Mieter verweigern Renovierung

6. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.12.2010 09:16:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieter verweigern Renovierung

.Hallo,

ich habe meine Eigentumswohnung vor 2 Jahren vermietet, die Mieter möchten jetzt aber ausziehen. Sie haben die Wände vor ca. einem Jahr knallgelb und dunkelbraun gestrichen. Jetzt wollen Sie die Tapete aber nicht abreißen bzw. weiß streichen, da Sie dies nicht müssen, da die Wohnung aus Ihrer Sicht ja renoviert ist. Die Wohnung ist so aber nicht zu vermieten, da den bisherigen Interessenten die Farben absolut nicht gefallen. Vor dem Einzug war die Wohnung von mir renoviert worden. Der Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag.

Wie verhält sich die rechtliche Lage, kann ich darauf bestehen, dass die Mieter die Tapeten abreißen oder weiß streichen?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1188x hilfreich)

Was steht denn genau im MV bezüglich der Renovierung? Müssen die Mieter darin die Wohnung renoviert übergeben? Wenn ja, dann haben sie diese so zu übergeben wie sie übernommen wurde, nämlich in Weiss. Hab ich auch nie anders gemacht (in Weiss übernommen, farbig streichen lassen, dann in Weiss wieder übergeben).

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#2
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

wie immer die erste Frage: was steht zu Renovierung im Mietvertrag?

Zu den Farben, es ist so dass Pastelltöne in Ordnung gehen, bei Dunkelbraun bin ich mir ziemlich sicher, das die Mieter dies überstreichen müssen. bei Knallgelb ist halt die Frage: ist es wirklich knallgelb oder empfinden Sie nur das, das könnte schwierig sein.

LG
Hmanu

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2059x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 841x hilfreich)

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#5
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Scalar,

was ist denn beschädigt, wenn jemand in einer Farbe streicht?

LG
Hmanu

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2059x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Zur Rechtslage kann ich leider wenig sagen, aber folgende Anmerkung bzgl. der Qualität nach dem Streichen.

Ich bin selber gerade in eine Wohnung gezogen, die vorher in allen erdenklichen Farben gestrichen war. Die Vormieter haben einmal mit Farbe offenbar geringer Qualität gemalert. Ich habe danach selber nochmal 2mal mit Farbe (sehr?) guter Qualität drüber gemalert. Dennoch: ich bekomme diese verdammten Farbtöne der Vormieter teilweise nicht weg und sie schimmern an einigen Stellen weiterhin durch.
=> Ideale Ziellösung sollte sein, dass ein professioneller Malerbetrieb die Wohnung wieder in weiß malert und die Vormieter die Kosten übernehmen. Sollten die Vormieter malern, und darauf läuft es wahrscheinlich hinaus, danach unbedingt die Qualität (insb. Farbdeckung) bei Tageslicht zu unterschiedlichen Zeiten aus unterschiedlichen Winkeln genau prüfen. Einiges wird es bei unterschiedlicher Einstrahlung ersichtlich.

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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1188x hilfreich)

Wie gesagt, es kommt drauf an was im MV steht.

Die Farbtöne schimmern durch, weil die Farbe Weiss zu dünn/wässerig ist. Da muss man was Dickeres auftragen.

Hatte ich auch mal... Wohnzimmer in Apricot, und oben war ein schmaler weisser Rand (Absicht, sah toll aus!). Als ich auszog wollte der Nachmieter alles in Weiss haben. Schade eigentlich, weil es Wischtechnik war und andere viel Geld für so was bezahlen. Nun gut, ein Maler kam, strich 2x in Weiss, und der Rand schimmerte trotzdem durch. War ne günstige Farbe aus dem Baumarkt. Ich drehte fast durch! Dann kam ein Freund von mir, der Maler ist, und er strich mit einer dickeren Farbe aus dem Malergeschäft in Weiss drüber. Rand war weg.

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

Wie gesagt, es kommt drauf an was im MV steht.

N E I N , kommt es nicht.

Hierfür ist es völlig egal, was im Mietvertrag steht.

Das ist 'unsachgemäßer' Gebrauch.

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#10
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 218x hilfreich)

quote:
Das ist 'unsachgemäßer' Gebrauch.


Ja klar Morti, und morgen ist Weihnachten. :grins:

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

Willst Du damit zum Ausdruck bringen, daß z.B. dunkelbraune Wände nach Deiner Auffassung ruhig bleiben können ?

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#12
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 218x hilfreich)

Das nicht unbedingt, aber hier von "unsachgemässem Gebrauch" zu reden ist ja wohl etwas zu viel des Guten.

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#13
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2059x hilfreich)

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#14
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

Und so etwas nenne ich 'unsachgemäß' = dem üblichen Gebrauch nicht entsprechend.

Von mir aus kann ein Mieter sich während der Mietzeit den Inhalts eines Teppichbodenmusterbuches mit hunderten von Schrauben pro Zimmer auf den Boden schrauben (hat tatsächlich mal jemand gemacht).

Aber wenn er geht, gehen die Schrauben mit ihm.

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#15
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Und so etwas nenne ich 'unsachgemäß' = dem üblichen Gebrauch nicht entsprechend.

Von mir aus kann ein Mieter sich während der Mietzeit den Inhalts eines Teppichbodenmusterbuches mit hunderten von Schrauben pro Zimmer auf den Boden schrauben (hat tatsächlich mal jemand gemacht).

Aber wenn er geht, gehen die Schrauben mit ihm

????????????????????????

Was war das den für ein Vogel ??

Der Boden war dan ndoch auch ruiniert, oder nicht ? :bang:

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#16
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

Ein schräger.

Leider habe ich das mit den Schrauben erst bemerkt, als der schon über alle Berge war (wer kommt schon auf so etwas).

Den Boden wollten wir ohnehin erneuern.

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#17
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@morti

Na dann hat es ja wengistens zeitlich gepasst und Du musstest nicht streiten, zwecks Bodenrenovierung.

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