Hallo liebe Experten,
mein Vater ist Ende Dezember verstorben.
Er hat 10 Jahre in einer in einer 2 Zimmer Wohnung zur Miete gelebt. Wir haben die Wohnung zu Ende März gekündigt. Nun haben wir Post von seinem Vermieter bekommen. Sein Makler wird sich mit uns in Verbindung setzen bzgl. Übergabe und Renovierungsarbeiten. Weiter steht wortwörtlich : "Da aber noch nicht feststeht in welcher Höhe Renovierungskosten anfallen, bedingt durch die extreme Abnutzung der Wohnung durch sehr starkes Rauchen, erhebe ich jetzt schon vorsorglich das Recht auf Forderung gegen den Nachlass."
Ja, es ist richtig. Mein Vater war starker Raucher. Das sieht man natürlich an den Wänden.
Allerdings war die Wohnung schon bei Einzug in einem desolaten Zustand. Leitungen alle Überputz, Fenster undicht etc - die Wohnung gehört kernsaniert.
Mein Vater hat sie vor gut 10 Jahren von einem Bekannten gemietet. Davor hatte seine Mutter darin gelebt, die dann verstorben ist. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Wohnung schon saniert gehört. Ich vermute, dass sie die letzten 30 Jahre nie renoviert wurde. Bei Einzug meines Vaters hat er sie selbst gestrichen.
Der Bekannte ist kurze Zeit später gestorben, seine Tochter hat die Wohnung verkauft an die Wohnungsnachbarn meines Vaters. 4 Jahre später wurde sie an den jetzigen Vermieter verkauft, der im Ausland lebt und die Wohnung nie gesehen hat. Nur ein Makler war da.
So, jetzt fragen wir uns, ob das wirklich so in Ordnung ist? Die Wohnung ist und war schon immer eine Bruchbude - wenn ich das so salopp formulieren darf.
Vom Rauchen werden ja keine Fenster undicht. Das war schon so.
Hinzu kommt auch, dass einige Möbelstücke bereits bei Einzug in der Wohnung waren. Müssen wir die auch entsorgen? Theoretisch wurde die Wohnung ja teilmöbliert immer weiter verkauft...
Vielleicht kann uns der eine oder andere Experte ja ein wenig weiterhelfen.
Schon mal ganz herzlichen Dank im voraus.
Viele Grüße
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Mieter verstorben - Raucherwohnung - Renovierung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Gab es ein Einzugsprotokoll?
Bestehen gültige Klauseln zum Thema "Schönheitsrenovierung" und "Auszugsrenovierung"?
Rauchen un die damit verbundenen Abnutzung ist mit dem Mietzins abgegolten.
Das Problem ist, wo die Grenze zur Beschädigung der Mietsache durch übermäßiges Rauchen beginnt.
quote:<hr size=1 noshade>Hinzu kommt auch, dass einige Möbelstücke bereits bei Einzug in der Wohnung waren. Müssen wir die auch entsorgen? <hr size=1 noshade>
Was ihr damit macht ist egal, ihr müsst nur die Wohnung komplett räumen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hallo,
in der Tat, sollte erst mal in den Mietvertrag gesehen werden, was da
A - zum Thema mitvermietete / überlassene Möbel steht
B - zum Thema Renovieren steht.
Dann kann man eben, wie schon erwähnt, noch darüber streiten, in wie weit das starke Rauchen eine Beschädigung darstellt. Und in wie weit eine seit 30 Jahren nicht renovierte Wohnung Schaden nehmen kann, da man sie eigentlich als "abgewohnt" einstufen müsste. Ggf. kann man dem Vermieter auch damit kommen, dass er sich um die nötige Instandhaltung nicht gekümmert hat und der derzeitige Renovierungsstau so gross ist, dass es auf die Rauchspuren nicht mehr ankommt.
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"Chylla"
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Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Im Mietvertrag steht zu den regelmäßigen Schönheitsreparaturen nichts drin. Dieser Bereich wurde durchgestrichen.
Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht. Im Mietvertrag steht lediglich "wie besehen "
Auch zum Thema Renovierung bei Auszug steht gar nichts drin.
Noch nicht mal eine Kaution wurde bezahlt.
Was das Rauchen angeht, so sehe ich außer den gelben Wänden keine weitere Schäden.
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""
quote:<hr size=1 noshade>Die Wohnung ist und war schon immer eine Bruchbude - wenn ich das so salopp formulieren darf.
<hr size=1 noshade>
Du darfst - aber letztendlich ist das völlig belanglos, denn die Wohnung wurde ja in genau diesem Zustand angemietet ;-) Der Vermieter muss lediglich diesen angemieteten Zustand instanderhalten - Verbesserungen=Modernisierungen muss er nicht vornehmen, er darf es aber ... und danach die Miete entsprechend erhöhen.
http://www.immopilot.de/Mieter/Instand/instand.html
Wenn der Bereich "Schönheitsreparaturen" durchgestrichen wurde, dann gilt die gesetzliche Regelung, d.h. die Schönheitsreparaturen obliegen wie alle anderen Instanderhaltungen dem Vermieter > [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html]BGB § 535 [/URL]
Sinngemäß könnte dem Vermieter/Makler das also erst einmal so geantwortet werden. Ggf. auch, dass gemäß [URL=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=ec0805774d43d59f7bff23f5a00c7008&nr=36642&linked=pm&Blank=1]BGH Urteil v. 28.6.2006 – VIII ZR 124/05 [/URL] keine Verpflichtung zu Renovierung wegen Tabakkonsums in der Wohnung besteht.
siehe dazu z.B. auch
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rauchen.htm
Je nach tatsächlichem Schadensausmaß (das kann bis zu Ozonreinigung, Putzerneuerung etc gehen - quasi wie nach einem Brandschaden) ist aber im Einzelfall eine Schadensersatzpflicht auch nicht gänzlich unmöglich.
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
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