Mieter verweigert Schlüsselübergabe

29. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
coco70
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Mieter verweigert Schlüsselübergabe

Hallo zusammen,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Es geht um folgenden Fall:

Nach fristgerechter Kündigung durch den Vermieter, trotz etwa 12 monatiger Nichtzahlung der Miete, weigert sich nun der Mieter die Schlüssel der Wohnung an den Vermieter herauszugeben, obwohl er sogar schon nachweislich ausgezogen ist. Er nötigt den Vermieter sogar damit, dass er die Schlüssel erst übergibt, wenn ihm seine kompletten Mietschulden erlassen werden.
Meine Frage ist: Wie kann man in dem Fall rechtlich vorgehen? Ist es dem Vermieter in diesem Fall gestattet einfach das Schloß auszutauschen und sich somit Zutritt zur Wohnung zu verschaffen? Und darf er die Wohnung nun eigentlich weitervermieten oder ist eine Zwangsräumung notwendig? Wie gesagt, der Mieter wohnt längst nicht mehr dort und die Kündigungsfrist ist bereits abgelaufen.
Was kann also der Vermieter tun?

Vielen Dank schon mal und ich hoffe, jemand kann dazu genaueres sagen.
LG
Coco

Fragen zur Miete?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Oh je!!
Da hilft denke ich nur der Anwalt! Da hier mehrere verstösse gleichzeitig vorliegen wird es schwer sein diese alle richtig zu gewichten. So wie ich die sache sehe hat der Mieter schlechte Karten, aber recht haben, bekommen und vorallem durchsetzen ist ne andre Sache. Was heist NACHWEISLICH ausgezogen? Nur weil keine Klamotten in der Wohnung mehr sind ist er nicht ausgezogen... Weil er die Schlüssel nicht rausgibt ist m.A kein auszug erfolgt. Damit desteht der Mietvertrag weiterhin. Also Mietschulden für den Gesamten Zeitraum incl. Nebenkosten einklagen. Gleichzeitzg die Pfändung beantragen. (Sobald man einen Titel hat.) Aber auf alle fälle erstmal so tun als ob das Mietverhäldniss weiter besteht!!! Und Morgen zum Anwalt!!!!!!!!

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

der Findus hat recht.
Solange der Mieter die Schlüssel noch hat, läuft der Mietvertrag weiter.

Jetzt solltest du dir ausrechnen, was für dich kostengünstiger ist. Auf Herausgabe der Schlüssel klagen, auf Mietzahlungen klagen....Kosten des Anwaltes und Kosten des Gerichts berücksichtigen....

oder auf die Forderungen des Mieters eingehen..somit hättest du sofortigen Zugriff auf deine Wohnung und kannst evt. sofort wieder vermieten.

(Berücksichtige bitte, dass evtl. beim Mieter nichts zu holen ist und du die gesamten Kosten vorlegen mußt)

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#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

das soll jetzt kein freischein für mitnomaden werden, würde es aber wie Eirene113 vorgeschlagen hat machen. schlüssel aushändigen lassen und auf die mietforderung verzichten.
gruss.
kristijan

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#4
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Ich denke, da der Mieter sowieso 12 Monate in Zahlungsverzug ist lohnt sich die Sache schon. Aber ist schon richtig: ob dann die Asche in die Tasche läuft ist eine völlig andere Geschichte!!! Eventuell kommen dann die berühmten drei Finger und nix ist. Ne Räumungsklage berechnet sich nach dem Streitwert. Da geht man erstmal in Vorleistung - kann teuer sein. Ob dann wenn alles klar ist der Mieter aber wirklich zahlt...?
Ich bekomme seit nunmehr 14 Jahren durch eine Pfändung monatlich 22,57 Euro. Der gute Mann muss noch ca 19 Jahre Zahlen. Rechne ich Inflation und Zinsen hätte ich mir den Prozess sparen sollen. Vorallem wegen der Nerven. Andrerseits würde ich heute noch auf den wirklichen Auszug warten und hätte nicht weitervermieten können...
Ich musste also...

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#5
 Von 
coco70
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke erstmal für Eure Antworten, sowas hab ich mir schon fast gedacht und das ist doch wohl echt nicht wahr, oder? Hört sich für mich echt nach einem Freibrief für Mietnomaden an. Warum zahle ich eigentlich noch meine Miete;-)?
Aber naja, mich interessiert noch, was dem Vermieter im schlimmsten Fall passieren könnte, wenn er einfach das Schloss auswechseln lässt? Das zieht er nämlich durchaus in Betracht, weil er ganz einfach die Nase voll hat, vorständlicher Weise.
Wäre klasse, wenn jemand von Euch dazu noch näheres weiß.

Zum Glück bin nicht ich der leidtragende Vermieter, ich interessiere mich lediglich für die Wohnung als Mieterin und habe somit natürlich auch großes Interesse daran, dass sie so schnell wie möglich frei wird.

Findus, mit nachweislich meine ich übrigens, dass der Noch-Mieter bereits polizeilich in seiner neuen Wohnung gemeldet ist.

LG
Coco

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#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

so, ich habe mir noch einmal Gedanken gemacht bzw. den Text durchgelesen.
Es hat ja eine fristgerechte Kündigung stattgefunden, der Mieter ist auch ausgezogen und hat aber seinen Schlüssel nicht abgegeben.
Ich würde jetzt tatsächlich mit Zeugen die Wohnung öffnen lassen und ein neues Schloß einbauen. Sollten noch Möbel oder Krimskrams dort stehen, würde ich dir empfehlen, diese zuerst einmal im Keller lagern.
Außerdem hat der VM hier noch ein Vermieterpfandrecht aus § 562

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Oh! Oh!
Nix für ungut Eirene113 aber die Fristgerechte Kündigung sagt nicht aus das eine solche auch tatsächlich erfolgte! Und das der Guteste wo anders gemeldet ist bedeutet nicht das er ausgezogen ist, kann auch sein das er den alten Wohnsitz als Zweitwohnsitz benutzen will!
Im schlimmsten Fall der eigenmächtigen Öffnung der Wohnung droht eine Klage wegen Hausfriedensbruch, der sicher stattgegeben würde! Aber wie gesagt ist verzwickt. Da würd ich lieber bei meiner empfehlung (Anwalt) bleiben. Die sache mit Zeugen und so ändert nix am Tatbestand des Wohnungsaufbruchs!
Kann ich nur vor warnen.
Da gibt es dann Fristen und regelungen und Formfragen...
Kann natürlich auch gutgehen... aber nur wenn der Exmieter kein intresse hat dem Vermieter eine reinzudrücken und wie ich die Sache sehe kann man sich darauf nicht verlassen.
Was die Rechte der Vermieter gegenüber den Mietern angeht: was, Du zahlst noch miete! Man bist Du Doof! Ehrlich sein ist doch kein Wert für sich... So ähnlich ist leider unsere rechtssprechung in Mietfragen. Aber ich will nicht vor Wut in die Tastatur beissen müssen...

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

da der VM bei einer fristgerechten Kündigung des Mietverhältnisses davon ausgehen kann, dass die Wohnräume zum Vertragsende geräumt sind, denke ich mal vorsichtig weiter..
darf der VM sein Eigentum (Wohnung) betreten.
Es steht ja nachweislich auch fest, dass der ehem. Mieter bereits umgemeldet ist.
Da der Mieter den VM auch noch bedroht...entweder du akzeptierst die Mietschulden oder du bekommst den Schlüssel nicht zurück, sollte man überlegen, dem Mieter noch eins reinzuwürgen.

Was besagt die Zurückhaltung der Wohnungsschlüssel?
Der Mietvertrag ist noch nicht beendet?
Der Mieter will teilweise dort noch wohnen?
Oder nur vergessen die Schlüssel abzugeben?

Der Mietvertrag wurde fristgemäß gekündigt, der Mieter hat kein Widerspruch eingelegt.Die Wohnung kann jetzt vom VM betreten werden und auch das Pfandrecht in ANspruch genommen werden.

Na gut, bevor ich dich in den Knast bringe, führe ein Gespräch mit dem ANwalt deines Vertrauens.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
coco70
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Dank Euch nochmals!!!

Puh, das ist aber auch eine verzwickte Situation.

Am besten ist wohl wirklich sich einen anwaltlichen Rat zu holen, sicher ist sicher.

Allerdings ist auch das Schöne, dass sich der Noch-Mieter eigentlich ein Eigentor geschossen hat, indem er diese (ich nen es mal Erpressung) per Fax an den Vermieter gesandt hat. Somit hat der Vermieter schön schriftlich, dass er den Schlüssel nur abgibt, wenn er die Mietschulden erlassen bekommt.
Ich hoffe nur mal, dass nun alles recht schnell über die Bühne geht, mal schauen was der Anwalt dazu sagt. Das soll sich wohl morgen klären - drückt mal die Daumen:-).
LG
Coco

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

schreibe uns mal bitte, wie es weitergeht

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
coco70
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

ja klar, mach´ ich! Bin auch schon sehr gespannt auf den Ausgang der Geschichte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn dieser Mietnomade der fristgerechten Kündigung nicht widersprochen hat, dann war er doch damit einverstanden? Oder irre ich mich?
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Geparda
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ich versteh Dich nicht. Wenn Du schwarz auf weiß hast, dass der Mensch Dich erpresst, dann stell ne Strafanzeige gegen ihn wegen Erpressung.
Mein Anwalt hat mir in einer ähnlichen Situation geraten Strafanzeige "wegen aller in betracht kommender Straftaten" zu erstatten.
Die Staatsanwaltschaft wird sich dann schon drum kümmern. Damit siehst Du zwar kein Geld, aber kannst dem Mieter ein paar Gemeinheiten wieder zurückgeben.
Vielleicht macht er Dir sogar selbst das Angebot, den Schlüssel ohne Schuldenerlass wieder auszuhändigen - das Problem wäre damit gelöst.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Liebe Coco,

es ist sehr schwer, in diesem Thread die Sachlage zu erkennen. Wie und womit könnte Dein Mieter beweisen, dass er den Besitz (tatsächliche Herrschaftsgewalt) an Deiner Wohnung nicht aufgegeben hat? Alleine dadurch, dass er noch Schlüssel zu dem Schloß der Wohnungstür hat?

Sofern dass wirklich das einzige Indiz ist, empfehle ich Dir, Fakten zu schaffen.
Tür mit Schlüsseldienst/Polizei öffnen lassen, weil >Dir berichtet worden sei, unbefügte Dritte hätten die Wohnung betreten<, neues Schloß und dann neu vermieten. Sofern noch Gegenstände in der Wohnung sind, in Besitz nehmen im Rahmen des Vermieterpfandrechts und einlagern.

Zustand mit Digikamera dokumentieren und Übernahmeprotokoll erstellen. Mieter dann in Kenntnis setzen, Frist für gemeinsame Abnahme der Wohnung setzten und bei fruchtlosem Ablauf den Inhalt Deines Übernahmeprotokolls als genehmigt werten.

Mach Druck, Mahnbescheid wg. ausstehender Mietzahlung, Strafanzeige wg. Betrug bei Verhandlung über Fortsetzung des Mietverhältnisses analog zum Eingehungsmietbetrug. Du hast doch sicher nach zwei ausstehenden Monatsmieten mit Deinem Mieter wegen der Möglichkeit einer fristlosen Kündigung gesprochen, oder? Sicher hat Dein Mietergesagt, bald kann ich wieder zahlen und die ausstehende Miete auch - und da hat er Dich betrogen!

Zeige ihn an wegen Erpressung und Nötigung.

Viel Glück,

mit freundlichen Grüßen,
JHG

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
coco70
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal möchte ich nochmal klarstellen, dass ich nicht der Vermieter bin;-), habt Ihr wahrscheinlich in den ersten Beiträgen überlesen. Ich möchte lediglich die Wohnung anmieten, weil wir unbedingt, wegen Nachwuchs den wir erwarten, eine größere Wohnung brauchen.
Wenn ich nämlich die Geschädigte wäre, wäre ich längst mit der Polizei da einmarschiert und hätte den Knaben eh schon angezeigt, soviel steht schonmal fest. Außerdem hätte ich es mir niemals gefallen lassen, dass über 12 Monate keine Miete gezahlt wird. Da verstehe ich den Vermieter sowieso nicht, aber er hat wohl zuviel Geld.
Naja, wie gesagt, es geht also lediglich darum, dass ich halt die Wohnung anmieten möchte und natürlich deshalb an einer schnellen Regelung interessiert bin.

Inzwischen gibt es dazu aber auch Neuigkeiten und die möchte ich Euch nicht vorenthalten.
Wie in meinen anderen Beiträgen erwähnt, wurde Rücksprache mit einem Anwalt gehalten und dabei kam heraus, dass dem Vermieter tatsächlich die Hände gebunden sind, er muß die Räumungsklage anstreben und gerichtlich durchführen lassen.
Allerdings müsste es in dem Fall, gerade weil halt solange keine Miete gezahlt wurde und der Kündigung vom Noch-Mieter nicht widersprochen wurde, schnell gehen, auch in Anbetracht auf die versuchte Erpressung, da hat der Vermieter wohl inzwischen auch Strafanzeige gestellt.
Naja, bleibt also trotzdem noch abzuwarten wie lange es im Endeffekt nun wirklich dauern wird. Denn leider mahlen die Mühlen unserer Gerichte ja sehr sehr langsam.
Wenn ich mir das mal alles so durch den Kopf gehen lasse, dann wird es diesen sog. Mietnomaden in Deutschland doch echt leicht gemacht. Ich versteh´ sowas einfach nicht.

Nun ja, Euch allen noch einen schönen Tag und vielen Dank für die zahlreichen Anworten.

LG Coco

3x Hilfreiche Antwort

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