Hallo!
Mein Vater ist am 15.4.05 verstorben - hatte eine Mietwohnung.
Diese ist aber eine Eigentumswohnung, die an meinem Vater vermietet wurde. Wir sind 5 Erben (alles Geschwister), die dafür aufkommen müssen. Ich erledige hier alle Geschäfte, da ich in der Nähe meines verstorbenen Vaters wohne. Bis 31. Mai wurde die Miete bezahlt.
Mit dem Eigentümer, dem neuen Nachmieter und mir wurde Anfang Mai die Kündigung zum 1.6.05 (mündlich) ausgemacht.
Am 20.5.05 hatten wir Abnahme und alle waren wieder anwesend und es war soweit alles ok, es wurde abgelesen usw., die Schlüssel wurden dem Nachmieter auch ausgehändigt. Der Eigentümer teilte uns nun mit, dass der neue Nachmieter die Wohnung kaufen möchte u. es mit den Papieren noch etwas dauern würde.
Vor ein paar Tagen rief uns nun der Eigentümer an, dass es mit den Papieren doch noch dauern würde (wahrscheinl. bis Ende Juni) und wir für Juni noch die Miete bezahlen müssen - so weit so gut, er hat das Recht dazu. Die "Kaltmiete" für Juni wurde überwiesen.
Aber was ist mit dem Nachmieter, der bereits seit dem 20.5.05 die Wohnungsschlüssel hat, wg. Renovierungsarbeiten?
Kann man vom Nachmieter die bez. Miete für Juni verlangen?
Gilt eigentlich eine mündliche Zusage (Kündigung zum 1.6.) auch?
Es ist alles so kompliziert.
Auf eine Antwort / Reaktion würde ich mich sehr freuen.
Mieter verstorben - kann ich trotzdem Miete verlangen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Mit der Abnahme der Wohnung und Schlüsselübergabe an den Nachmieter wäre m.M. die Angelegenheit für Sie erledigt gewesen. Ein Recht auf die Miete für den nachfolgenden Monat hatte der Vermieter m.M. nicht mehr, da ja die Übergabe bereits stattgefunden hatte.
Von mir wollte mein ehemaliger Vermieter nach der Abnahme der Wohnung auch n och Geld. Hat er aber nicht gekriegt, da mit der Unterschrift im Übergabeprotokoll alles erledigt ist für den Mieter.
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"hjoedicke"
Ihr müsst die Wohnung kündigen und dabei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist muss auch die Miete weitergezahlt werden.
Die Übergabe der Wohnung und die Schlüsselabgabe ist keine Kündigung im rechtlichen Sinn. Eine Kündigung in Eurem Fall ist außerdem nur dann gültig, wenn alle Erben unterschreiben.
Es ist daher sinnvoll, die Vereinbarung, dass nur noch für den Juni Miete gezahlt werden muss, schriftlich zu fixieren und in diesem Zusammenhang einen Auflösungsvertrag zu vereinbaren.
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So wie es hier geschildert wurde, dürfte bereits ein Mietaufhebungsvertrag zu einem bestimmten Termin zustandegekommen sein. Das kann auch mündlich erledigt werden, ebenso die Bevollmächtigung eines Erben durch die Miterben.
Das ist keine (einseitige) Kündigung, die in der Tat schriftlich und von allen Erben zu erfolgen hätte.
Wenn eine Mietaufhebungsvereinbarung zu einem bestimmten Termin zustandegekommen ist, ist der Vermieter auch an diese Abmachung gebunden. Terminschwierigkeiten mit dem Nachmieter oder Käufer sind seine Sache. Ebenso ist die Rückgabe und Abnahme schon vollzogen worden (wobei man sowieso fragen muß, ob eine gültige Renovierungsvereinbarung vorlag).
Das Problem könnte allenfalls die Beweisbarkeit der Mietaufhebungsvereinbarung sein, da nichts Schriftliches vorliegt.
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