Hallo!
Hier mal wieder ein alltägliches Problem eines Vermieters:
M kündigt fristgerecht den Mietvertrag mit V. Zu Beginn des Mietverhältnisses (vor einigen Jahren) hatte M eine Kaution in Höhe von 2 Kaltmieten an V überwiesen. Die monatliche Miete bucht V mittels Einzugsermächtigung von Ms Konto ab. Nun hat M nach seinem Auszug ohne Absprache einfach die letzten zwei Monatsmieten inkl. NK bei seiner Bank zurückgehen lassen und ein Schreiben geschickt, dass damit die Kaution verrechnet werde. Die Differenz zwischen Warm- und Kaltmiete hat M überwiesen.
Was kann V nun machen, um die Kaution zurück zu erhalten? Es fehlt noch die Jahresabrechnung der NK; dafür möchte der V zur Sicherheit zumindest einen Teil der Kaution einbehalten.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Mieter verrechnet Kaution+Miete!!
Fragen zur Miete?
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Mahnbescheid beantragen, da diese Vorgehensweise des Mieters nicht zulässig ist.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
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quote:
Du kannst auch nach Ende des Mietverhältnisses die Zahlung der Kaution einklagen
Das habe ich dem M schon angedroht. Er meint, der Mietvertrag sei abgelaufen und damit seine vertragliche Pflicht zur Kautionszahlung nicht mehr einklagbar bzw. erloschen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
--- editiert vom Admin
@Scalar2
Danke! Gibts zufällig zum Thema 'Kautionszahlung nach Vertragsende' irgendwelche Rechtsprechung?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
--- editiert vom Admin
Danke! Mal gucken, ob der was bringt. M meint, bis die Klage verhandelt wird, ist so viel Zeit vergangen, dass ohnehin eine Kautionsabrechnung fällig wird.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
--- editiert vom Admin
Okay, danke. Wie ich den M kenne, wird er fristgerecht Widerspruch einlegen. Aber egal - mal schauen, was kommt.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Der Vermieter hat auch nicht das REcht die Kaution auf ewig und 3 Tage einzubehalten um damit irgendwelche Nachforderungen für etweiige Nebenkosten zu sichern, dass sei aber nur am Rande erwähnt.
--- editiert vom Admin
Ich weiß jetzt nicht was der Kollge für ne Miete pro Monat zahlt, aber ich gehe jetzt mal vom durchschnitt aus, und ich glaube nicht das jeder Bürger so ca. 600 Euro Nebenkosten nachzahlt, dann muss schon in der kalkulation der Nebenkosten nen fehler sein. Und dann ist es unverhältnismäßig. Ich gehe ebenfalls davon aus das der VM die Kaution verzinst angelegt hat. Da der VM die Kaution ja treuhänderisch verwaltet, es handelt sich dabei nämlich nicht um sein "Eigentum" was einige VM anscheinend nicht wisse.
--- editiert vom Admin
Das ist korrekt aber gibt es dazu nen BGH Urteil in der Sache? Außerdem muss der VM auch nachweisen für welche Zwecke er die Kaution verwendet, also muss durch Belege (Rechnung) nachweisen das die Kaution zweckgebunden verwand wurde. mal davon abgesehn kann er selbst ohne Kaution mit entsprechenden Belegen seine Ansprüche geltend machen. Nur das er hier nicht den Vorteil hat das er die Kohle noch hat. Genauso hat der Mieter die möglichkeit rechtlich gegen überhöhte Forderungen des VM vorzugehen wenn zum Bleistift kein Kostenvoranschlag für Mängelbeseitigung vorlag etc. Kaution ist immer ne Zweifelhafte Sache, weil man als Mieter eh immer der Trottel ist weil der VM sich gerne Jahre zeit lassen will die rauszurücken, im übrigen zzgl. Zinsen, was anscheinend auch nicht alle VM wissen.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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