Hallo zusammen
Ich habe mal eine Freage wegen einer Wohnungsbesichtigung,
Ein Mieter
in unserem Haus möchte ausziehen, Kündigung ist da, nun will er aber vor Ablauf der Kündigungsfrist(30.09.)keine Interresenten in die Wohnung lassen solange er noch darin wohnt.
Wohnung wurde inseriert und es wurden Termine für Besichtigung vereinbart und mit dem jetzigen Mieter besprochen, nun will er nicht mehr muss bemerken er hat auch noch Mietrückstände.
Gibt es eine Rechtliche Grundlage das er die Interresenten in die Wohnung lassen muss.
Danke Gruss Peter
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Mieter verweigert Zutritt
Gib mal Besichtigungsrecht oben bei Suche ein. Da kriegste jede Menge Antworten.
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Das Besichtigungsrecht ist ein gesetzlicher Anspruch des Vermieter (§ 809 BGB
).
Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Vermieter eine Besichtigung der Wohnung zusammen mit Mietinteressenten nicht ermöglicht. AG Wedding, Urteil vom 20. Mai 1997, Az: 11 C 211/96
, Grundeigentum 1997, 749. Auch insoweit kann der Vermieter aber Besichtigungen nur in sehr engen Grenzen verlangen. Voranmeldung an Werktagen ohne Samstage, an Samstagen oder Sonntagen sowie Feiertagen sind Termine nur in Absprache mit dem Mieter möglich
Das hab ich mal eben aus dem Mieterlexikon kopiert.
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