Mieter verweigert Handwerker an Feiertagen

25. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)
Mieter verweigert Handwerker an Feiertagen

Folgender Fall, ein wunderschöner Ostermontag für Vermieter wie mich:-)

Mieter hat vor gut einer Woche seine Küche abgebaut, angeblich zum Verkauf, weil neue bestellt. Wenige Tage später läuft bei Mieter darunter Wasser durch die Decke, Küche, E-geräte etc. nass. Mieter EG geht zu Mieter 1.OG, der den Schaden wohlweislich nicht meldete. Ok, Siphon wurde wohl abgedichtet, aber nicht effektiv, das Wasser aus Wohnung 2. OG muss durch 1. OG, auch hier nicht gemeldete Überschwemmung, bis in EG getrieft sein.

Danach ca. 4 Tage Ruhe, kein Wasser mehr.

Heute wiederum grosse Überschwemmung in EG, da mir bis dato nicht gemeldet wurde, dass Küche entfert wurde in 1. OG, Mieter dort nicht erreichbar, ging ich von einem Notfall aus und schickte den Notdienst, 100 % Aufschlag wegen Ostern.
Mieter 1. OG auf Band gesprochen sowie mail mit Lesebestätigung geschickt, sich bitte unverzüglich in seine Wohnung zu begeben wegen grossem Wasserschaden.
Arbeiten konnten natürlich nicht ausgeführt werden, dafür wurde Mieter 2. OG angewiesen, keine Maschinen in Betrieb zu setzen.

Das Ganze so vor ca. 2 Stunden.

Eben bekomm ich Anruf von Mieter 1. OG, also Wohnung, aus der das Wasser wegen nciht abgedichtetem Siphon in EG lief, wurde wüst beschimpft und bedroht, ich bekäme gleich Besuch, er würde zu Feiertagen keine Handwerker in seiner Wohnung dulden, und sowieso würde er seinen Rechtsanwalt aufsuchen.

Na? Wie ist denn hier die Rechtslage und wie sollte die weitere Vorgehensweise sein?

Es scheint sich auch ein grosser Streit anzubahnen zwischen Mieter 1. OG und EG, da Mieter 1. OG gerade bei Mieter EG ist, Polizei rufen?

Frohe Ostern:-)

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-- Editiert am 25.04.2011 16:29

-- Editiert am 25.04.2011 16:36

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9 Antworten
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#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Solche Mieter hatte ich auch mal...

Wenn der Schaden durch die Verhinderung der Reparatur größer wird, muss der Mieter die Mehrkosten tragen, wenn er die Verhinderung zu vertreten hat.
Weiß das der Mieter?

Lass ihn mal mit Anwalt drohen, dann ist das Geld für die Schadenbeseitigung auch noch mit drin.

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"Lukas 7,23"

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#2
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Ja, ist klar, dass er das zu vertreten hat. Nur haben wir mal hier wieder das nicht seltene Problem, dass Mieter nicht in der Lage sein wird, diesen Schaden zu begleichen.

Und Auftraggeber bin ja ich, also bekomme ich die Rechnung und " darf" natürlich zahlen.

Mal wieder der tolle Unterschied zwischen Theorie und Praxis...

Und ich weiss auch, wie ich ihn kenne, wenn er dermassen ausrastet, weiss er, dass er im Unrecht ist und für die Kosten verantwortlich.

Deshalb drohte er ja mit Anwalt.

Aber wie du sagst: lass ihn ruhig drohen... ich hab ja auch die Zeugen EG und die Firma.

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#3
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Das ist übrigens der:


quote:
http://www.123recht.net/K%C3%BCndigung-unter-Vorbehalt-__f294737.html


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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also, mal ganz ruhig. Erst einmal läßt Du alles Instandsetzen. Das ist Deine Aufgabe als Vermieter. Fordere den Mieter 1. Etage auf, den Schaden seiner Haftpflichtversicherung zu melden, schicke ihm die Rechnung unter Fristsetzung der Bezahlung. So knapp kann er ja nicht sein, wenn er sich eine neue Küche leisten kann. Notfalls halt Mahnbescheid, und dann vollstrecken in das Bankkonto des Mieters. So Wasserschäden sehe ich relativ leidenschaftslos. Die sind nämlich schlimmer als Feuer. Immer wieder tröpfelt es, immer wieder feuchte Stellen u.s.w. Ziehe es durch, und das ohne "Grüß Gott."

wirdwerden

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#5
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Klar werde ich reparieren lassen, ich kenne meine Aufgaben als Vermieterin und erfülle diese auch.

Eine Haftpflichtversicherung hat er wohl, habe ich von Mieter EG erfahren. Nur wird diese wohl sich des Schadens kaum annehmen, da eben der Siphon nach Abbau der Küche nicht ordnunggemäss verschlossen wurde, sprich kein Stopfen eingesetzt wurde.

quote:
So knapp kann er ja nicht sein, wenn er sich eine neue Küche leisten kann.


Er ist jetzt HartzIV-Empfänger, und ich denke, der Abbau der Küche dient eher einem Umzug statt einer neu gekauften... da kann man viel erzählen, oder?

Was nützt bei solchen Leuten ein Mahnbescheid, ein Titel, ein Gerichtsvollzieher?

Alles nur unnötige weitere Kosten, auf denen der Vermieter sitzen bleibt.

Aber sich dazu auch noch bedrohen lassen?

Ich komme gleich vorbei und mache dich fertig? Hmmm?

Da sind nun wirklich sämtliche Grenzen überschritten, zumindest bei mir.

Ach ja, guck link zu vorherigem Thread bitte und Danke für deine Antwort.




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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Wie ist denn hier die Rechtslage und wie sollte die weitere Vorgehensweise sein?

Türe öffen, reingehen und weiteren Schaden verhindern?

Offensichtlich scheint ja hier durchaus ein entsprechender Grund vorzuliegen.



quote:
Lass ihn mal mit Anwalt drohen, dann ist das Geld für die Schadenbeseitigung auch noch mit drin.

Das sind in der Regel solche Typen die dort mit Beratungsschein aufschlagen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Er hat mich vor ca. 1 Stunde besucht, warten wir den weiteren Verlauf ab?

Lieb war er, wie sich das gehört, brachte mir wiederum eine Kündigung mit, die wiederum nicht gültig ist, also, darin steht kein Datum sondern " mit sofortiger Wirkung", womit er wohl die 3 Monate meint....

s. Thread " Kündigung unter Vorbehalt"

Ende offen, würde ich mal so sagen...

Und für Mausi:

Vermieter wollen immer nur kassieren!

Ostern haben die sowieso nicht verdient, schliesslich sind sie die Bediensteten der Mieter!

Mausi, warum hast du dich hier eigentlich nicht geäussert?



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Eine Haftpflichtversicherung hat er wohl, habe ich von Mieter EG erfahren. Nur wird diese wohl sich des Schadens kaum annehmen, da eben der Siphon nach Abbau der Küche nicht ordnunggemäss verschlossen wurde, sprich kein Stopfen eingesetzt wurde.


Als ich das letzte mal geschaut habe war die Übernahme von verschuldeten Schäden eine der zentralen Aufgaben einer Haftpflicht. Ausgeschlossen waren lediglich vorsätzliche Schäden (die wir hier wohl ausschließen können). Aber ich lasse mich gerne eines besseren Belehren ;) .

quote:
Was nützt bei solchen Leuten ein Mahnbescheid, ein Titel, ein Gerichtsvollzieher?

Alles nur unnötige weitere Kosten, auf denen der Vermieter sitzen bleibt.


Naja, er schien ja bisher regelmäßig neue Arbeit zu finden. Das ist als Ausgangssituation ja noch nicht sooo übel.

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"Sollte Ihnen mein Beitrag weitergeholfen haben, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen :"

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