Mieter verstorben-Kündigungsfrist

17. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kara_Hir
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
Mieter verstorben-Kündigungsfrist


Kann mir bitte jemand das folgende erklären , ich verstehe das mit der Kündigungsfrist nicht.

5. Es sind keine fortsetzungsberechtigten Mieter und keine eintrittsberechtigten Personen vorhanden

In diesem Fall wird das Mietverhältnis mit dem oder den Erben fortgesetzt. Erbe und Vermieter sind jedoch berechtigt, dass Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis vom Tod des Mieters und der Kenntnis darüber, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung mit anderen Personen nicht gewollt ist. Neu ist, dass der Vermieter kein berechtigtes Interesse mehr zur Kündigung benötigt.

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12318.02.2011 09:05:46
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

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#3
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Die gesetzliche Regelung findet sich jetzt in § 564 BGB . Die Kündigungsfrist für diese außerordentliche Kündigung beträgt 3 Monate, und zwar für beide Seiten (Erben oder Vermieter) unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.

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#4
 Von 
guest-12318.02.2011 09:05:46
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12318.02.2011 09:05:46
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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