Mieter verrechnet Kaution+Miete!!

10. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
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Mieter verrechnet Kaution+Miete!!

Hallo!

Hier mal wieder ein alltägliches Problem eines Vermieters:

M kündigt fristgerecht den Mietvertrag mit V. Zu Beginn des Mietverhältnisses (vor einigen Jahren) hatte M eine Kaution in Höhe von 2 Kaltmieten an V überwiesen. Die monatliche Miete bucht V mittels Einzugsermächtigung von Ms Konto ab. Nun hat M nach seinem Auszug ohne Absprache einfach die letzten zwei Monatsmieten inkl. NK bei seiner Bank zurückgehen lassen und ein Schreiben geschickt, dass damit die Kaution verrechnet werde. Die Differenz zwischen Warm- und Kaltmiete hat M überwiesen.

Was kann V nun machen, um die Kaution zurück zu erhalten? Es fehlt noch die Jahresabrechnung der NK; dafür möchte der V zur Sicherheit zumindest einen Teil der Kaution einbehalten.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
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Schlichter
(7443 Beiträge, 1635x hilfreich)

Mahnbescheid beantragen, da diese Vorgehensweise des Mieters nicht zulässig ist.

Gruß
Michael

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

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#3
 Von 
Jotrocken
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Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

quote:
Du kannst auch nach Ende des Mietverhältnisses die Zahlung der Kaution einklagen


Das habe ich dem M schon angedroht. Er meint, der Mietvertrag sei abgelaufen und damit seine vertragliche Pflicht zur Kautionszahlung nicht mehr einklagbar bzw. erloschen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

@Scalar2

Danke! Gibts zufällig zum Thema 'Kautionszahlung nach Vertragsende' irgendwelche Rechtsprechung?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Danke! Mal gucken, ob der was bringt. M meint, bis die Klage verhandelt wird, ist so viel Zeit vergangen, dass ohnehin eine Kautionsabrechnung fällig wird.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
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#9
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Okay, danke. Wie ich den M kenne, wird er fristgerecht Widerspruch einlegen. Aber egal - mal schauen, was kommt.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#10
 Von 
guest-12311.05.2009 08:00:47
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Beginner
(106 Beiträge, 31x hilfreich)

Der Vermieter hat auch nicht das REcht die Kaution auf ewig und 3 Tage einzubehalten um damit irgendwelche Nachforderungen für etweiige Nebenkosten zu sichern, dass sei aber nur am Rande erwähnt.

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#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12311.05.2009 08:00:47
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich weiß jetzt nicht was der Kollge für ne Miete pro Monat zahlt, aber ich gehe jetzt mal vom durchschnitt aus, und ich glaube nicht das jeder Bürger so ca. 600 Euro Nebenkosten nachzahlt, dann muss schon in der kalkulation der Nebenkosten nen fehler sein. Und dann ist es unverhältnismäßig. Ich gehe ebenfalls davon aus das der VM die Kaution verzinst angelegt hat. Da der VM die Kaution ja treuhänderisch verwaltet, es handelt sich dabei nämlich nicht um sein "Eigentum" was einige VM anscheinend nicht wisse.

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#13
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(677 Beiträge, 635x hilfreich)

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#14
 Von 
guest-12311.05.2009 08:00:47
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 31x hilfreich)

Das ist korrekt aber gibt es dazu nen BGH Urteil in der Sache? Außerdem muss der VM auch nachweisen für welche Zwecke er die Kaution verwendet, also muss durch Belege (Rechnung) nachweisen das die Kaution zweckgebunden verwand wurde. mal davon abgesehn kann er selbst ohne Kaution mit entsprechenden Belegen seine Ansprüche geltend machen. Nur das er hier nicht den Vorteil hat das er die Kohle noch hat. Genauso hat der Mieter die möglichkeit rechtlich gegen überhöhte Forderungen des VM vorzugehen wenn zum Bleistift kein Kostenvoranschlag für Mängelbeseitigung vorlag etc. Kaution ist immer ne Zweifelhafte Sache, weil man als Mieter eh immer der Trottel ist weil der VM sich gerne Jahre zeit lassen will die rauszurücken, im übrigen zzgl. Zinsen, was anscheinend auch nicht alle VM wissen.

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#15
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3425 Beiträge, 2578x hilfreich)

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#16
 Von 
guest123-2214
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Praktikant
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