Mieter verhindert Mängelbeseitigung und kürzt Miete

22. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)
Mieter verhindert Mängelbeseitigung und kürzt Miete

Hallo zusammen.

Ich habe mal wieder ein Problem. Trotz suche habe ich aber leider keine passende Antwort gefunden.
Zum Sachverhalt:

Mieter A zeigt durch einen Anwalt mehrere Mängel an und droht mit Mietminderung und Klage.
Zwei Tage nach Erhalt des Schreibens macht Vermieter V sich an einem Freitag sofort auf den Weg zur Wohnung um Mängel spontan zu begutachten und ggf. schnellstmöglich zu beheben.
Mieter A war nicht dort aber ein Bekannter des Mieters öffnetet die Tür und ließ den Vermieter ins Haus.
Ein Teil der Mängel konnte vor Ort behoben worden, eine Teil der Mängel existierte gar nicht und andere konnten vor Ort nicht geprüft werden ohne den Mieter A.

Der Vermieter ließ dem Mieter durch dessen Bekannten ausrichten, dass er am darauf folgenden Montag oder Dienstag (ohne Zeitvorgabe) spontan noch mal mit einem Handwerker vorbei kommen könne um die restlichen Mängel schnellstmöglich zu beheben - Der Mieter meldetet sich nicht und so verstrichen beide Termine.

Zehn Tage später schlug Vermieter V dem Anwalt des Mieters schriftlich zwei weitere Termine an zwei anderen Tagen vor. Einen Tag mittags, einen anderen Tag morgens. Zwei Wochen im voraus.
Auch diese Termine verstrichen reaktionslos und es passierte zwei Monate nichts außer dass die Miete wegen der bestehenden Mängel gekürzt wurde.
Daraufhin schrieb Vermieter V wieder den Anwalt an, und schlug einen Termin vor. Eine Woche im Voraus und wieder passierte nichts. Keine Reaktion des Anwalts oder des Mieters.


Vier Wochen später schrieb Vermieter V den Mieter A direkt an und teilte Ihm einen Termin mit, mit folgenden Begründungen:
- vorbereitenden Besichtigung in Rahmen von Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen (Modernisierung)
- Überprüfung der Mietsache auf bestehende, evtl. durch den Mieter verursachte Mängel
- Überprüfung der Sorgfalts- und Obhutspflicht des Mieters

Der Mieter willigte ein aber sagte dann 24h vorher via Mail ab.
Der Vermieter V schlug in einer Antwort Mail drei neue Termine mit in den kommenden Tagen vor.
Einen Tag morgens, einen Tag abends und einen Tag mittags. Wieder keine Reaktion des Mieters.

Was soll Vermieter V denn jetzt machen wenn Mieter A ihm nicht die Möglichkeit gibt, vorgeworfenen Mängel zu besichtigen um diese dann zu beheben? Ist eine Minderung bei o.g. Sachverhalt überhaupt zulässig?

Das ganze geht jetzt übrigens schon über ein halbes Jahr.

Danke für die Antworten.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vieilledame
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

Du musst dir unbedingt auch einen Anwalt nehmen.
Sonst machen sie mit dir, was sie wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort erst Mal.

Das werde ich ganz bestimmt sogar aber dennoch würde ich gern wissen, warum sowohl Anwalt als auch Mieter die Termine ignorieren?
Ich meine zumindest der Anwalt sollte doch wissen dass der Mieter so etwas wie ne Mitwirkungspflicht hat oder nicht?
Die können doch nicht einfach alle Termine ignorieren und die Miete kürzen und ich stehe da und habe angeboten die Mängel zu begutachten und zu beheben aber kann es nicht weil kein Termin zustande kommt?

Was bezwecken die damit? Können die damit Erfolg haben?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Die "ich-komm-mal-vorbei-Termine" kann man mal von der Liste streichen.

Bei den anderen Terminen müsste man mal schauen, was der Mieter als Begründung vorbringt - wobei er das erst vor Gericht machen müsste.



Zitat (von BenSch36):
Was soll Vermieter V denn jetzt machen

Schnellstens Waffengleichheit herstellen durch beauftragung eines versierten Anwalts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Woher sollen wir wissen warum die sich nicht melden? Ausgehend davon, dass alles per Brief und nicht per Mail oder WhatsApp mitgeteilt wurde kann man hier nur Mutmaßungen anstellen. Meine wäre, dass der Anwalt sich nicht meldet, weil der Mieter nicht aus dem Knie kommt. Also flugs zum Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Ohne Zustellnachweis könnte die Gegenseite glatt behaupten "Termine? Welche Termine?"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die "ich-komm-mal-vorbei-Termine" kann man mal von der Liste streichen.

Bei den anderen Terminen müsste man mal schauen, was der Mieter als Begründung vorbringt - wobei er das erst vor Gericht machen müsste.


Was meine sie mit den „ich komme mal vorbei Terminen"?

Also, alle Terminvorschläge sind definitiv eingegangen da in den Schreiben mit den Vorschlägen von mir auch andere Dinge gefragt wurden bzw. geschrieben wurden und diese Fragen vom Anwalt beantwortet wurden.

Klar weiss hier keiner warum die einzelnen Termine abgesagt wurden, aber vielleicht kann mir ja jemand sagen ob es taktische Gründe hat?

Ich meine wie schon gesagt, der Mieter muss doch irgendwie mal zulassen dass ich in die Wohnung komme um Mängel zu beseitigen?!
Das muss der Anwalt dem Mieter A doch auch erklärt haben und ihn darauf hingewiesen haben, dass eine Mietminderung sonst nicht durchsetzbar ist.

Oder ist sie das bei eingangs beschriebenem Sachverhalt und ich muss damit leben, dass der Mieter die Miete kürzt und ich nichts machen kann?

-- Editiert von BenSch36 am 23.05.2018 05:37

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von BenSch36):
Was meine sie mit den „ich komme mal vorbei Terminen"?

Diese da
Zitat (von BenSch36):
um Mängel spontan zu begutachten

Zitat (von BenSch36):
dass er am darauf folgenden Montag oder Dienstag (ohne Zeitvorgabe) spontan noch mal



Wenn die Termine korrekt waren, der Mieter keine ausreichenden Gründe hatte die Termine zu verweigern, dann wird man den Mieter auf Zutritt verklagen müssen.



Zitat (von BenSch36):
vielleicht kann mir ja jemand sagen ob es taktische Gründe hat?

Das kann gut sein.
Wird aber niemand beurteilen können, da wir nicht wissen wie der Mieter und sein Anwalt ticken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Naja ich dachte es gibt inoffizielle Vorgehensweise für Anwälte.
Sprich bei einem Fall wie meinem lässt man den Vermieter erstmal zappel und zögert die Beseitigung so lang wie möglich raus.
Der Mieter freut sich über die Mietminderung und der Anwalt über viele Briefe die er schreiben kann.

Ich will die Frage man anders stellen. Ist eine Mietminderung durchsetzbar wenn der Vermieter gewillt ist die Mängel zu beheben aber nicht beheben kann, weil ihm der Zugang zur Wohnung nicht gewährt wird obwohl er mehrfach Termine zur Beseitigung der Mängel gennant hat?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von BenSch36):
Sprich bei einem Fall wie meinem lässt man den Vermieter erstmal zappel und zögert die Beseitigung so lang wie möglich raus.


Ich weiß nicht was für eine Taktik das sein soll, außer man legt es auf eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses an, sobald 2 Monatsmieten durch die unberechtigte Minderung aufgelaufen sind.....

Zitat (von BenSch36):
Ich will die Frage man anders stellen. Ist eine Mietminderung durchsetzbar wenn der Vermieter gewillt ist die Mängel zu beheben aber nicht beheben kann, weil ihm der Zugang zur Wohnung nicht gewährt wird obwohl er mehrfach Termine zur Beseitigung der Mängel gennant hat?


Nein und die möglichen Folgen für den Mieter stehen oben, dass sollte (s)ein Anwalt aber wissen, deswegen verstehen ich nicht, wie man seinen Mandanten so ins Messer laufen lassen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Nein und die möglichen Folgen für den Mieter stehen oben, dass sollte (s)ein Anwalt aber wissen, deswegen verstehen ich nicht, wie man seinen Mandanten so ins Messer laufen lassen kann.


Naja und genau das ist mir gerade etwas schleierhaft. Also dass der Anwalt doch wissen muss dass es eine Mitwirkungspflicht des Mieters gibt bei der Mängelbeseitigung.
Und er muss doch auch wissen, dass er spätestens vor Gericht doch begründen muss warum denn nicht auf Terminvorschläge reagiert wurde damit der Vermieter die Mängel beseitigen kann.
Deswegen dachte ich es sei Taktik oder keine Ahnung.

Oder kann es daran liegen, dass der Mieter Prozesskostenhilfe bekommt und dem Anwalt das Geld sicher ist, egal wie lange es dauert und wie viel es am Ende kostet und ob er verliertt oder nicht?

Für mich ist es halt unbegreiflich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Oder habe ich evtl. bei den Terminvorschlägen etwas falsch gemacht? Also gibt es da Formvorschriften oder muss man da auf irgendwas achten?

Vielleicht wartet der Anwalt so lange und gönnt dem Mieter A die Mietminderung, weil er weiß, dass die Termine nicht "richtig vorgeschlagen" wurden oder nicht der Form entsprechen und somit "ungültig" sind??
Gibt es da Vorschriften?

-- Editiert von BenSch36 am 24.05.2018 16:22

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wie hoch ist die monatliche Miete und wie hoch der inzwischen aufgelaufene Minderungsbetrag?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#13
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Die Miete beträgt 700€ warm.
Davon wurde für Februar - Mai 30% gekürzt.
Also knapp 850€ Mietminderung.
Hinzu kommen noch 980€ nicht gezahlte Miete und 580€ Nebenkostennachzahlung 2016 und 2017

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#14
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Dann das ganze beenden, de Schaden wird ja nicht kleiner, sondern jeden abend grosser.
Falls nicht schon moeglich, kannst du Anfang Juni fristlos wegen Zahlungsverzug kuendigen.
Machen und durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen, Raeumungsfrist 4 Wochen.
Ab mit Schaden.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Das ist glaube ich nicht wirklich einfach. Alleinerziehend und vier Kinder.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Jeden Monat Geld verlieren ist aber auch keine Option

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Das ist richtig. Nur ich glaube dass eine Räumungsklage nicht wirklich Erfolg hat bei vier Kindern die schulpflichtig sind und der derzeitigen Situation auf dem Wohnungsmarkt. Ich glaube nicht dass sie etwas vergleichbares finden wird.

Ich werde jetzt noch einmal drei Termine mit freier Wahl der Uhrzeit an den Anwalt schicken. Sowohl per Post, als auch per E-Mail und persönlich in den Briefkasten.

Wenn dann nichts passiert, werde ich eine Klage zur Duldung der Wohnungsbesichtigung einreichen. Denn nur so kann ich prüfen ob überhaupt Mängel vorhanden sind und ob diese evtl von ihr verursacht worden.

Danach werde ich ja wieder sehen wie es weiter geht.
Mein Ziel ist es ja gar nicht mal sie rauszuschmeißen oder die Mietminderung krampfhaft abzuschmettern.
Wenn die Minderung berechtigt ist, dann ist es okay. Es sind ja Mängel vorhanden.
Man muss mir aber halt auch die Möglichkeit geben diese zu beseitigen. Und das ist halt gerade nicht der Fall. Warum auch immer.

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