Durch Mieter`s EIGENEN Umbau sind Stromleitungen abgeschnitten.
Dennoch hat Mieter mit Komfortbeschränkung noch Möglichkeit den Strom von einem der Mieträumen/ Steckdosen zu nehmen.
Inwieweit hat Mieter für die von ihm verlegte Stromkabel den Kostenersatz zu verlangen ?
> Hätte der Vermieter die Kabel verlegt, wäre die Kabelführung anders gelaufen und wegen Selbstkostenpreis viel kostengünstiger.
Mieter verlegt Kabel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
@icecycle,
Mieter und Mieter können ja durchaus schon mal 2 Personen sein. Wenn der Vormieter z.B irgendeinen Kabelsalat verzapft, wonach sich der spätere Mieter den Strom dann besser aus der nahe gelegenen Steckdose holt.
Zudem schneiden schwarz-arbeitende Hobbychaoten - vom V. persönlich beauftragt-
hochsensible Kabel durch, und entfernen sich dann unauffällig.
Es ist also nicht alles Mieters Eigener Umbau, was durch Schlamperei glänzt.
In so einem Fall kommentiert ein Foto mit unabhängigen Zeugen mehr, als die anschließend verbale Quacksalberei des V´s
(der zumeist noch weniger Ahnung, als die Polizei erlaubt...hat)
Kannst Du den Fall konkreter erläütern?
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Meines Erachtens hat der M. gar keinen Kostenersatz zu erwarten, zu mal der V. es ja auch noch günstiger hätte machen können, wenn er es gewusst hätte.
Mit den Zuweisungen von Schlamperei wäre ich vorsichtig, da einige Leute unter den Ms
in der Lage sind, beweiskräftig zu dokumentieren.
Aber... versuchen kann man´s ja mal(?)
Bei allen Dingen, in den der V. weiß oder auch nur ahnt, woher Schlamperei rührt,
droht ihm, dass er sehr dumm dasteht.
Wer meint, dieses Risiko wider besseren Wissens eingehen zu müssen... muss diese Erfahrung wohl machen (von der ich allein wegen der Absturzhöhe sehr stark abrate)
-- Editiert von studi12 am 05.10.2008 00:15:14
Erst einmal würde mich interessieren, wieso der Mieter EIGENBAU betrieben hat!
Es sollen auch Vermieter geben, vorallem natürliche Personen, die man zigfach für ein Problem anschreiben kann, jedoch aus Kostengründen der Vermieter nicht reagiert oder sich dabei Zeit lässt.
Sollte so etwas gewesen sein, kann ich den Mieter verstehen. Sollte es sowas nicht gewesen sein, kann ich den Vermieter verstehen.
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