischen Fähigkeiten. Ich würde das ganze professionell angehen, mit Abmahnung, genauer Auflistung was wo bis zum ..... zu entfernen ist; Ersatzvornahme ankündigen. Das gerichtsfest zustellen lassen. Ich fürchte, dass Du das allein nicht gebacken bekommst. Ich würde von vornherein fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen, da mit die Weichen von vornherein richtig gestellt werden.

wirdwerden

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#2
 Von 
Oliru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Anwalt ist schon involviert. Interessiert ihn überhaupt nicht. Dazu kommt das es einen Besitzerwechsel gab, fing alles damit an das der Mieter keine Ausländer mag……..neuer Besitzer kommt aus der Türkei.
Nächste Woche Termin gemeinsam mit dem neuen Besitzer beim Anwalt. Räumungsklage ist schon anhänglich.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Oliru):
Räumungsklage ist schon anhänglich.
Dann ist der lange Weg vermutlich schon vorprogrammiert. Der Mieter wird sich auch juristische Hilfe suchen und ob er nun schwerbehindert und ausländerfeidlich ist---schnell gehts jetzt eher nicht mehr.
Er braucht ja wohl eine andere Unterkunft---oder?
Zitat (von Oliru):
Natürlich behauptet er noch er wäre ein Härtefall da er „Schwerbehindert" ist.
Das kann und wird der Mieter weiterhin als sein Argument vorantragen. Bis das Gericht was anderes entscheidet.

Zumindest wird man nächste Woche mit Anwaltshilfe hoffentlich erreichen, dass er den Zugang zu den 2 anderen Wohnungen freigibt--- das evtl. doch mit der Polizei oder dem O-Amt?
Zitat (von Oliru):
Wurde mehrfach angemahnt zu räumen.
Das war vermutlich nie mit einer Kündigungsandrohung gepaart, falls er nicht bis zum...?
Zitat (von Oliru):
Polizei sagt die kann nichts machen.
Wann war die denn vor Ort und was hat sie festgestellt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Oliru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wurde mehrfach mit Fristsetzung angemahnt. Polizei war mehrfach vor Ort und der Neue Besitzer erst heute wieder auf der Wache. Polizei versteht das Problem, sagt aber auch das sie nichts machen können. Mittlerweile kommen die Beamten aber schon gar nicht mehr wenn er anruft, die sind beim letzten Mal auch nur grinsend weggefahren.
Wird dann leider über Anwalt laufen.
Amüsant nur zu sehen wie ziemlich schlichte Leute immer auf ihr angebliches Recht pochen. Naja, dauert halt immer alles.

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2262 Beiträge, 606x hilfreich)

Zitat (von Oliru):
Polizei sagt die kann nichts machen.
Kann sie auch nicht, weil es sich um eine privatrechtliche Auseinandersetzng zwischen zwei Vertragspartnern handelt! Nimmst Du die Polizei auch mit, wenn Du deinen Neuwagen beim Händler reklamieren willst und der sich weigert?

Zitat (von Oliru):
Mittlerweile kommen die Beamten aber schon gar nicht mehr wenn er anruft,
Warum auch? Das wäre Verschwendung von Steuergeldern!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#6
 Von 
Oliru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Beim Neuwagenkauf werde ich auch normal nicht mit Schläge bedroht und beleidigt

Aber ansonsten hast du recht

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Oliru):
Amüsant nur zu sehen wie ziemlich schlichte Leute immer auf ihr angebliches Recht pochen.
Hey, auch ziemlich schlichten Leuten steht es zu, sich auf xy Rechte zu beziehen. Solche Personen erhalten uU sogar juristische Unterstützung.
Fraglich bleibt lediglich, was irgendwann später andere kompetente/zuständige Leute entscheiden.

mE lag der Fehler beim Vermieter, der mehrmals abgemahnt hatte---diese lange Leine rächt sich jetzt vermutlich.
Was haben denn die anderen Bewohner unternommen? Verlassen die sich auf den inkompetenten Vermieter und die Polizei, der die Hände gebunden sind?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116173 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Oliru):
Polizei versteht das Problem, sagt aber auch das sie nichts machen können

Richtig.
Reines Zivilrecht, die Polizei ist da raus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
beppi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke als Vermieter würde ich hier einfach anfangen, die Sachen aus den Gemeinschaftsräumen (die ja mir gehören) und den anderen Wohnungen (gehören auch mir) zu entfernen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116173 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von beppi):
Ich denke als Vermieter würde ich hier einfach anfangen, die Sachen aus den Gemeinschaftsräumen (die ja mir gehören) und den anderen Wohnungen (gehören auch mir) zu entfernen.

Trifft man auf den richtigen Mieter, kann das sehr teuer und unangenehm werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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