Mieter verstorben Wohnungsräumung Neuvermietung

26. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bavariablue2012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter verstorben Wohnungsräumung Neuvermietung

Der Mieter aus meiner vermieteten Wohnung ist verstorben. Es sind mir keine Erben bekannt. Wie kann ich die Wohnung schnellstmöglichst kündigen und ausräumen um es neu zu vermieten. Wie komme ich an die Adressen der Erben und welche Kündigunsfristen gelten da der Mietvertrag ja an die Erben übergeht. Darf ich in die Wohnung? Bitte um Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

http://www.dittmann-wohnungsverwalter.de/adobe/tod_mieter.pdf



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#2
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Bavariablue2012

quote:
Wie komme ich an die Adressen der Erben

Wenden Sie sich hierzu an das zuständige Nachlassgericht.

quote:
Darf ich in die Wohnung

Nein!



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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Klingel bei den Nachbarn, vielleicht weiss jemand etwas.


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Da gibt es also automatisch auch eine Beerdigung.
Irgendeinem gehört das Grab, Friedhofsverwaltung fragen.
Dazu gehört auch ein Bestattungsinstitut, wer hat das bezahlt ?
Im Krankenhaus würden sie auch etwas wissen, frag mal, ob die Koffer schon abgeholt wurden.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Natürlich kann man in so einer Situation in die Wohnung rein. Schon, um zu schauen, ob die Wasserzufuhr zu Geschirrspülmaschine und Waschmaschine richtig abgestellt sind. Bei uns gabs vor einigen Jahren mal so einen Fall. Da war die Wasserzufuhr offen, der schlauch zur Geschirrspülmaschine platzte und sowohl die Wohnung als auch die darunter standen unter Wasser. Sowas muss doch nicht sein.

Natürlich keine Schränke durchwühlen o.ä. Nichts mitnehmen. Nur kontrollieren, ob in der verwaisten Wohnung alles okay ist.

wirdwerden

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