Hallo,
bestimmt ein nerviges Thema, aber ich bräuchte dringend mal eure unterstützung.
Ich ziehe nach 2,5 Jahren aus meiner Mietwohnung aus. Kündigung und Kündigungsbestätigung alles wunderbar.
Mein Vermieter verlangt bei Auszug, dass ich die Wohnung renoviert übergeben muss. Ich bin in der Wohnung nur von Montag bis Freitag zum Schlafen. Am Wochende daheim bei meiner Familie. Die Wohnung hat praktisch keine Abnutzungspuren von mir. Zumal bei übergabe die Wohnung 'gestrichen' war. Naja diewerse Mängel wie nicht verschlossene Dübel oder nicht richtig abgeklebte Gegensprechanlage die Farbe abbekommen hat. Farbe grün obwohl weis gestrichen ist. Eindeutig, dass vorher nicht richtig gestrichen wurde. Zusätzlich sind diverse Stellen an der Decke die nicht richtig gestrichen sind.
In meinem Mietvertrag
habe ich folgendes stehen:
§12 Instandthaltung der Mietsache
3.
Da in der Miete keine Kosten hierfür kalkuliert sind, verpflichtet sicher der Mieter, auf seine Kosten bei Auszug, Küche, Bad, Toliette und alle übrigen Räume Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschl. Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von Innen) so zu übergeben wie zu Mietbeginn übernommen (wird durch Photos dokumentiert).
(Original Text)
Nun stelle ich mir die Frage, was muss ich renovieren oder muss ich überhaupt.
Für eure Hilfe, bedanke ich mir im Voraus sehr.
Beste Grüße
Hugh
Mieter verlangt Renovierung bei Auszug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatNun stelle ich mir die Frage, was muss ich renovieren oder muss ich überhaupt. :
Die Frage muss man sich selbst stellen, keiner kennt den Zustand der Wohnung:
Zitatso zu übergeben wie zu Mietbeginn übernommen (wird durch Photos dokumentiert) :
Ein Schlafzimmer dürfte wohl nach der Zeit nicht zu streichen sein, ein Küche kann schon fällig sein.
Dazu kommt, raucht man in der Wohnung, da vergilbt einiges auch in kurzer Zeit.
Es ist eine 1,5 Zimmer Wohnung. Die Wohnung ist ansonsten in einem guten Zustandt, bis auf die kleinen Mängel, wie beschrieben. Geraucht wurde in der Wohnung auch nicht. Die Küche kaum benutzt. Wie gesagt, durch mich keine bis kaum Abnutzungsspuren.
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ZitatDa in der Miete keine Kosten hierfür kalkuliert sind, verpflichtet sicher der Mieter, auf seine Kosten bei Auszug, Küche, Bad, Toliette und alle übrigen Räume Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschl. Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von Innen) so zu übergeben wie zu Mietbeginn übernommen (wird durch Photos dokumentiert). :
(Original Text)
Übersetzt steht da: Wenn die Wohnung bei Einzug frisch renoviert war, dann muss sie es auch bei Auszug sein. Das klingt für mich stark nach einer Endrenovierungsklausel. Wenn die nicht wirklich individuell vereinbart wurde, dann ist sie ungültig und es reicht eine besenreine Übergabe. Auf den Zustand der Wohnung kommt es dann gar nicht mehr an.
ZitatMein Vermieter verlangt bei Auszug, dass ich die Wohnung renoviert übergeben muss. :
Hasst du das schriftlich? Denn offenbar interpretiert der Vermieter die Klausel genauso wie ich. Nur das er daraus offenbar nicht den Schluss zieht, dass die Klausel dadurch vermutlich unwirksam ist.
Das sehe ich auch so! Ich habe mit der Kündigungsbestätigung noch einige Infos bekommen bzw. Hinweise bekommen.
Ein Auszug ist folgendes:
Die Wohnung wird gereinigt und gestrichen (weiß) übergeben. Dafür brauchen Sie mind. 5 Tage!!
Die Steckdosen müssen gespült sein. Lampen und Fenster gereinigt werden.
Kühlschränke, Toiletten, Herdpaltten werden kontrolliert.
Bitte reinigen Sie auch den Balkon, die Abflüsse von Haaren oder allen anderen Verunreinigungen ( Tip: Domestos), damit der Wasserabfluss geprüft werden kann.
Der Keller entleert und gefegt sein.
Müll ist aus allen gemieteten Räumen entfernt.
Damit bin ich meiner Meinung nach aus allem raus oder?
Folgendes steht auch noch drin:
Sollten Dinge nicht so sein, wie in der Übergabe Ihrer Wohnung, dann kann die Abnahme verweigert werden,
und das Mietverhältnis, wie auch die Mieten (Kaltmiete und Nebenkosten) werden weiter fällig.
ZitatDamit bin ich meiner Meinung nach aus allem raus oder? :
Ich lese da hauptsächlich was von Reinigung. Putzen hat nichts mit Renovieren zu tun. Und Schäden müssen beseitigt werden!
ZitatSollten Dinge nicht so sein, wie in der Übergabe Ihrer Wohnung, dann kann die Abnahme verweigert werden, :
und das Mietverhältnis, wie auch die Mieten (Kaltmiete und Nebenkosten) werden weiter fällig.
Das ist nur in krassen Ausnahmefällen möglich. In der Regel muss ein Mieter noch eine Nachfrist bekommen, um die letzten Sachen sauber zu machen.
ZitatDie Steckdosen müssen gespült sein. :
Das ist allerdings der Hammer.
Was steht denn zur Reinigung im Mietvertrag? Besenrein oder gründlich gereinigt?
Zu der Klausel selber habe ich meine Meinung gesagt. Warte aber lieber nochmal ab, wie die anderen Poster das sehen.
ZitatSollten Dinge nicht so sein, wie in der Übergabe Ihrer Wohnung, dann kann die Abnahme verweigert werden, :
und das Mietverhältnis, wie auch die Mieten (Kaltmiete und Nebenkosten) werden weiter fällig.
Der Mieter ist nach § 546 BGB verpflichtet, die Mietsache zurückzugeben. D.h. der Mieter muss aktiv die Rückgabe anbieten und dies im Zweifel auch beweisen können. Im Netz kursiert ein Urteil aus Berlin, dass der Vermieter die Rücknahme der Wohnung verweigern darf, wenn sich noch Einrichtungsgegenstände des Mieters darin befinden. Das Urteil selber kann ich leider nicht finden. Von daher kann ich nicht prüfen, ob dem wirklich so ist.
Ein Streit über Schönheitsreparaturen ist aber einigermaßen sicher kein ausreichender Grund, aus dem der Vermieter die Rücknahme verweigern darf. Und wenn der Vermieter ohne ausreichenden Grund die Rücknahme verweigert, dann befindet sich der Vermieter im sogenannten Annahmeverzug. Das ist dann nicht mehr wirklich das Problem des Mieters.
Diese Bemerkung des Vermieters zielt vermutlich auf § 546a BGB ab. Nur greift dieser Paragraph nicht, wenn sich der Vermieter selber im Annahmeverzug befindet. Aber natürlich kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen, wenn ihm durch eine nicht vertragsgemäße Rückgabe ein Schaden entsteht. Dazu kann auch ein Mietausfallschaden gehören.
Sofern zur Sauberkeit nicht etwas anderes schon im Mietvertrag vereinbart worden sind, bist Du lediglich zu einer besenreinen Übergabe verpflichtet. Dazu gehört:
- Entfernung grober Verunreinigungen
- Entfernung von Müll
- Sämtliche Räume einschl. Keller müssen leer sein
Darüber hinaus müssen die Schlüssel zurückgegeben werden.
Da hier nicht auszuschließen ist, dass der Vermieter die Rücknahme der Schlüssel verweigert, sollten bei der Übergabe unbedingt unabhängige Zeugen anwesend sein, die später bestätigen können, dass der Vermieter die Annahme der Schlüssel verweigert hat. Zudem sollte der Zustand der Wohnung bei Übergabe mit Hilfe von Zeugen und Fotos genau dokumentiert werden.
Sollte der Vermieter die Rücknahme der Schlüssel und damit der Wohnung tatsächlich verweigern, so würde ich Dir empfehlen ihn nochmal nachweisbar schriftlich zur Schlüsselrücknahme aufzufordern und den Vermieter dabei darauf hinweisen, dass er sich durch seine Weigerung nunmehr in Annahmeverzug befindet.
Stelle Dich außerdem schon mal darauf ein, dass Du die Kaution nur mit anwaltlicher Hilfe zurück erhältst.
-- Editiert von hh am 19.01.2017 20:33
... ich bin immer noch bei der Steckdossenreinigung, da komm ich nicht drüber weg
Ansonsten schließe ich mich vollumfänglich den Ausführungen von hh an.
Zitat... ich bin immer noch bei der Steckdossenreinigung, da komm ich nicht drüber weg :![]()
Ansonsten schließe ich mich vollumfänglich den Ausführungen von hh an.
Das ist korrekt. Nur gibt es hier eine Vereinbarung im Mietvertrag. Die Frage ist also eher, ob diese Vereinbarung gültig ist.
ZitatIm Netz kursiert ein Urteil aus Berlin, dass der Vermieter die Rücknahme der Wohnung verweigern darf, wenn sich noch Einrichtungsgegenstände des Mieters darin befinden. Das Urteil selber kann ich leider nicht finden. Von daher kann ich nicht prüfen, ob dem wirklich so ist. :
Ich habe das mal irgendwo genauer nachgelesen. Das muss sehr krass sein, eine genaue Definition gibt es nicht, ab wann der Vermieter die Annahme verweigern kann. Wenn nur einzelne Einrichtungsgegenstände rumstehen, kann der Vermieter die Annahme der Schlüssel nicht verweigern.
Zu Annahmeverzug: Der besteht erst, nachdem das Mietverhältnis beendet ist.
Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin euch sehr dankbar.
Eigentlich habe ich überhaupt keine Lust, mich wegen so einer Kleinigkeit vor einem Gericht zu streiten.
Es ist eine recht kleine Wohnung und der Aufwand wäre nicht so groß die Wohnung zu streichen. Ich versuche es bei meinem Vermeiter mal im Guten mit dem Aspekt, dass die Wohnung so ja in einem guten Zustand ist und eine 'Renovierung' nicht nötig ist. Ansonsten werde ich ihn mal damit konfrontieren. Mal schauen was er dann sagt. Ich bin mal gespannt und werde euch auf dem Laufenden halten...
ZitatWas steht denn zur Reinigung im Mietvertrag? Besenrein oder gründlich gereinigt? :
Es steht nur:
Die Wohnung wird gereinigt und gestrichen (weiß) übergeben.
-- Editiert von Hugh am 19.01.2017 21:05
Man sollte eventuell selbst 1-2 Zeugen mitbringen und alles sorgfältig im Detail fotografieren und dokumentieren.
ZitatStelle Dich außerdem schon mal darauf ein, dass Du die Kaution nur mit anwaltlicher Hilfe zurück erhältst. :
Fürchte ich auch ...
Am Besten wäre es, wenn ich mich so mit ihm einigen kann und dann halt 'kleine' Ausbesserungen mache und erledigt ist die Sache. Auch wenn ich vielleicht im Recht bin, habe ich keine Zeit und Lust mich mit meinem Anwalt dafür an Tisch zu setzen und ihn zu bezahlen. Am Ende wird es ein Vergleich und ich bleibe auf meinen Kosten sitzen.... Dann gebe ich lieber nochmal 100€ aus und habe den Stress nicht, auch wenn ich es dem Vermieter nicht gönne...
Zitat:ZitatNun stelle ich mir die Frage, was muss ich renovieren oder muss ich überhaupt. :
Die Frage muss man sich selbst stellen, keiner kennt den Zustand der Wohnung:
Zitatso zu übergeben wie zu Mietbeginn übernommen (wird durch Photos dokumentiert) :
Ein Schlafzimmer dürfte wohl nach der Zeit nicht zu streichen sein, ein Küche kann schon fällig sein.
Dazu kommt, raucht man in der Wohnung, da vergilbt einiges auch in kurzer Zeit.
Ok, jetzt bist du mit deiner Antwort voll in der Abschussliste. Erkläre uns bitte jetzt mal die Rechtsgrundlage für deine Antwort.
Denn, wie cauchy bereits geschrieben hat, muss diese Klausel individuell vereinbart worden sein. Und das ist definitiv nicht der Fall.
Zitat:ZitatDamit bin ich meiner Meinung nach aus allem raus oder? :
Ich lese da hauptsächlich was von Reinigung. Putzen hat nichts mit Renovieren zu tun. Und Schäden müssen beseitigt werden!
ZitatSollten Dinge nicht so sein, wie in der Übergabe Ihrer Wohnung, dann kann die Abnahme verweigert werden, :
und das Mietverhältnis, wie auch die Mieten (Kaltmiete und Nebenkosten) werden weiter fällig.
Das ist nur in krassen Ausnahmefällen möglich. In der Regel muss ein Mieter noch eine Nachfrist bekommen, um die letzten Sachen sauber zu machen.
ZitatDie Steckdosen müssen gespült sein. :
Das ist allerdings der Hammer.
Was steht denn zur Reinigung im Mietvertrag? Besenrein oder gründlich gereinigt?
Pauschal ist deine Antwort falsch!
Abnutzung muss natürlich nicht repariert werden. Dazu zählen auch Dübellöcher etc. Typisch.

ZitatAbnutzung muss natürlich nicht repariert werden. :
Ach, echt? Die Antwort ist so pauschal ja wohl falsch.
ZitatDazu zählen auch Dübellöcher etc :
Dübellöcher sind Abnutzung? Mal was Neues. Typisch

Dübellöcher sind fallen im normalen Umfang unter vertragsgemäßen Gebrauch und sind damit von § 538 BGB
umfasst. Die müssen und sollten auch nicht ausgebessert werden. Wenn dadurch ein Flickenteppich an unterschiedlichen Farben entsteht, dann kann das nämlich ein Schaden sein.
Aber die Diskussion ist doch müßig. Der Teilnehmer wollte wissen, wo er rechtlich steht und sich dann versuchen, mit dem Vermieter zu einigen. Das ist durchaus ein sinnvolles Vorgehen. Wenn die Einigung gelingt, ist alles gut. Ich rate nur dazu, das ganze schriftlich zu fixieren und dabei eine klare Regelung zur Rückzahlung der Kaution nicht zu vergessen.
ZitatStelle Dich außerdem schon mal darauf ein, dass Du die Kaution nur mit anwaltlicher Hilfe zurück erhältst. :
Der Teilnehmer muss selber versuchen den Vermieter einzuschätzen. Aus dem was er bisher geschildert hat, würde ich auf einen extremst pingeligen Vermieter schließen. Wenn dem so ist, dann wird der immer etwas finden. Dann kann der Mieter sich mühen wie er will, ein Teil der Kaution wird dann so oder so für irgendeinen Quatsch einbehalten. Von daher gilt es für den Mieter abzuwägen: Bekommt er die Kaution wirklich voll zurück, wenn er die Arbeiten ausführt, zu denen er rechtlich nicht verpflichtet ist? Wieviel Zeit und Geld muss er in diese Arbeiten stecken, damit der Vermieter wirklich zufrieden ist? Oder ist die Kaution eh im A... und muss erst mühevoll eingeklagt werden? Je nachdem Ausgang dieser Abwägung sollte der Mieter dann agieren.
Zitat:ZitatAbnutzung muss natürlich nicht repariert werden. :
Ach, echt? Die Antwort ist so pauschal ja wohl falsch.
ZitatDazu zählen auch Dübellöcher etc :
Dübellöcher sind Abnutzung? Mal was Neues. Typisch![]()
Cauchy hat es soeben geschrieben. Vielleicht lieber nichts schreiben, statt Halbwahrheiten?

Und schon zanken sie sich wieder... ts.
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